6407/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Messerstechereien in den Jahren 2019, 2020 und 2021

 

Aus der Broschüre der polizeilichen Kriminalstatistik 2019 geht in Bezug auf Gewaltdelikte, die mit einer Stichwaffe begangen wurden, folgendes hervor:

„2.469 der Gewaltdelikte wurden 2019 mit Stichwaffen verübt. Diese waren damit die am häufigsten eingesetzten Tatwaffen. Dieser Wert ist im Vergleich zu 2018 angestiegen (2.249 Delikte), im Vergleich zu 2017 (2.481 Delikte) und 2016 (2.530 Delikte) aber rückläufig. Vor zehn Jahren wurden 1.751 Delikte mit Stichwaffenverwendung registriert.“

https://bundeskriminalamt.at/501/start.aspx

Über das in letzten Jahren vermehrte Auftreten von Gewaltdelikten im Zusammenhang mit Stichwaffen, oft auch mit tödlichen Ausgang, wird in den Medien umfassend berichtet. Die nicht abreißen lassende Berichterstattung im Hinblick auf Messerstechereien scheint auch durch die Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung hinsichtlich der Covid-19-Maßnahmen nicht rückläufig zu werden. Der Kurier etwa schildert am 1.3.2021 ein derartiges Gewaltverbrechen mit Todesfolge:

„Dritte Festnahme nach tödlicher Messerstecherei in Graz

Geflüchteter Jugendlicher wurde in Wien geschnappt. Der genau Tathergang ist nach wie vor unklar.

Nach einem tödlichen Messerstich und zwei Festnahmen am Wochenende in Graz ist in der Nacht auf Montag ein dritter Verdächtiger in Wien festgenommen worden. Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, bestätigte einen Online-Bericht der "Krone", wonach dieser dritte junge Erwachsene am Montag in Graz vernommen werden soll. Der genaue Tathergang ist noch unklar, doch die Befragung des dritten jungen Mannes könnte Licht in die Sache bringen.

Ein 19-Jähriger war in der Nacht auf Samstag in Graz durch einen Bauchstich getötet worden. Wenige Stunden später wurden zwei junge Männer, ein Jugendlicher und ein junger Erwachsener, festgenommen. Sie sollen bei der Tat dabei gewesen sein. Einer von ihnen hatte den 19-Jährigen in der Nacht begleitet, der andere hatte sich selbst bei der Polizei gemeldet und meinte, dass er zugestochen habe.

Die beiden machten aber widersprüchliche Angaben zur Tat. Es dürfte laut Bacher ein Raub gewesen sein, wer wen ausrauben wollte, ist noch nicht klar. Es sei auch noch offen, ob es eine Notwehrsituation gegeben haben könnte.

Nach Wien geflüchtet

Der dritte festgenommene Bursche war nach der Tat offenbar nach Wien geflüchtet. Er dürfte jenen Jugendlichen begleitet haben, der offenbar zugestochen hatte. Der Staatsanwalt betonte, dass die Hintergründe nach wie vor unklar sind - ebenso wie der genaue Hergang. Am Montag werde der Bursche von Wien nach Graz überstellt und befragt. Danach werde sich entscheiden, ob jemand von den dreien in Untersuchungshaft genommen wird.“

https://kurier.at/chronik/oesterreich/dritte-festnahme-nach-messerstecherei-in-graz/401203867

Weitere Fälle sorgen für Aufsehen. „meinbezirk.at“ berichtete am 4.2.2021 ebenfalls von einer Messerattacke:

 

Messerstecherei in Favoriten

 

Am 22. Jänner 2021 kam es um 22.45 Uhr in der U1 Alaudagasse beim Ausgang Hanssonzentrum zu einem Streit, der mit einem Messerstich endete.

 

FAVORITEN. Drei Freunde sprachen beim Ausgang der U-Bahn-Station Alaudagasse miteinander, als einer von einem Vorbeigehenden angerempelt wurde. Danach folgte ein Streitgespräch. Danach gingen der "Rempler" und sein Kumpel weiter.

