6402/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Lösung für Sportstätten und Fitness-Studios in der Corona-Krise

 

Für die menschliche Gesundheit ist die regelmäßige Bewegung von enormer Wichtigkeit. Es ist unverständlich, dass gerade Sportstätten zu den Betrieben gehören, welche am längsten geschlossen sind.

·         Trainings- und Übungsformen, egal in welcher Sportart, bei denen es zu Körperkontakt kommt, ist verboten.

 

„20 bis 30 Prozent der Tiroler Fitnessbetriebe sind in existenzbedrohender Lage. Der Mitgliederverlust liegt derzeit bei rund 30 Prozent und wird von Monat zu Monat höher“, berichtete Fachgruppenobmann Georg Giner in einer Aussendung. „Es ist wissenschaftlich nicht begründbar, dass in einer Tennishalle mit deren enormer Kubatur Ansteckungsgefahr gegeben ist. Dasselbe gilt unter Berücksichtigung kontrollierter Eintritte auch für die Fitnessbranche“, ergänzte Wolfgang Suitner weiter im Text.[2] Viele Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand und sind mit umfassenden Konzepten für die Öffnung bereit. Die meisten Sportstätten haben gute Möglichkeiten die notwendigen Hygienemaßnahmen einzuhalten.

 

Die für die Branche typische Problematik mit Abos und Dauerspielern bzw. Mitgliedsbeiträgen macht den Betrieben zusätzlich zu schaffen. Es ist üblich, dass man längere Zeiträume (oft auch für die ganze Saison) im Voraus bezahlt. So haben die Kunden vor dem Lockdown für die ganze Wintersaison bezahlt. Zum Beispiel ist es bei Tennisvereinen üblich, bereits im September/Oktober für die ganze Wintersaison zu kassieren. Damit erhalten diese Unternehmer aber für November und Dezember (da jährlich die Einnahmen im September und Oktober lukriert werden) keinen oder nur niedrigen Umsatzersatz. Auf der anderen Seite müssen sie die nichtgenützten Wochen entweder später ersetzen oder zurückzahlen.

 

Viele Kunden haben in der unsicheren Situation (unsichere Pandemieentwicklung, Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, keine Zeit durch Kinderbetreuung/Homeschooling) diesen Herbst ihr Abo nicht verlängert.

 

Die Mitgliedsbeiträge in den Fitness-Studios werden üblicherweise monatlich durch Bankeinzug abgebucht und dürfen nach den aktuell geltenden Regeln während des Lockdowns nicht abgebucht werden. Auch Online-Angebote und Online-Kurse sind keine Rechtfertigung für eine Abbuchung eines Fitness-Studios während des Lockdowns. Somit leiden diese Betriebe sehr stark unter der Krise.

 

Die Sportbetriebe müssen dringend aufgesperrt werden, sonst werden wir nach der Krise keine mehr haben. Die Unternehmer brauchen Perspektiven und Planungssicherheit, aber es geht auch um die positive soziale Komponente und die Gesundheit der Bevölkerung. Wir müssen den Menschen die Möglichkeit geben, Sport auszuüben, dieser ist für die psychische und physische Gesundheit sehr wichtig. All diese Stätten verfügen über Präventions- und Sicherheitskonzepte und sind für das Aufsperren bereit.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Sportstätten- und Fitness-Studio-Betreiber haben Corona-Hilfsmaßnahmen beantragt?

2.    Welche Corona-Hilfen haben die Sportstätten- und Fitness-Studio-Betreiber beantragt? (Bitte jeweils die Anzahl der Anträge aufgeteilt nach den einzelnen Hilfsmaßnahmen bekanntgeben.)

a.    Wie viele Anträge wurden bewilligt?

b.    Wie viele Anträge wurden abgelehnt und aus welchem Grund?

c.    Wie viele Anträge wurden noch nicht bearbeitet?

3.    Wie hoch waren die durchschnittlichen Finanzhilfen für diese Sportstätten- bzw. Fitness-Studio-Betreiber?

4.    Wie viele Sportstätten und Fitness-Studios haben seit dem Beginn der Pandemie zugesperrt?

5.    Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium setzten, um eine Pleitewelle bei den Betreibern von Sportstätten und Fitness-Studios zu verhindern?

6.    Wie wurde bei den Corona-Hilfen berücksichtigt, dass viele Betriebe Abos anbieten und die Einnahmen für den ganzen Winter bereits vor dem Lockdown eingegangen sind?

7.    Müssen/sollen die Sportstätten-Betreiber, welche geschlossen wurden und deswegen nicht ihre Leistung laut Abo-Vertrag anbieten konnten, die anteiligen Kosten den Kunden zurückerstatten?

a.    Falls ja, werden die Betriebe für diese Rückzahlungen entsprechend entschädigt?

b.    Falls nein, müssen die Abonnenten diese Kosten tragen?

8.    Ist regelmäßiger Sport gesund?

9.    Können die Freizeit- und Sportbetriebe auch einen wichtigen gesundheitlichen Beitrag leisten?

10. Könnte der regelmäßige Sport zur Stärkung des Immunsystems beitragen?

11. Warum dürfen diverse Sporthallen (Tennishallen, Reithallen,…) nicht genützt werden, obwohl dort die Entfernung zwischen den einzelnen Personen deutlich über zwei Meter liegt?

12. Warum dürfen die Sportstätten unter Einhaltung diverser Hygieneregeln, Präventions- und Sicherheitskonzepte – wie zum Beispiel im öffentlichen Verkehr – nicht benützt werden?

 



[1] https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html

[2] https://wirtschaft.tirol/category/tw-top/sicheres-oeffnen/