Stich und Flucht

 

Kurz danach drehten die beiden unbekannten Männer jedoch um und kamen wieder auf die Gruppe zu. Einer der beiden zückte ein Messer und stach zu. Danach flüchteten die Täter in Richtung Einkaufszentrum.

 

Der Verletzte und seine Begleiter rannten in die U-Bahn-Station, wo dieser dann verletzt zusammenbrach. Der 21-Jährige wurde von der Berufsrettung Wien erstversorgt und schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Eine Sofortfahndung nach den Tätern verlief negativ.

Augenzeugen gesucht

 

Zeugen, denen die Tatverdächtigen vor, während oder nach der Tat aufgefallen sind, werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Hinweise (auch anonym) werden an die Polizeiinspektion Ada Christen Gasse, unter der Telefonnummer 01-31310-56310 erbeten.“

 

https://www.meinbezirk.at/favoriten/c-lokales/messerstecherei-in-favoriten_a2928071

 

Am 12.4.2021 berichtet auch der „Standard“ von einem weiteren Verbrechen:

 

„Mordprozess: Flaschenhalsstecherei am Donaukanal

 

Ein 28-Jähriger hat einem Gegner eine abgebrochene Bierflasche in den Hals gerammt. Er sagt, aus Notwehr – tatsächlich hat der Angeklagte mehr Verletzungen als das Opfer

 

Wien – "Warum stechen Sie einem Menschen mit einer abgebrochenen Bierflasche in den Hals?", fragt Sonja Weis, Vorsitzende des Geschworenengerichts, Mohamed A. , den Angeklagten. "Ich habe einen Fehler gemacht, es tut mir leid", lässt der 28-Jährige übersetzen. "Darum geht es nicht. Warum haben Sie das gemacht?" – "Ich habe mich gewehrt. Er hatte eine Kette und eine Bierflasche", versucht A. zu erklären, dass er am 28. Mai nur in Notwehr gehandelt und nicht, wie angeklagt, einen Mord versucht habe.

 

Das Opfer ist der 21 Jahre alte Ismail M. – er wurde damals nach ausgiebigem Alkoholkonsum am Ufer des Donaukanals um 3.06 Uhr von der Rettung ins Allgemeine Krankenhaus gebracht. Laut Gerichtsmediziner Christian Reiter mit einer zwei bis vier Zentimeter langen, stark blutenden Stichwunde im Hals. Überraschenderweise handelte es sich laut Reiter medizinisch gesehen aber um eine leichte Verletzung. Wiewohl ein Stich in dieser Region potenziell natürlich lebensgefährlich sei.

Monatelang untergetaucht

 

Für die von Ursula Schrall-Kropiunig vertretene Staatsanwaltschaft ist klar, wie die Verletzung zustande gekommen ist. Angeklagter A. habe M. bei einem Streit den Zacken einer abgeschlagenen Flasche in den Hals gerammt. Danach sei A. geflüchtet und bis 7. November untergetaucht, ehe er zufällig bei einer Polizeikontrolle erwischt wurde. Nach seiner Festnahme behauptete A. zunächst, das Opfer nicht zu kennen und nie am Tatort gewesen zu sein, was durch DNA-Spuren widerlegt werden konnte.

 

Vorsichtig ausgedrückt spricht auch gegen den Angeklagten, dass er bereits vier Vorstrafen hat. Seit 2013 wurde er wegen Vergewaltigung, zweimal wegen Körperverletzung und einmal wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Und in drei der vier Fälle war eine Bierflasche das Tatwerkzeug.

 

"Er hat ein bisserl ein Problem mit Bierflaschen. Vor allem mit dem Inhalt", gibt Verteidiger Alexander Philipp daher auch unumwunden zu. "Alle bisherigen Taten sind unter Alkoholeinfluss passiert." Das bedeute aber nicht, dass es diesmal nicht tatsächlich Notwehr sein könne. Philipp kann diesbezüglich auch – nicht wörtlich gemeint – einen überraschenden Trumpf aus dem Ärmel seines Talars ziehen: Fotos von drei Verletzungen, die sein Mandant A. im Zuge der Auseinandersetzung davongetragen haben soll. Verursacht von M., gegen den er sich nur verteidigt habe.

Alkoholkonsum auf dem Treppelweg

 

Unbestritten ist, dass M. und ein weiterer Mann damals mit Bier und Jägermeister am Donaukanal gesessen sind, als der Angeklagte dazustieß. Alle drei Männer stammen aus Somalia und kannten sich zumindest vom Sehen her. Der Angeklagte, sagt, M. sei immer aggressiver geworden. Die Stimmung sei eskaliert, er und M. hätten sich wechselseitig Unhöflichkeiten bezüglich ihrer Mutter an den Kopf geworfen. M. habe ihm einen Tritt verpasst und schließlich eine Bierflasche auf dem Boden zerschlagen und ihn mit Stichbewegungen bedroht.

 

Damit nicht genug: M. habe auch seine massive Kette vom Hals genommen und diese als Schlagwerkzeug benutzt. "Er hatte in der einen Hand den Flaschenhals und in der anderen die Kette und hat mich angegriffen", behauptet der Angeklagte. Er habe daher auch eine Flasche abgeschlagen und M. in der dynamischen Situation unglücklich am Hals erwischt. Als er das Blut sah, sei er davongerannt, zunächst in seine Unterkunft, anschließend zu seiner Freundin.

 

Die 31-Jährige sagt als Zeugin, sie habe am Morgen des 29. Mai die Verletzungen des Angeklagten mit ihrem Tablet fotografiert und zeigt sie Gerichtsmediziner Reiter. Warum sie die Bilder nicht bereits am Morgen des 28. Mai gemacht hat? "Er war so betrunken und hat die ganze Zeit geschlafen", erklärt die Zeugin.

Drei Verletzungen gegen eine

 

Sachverständiger Reiter nutzt eine Verhandlungspause auch dazu, die noch immer sichtbaren Narben des Angeklagten zu begutachten. Und kommt zu einem recht eindeutigen Schluss: A. habe eine zehn Zentimeter langen Schnitt im Brustkorbbereich erlitten, einen Stich in den linken Unterbauch – und zeige auf der linken Körperseite 15 bis 20 Zentimeter lange Abdrücke und Abschürfungen, die von einer Kette stammen könnten. Zusammenfassend sagt der Experte zu den Verletzungen von M. und A.: "Ich denke, es wurde wechselseitig mit zerbrochenen Glasflaschen hantiert." Auf die Frage einer Geschworenen, ob A. sich die Verletzungen selbst zugefügt haben könnte, hält Reiter es beim Schnitt und Stich für möglich, beim Kettenabdruck dagegen für äußerst unwahrscheinlich.

 

M. beteuert als Zeuge jedoch, keinerlei aggressive Handlungen gesetzt, geschweige denn Waffen verwendet zu haben. A. sei damals erschienen und habe ihn von Beginn an beschimpft. Irgendwann habe der Angeklagte ihm die Halskette abgerissen, dann mit dem Flaschenhals bedroht und schließlich zugestochen. Woher die Verletzungen des Angeklagten kommen, kann der Zeuge, der 3.410 Euro Schmerzensgeld will, sich nicht erklären.

Unbeteiligter Zeuge kommt aus Untersuchungshaft

 

Der dritte Mann am Tatort wird aus der Untersuchungshaft in den Saal gebracht – der 26-Jährige soll im Februar in eine Messerstecherei verwickelt gewesen sein. Er war im Mai von der Polizei zunächst als Beschuldigter einvernommen worden und hatte damals gesagt, sowohl A. als auch M. hätten zertrümmerte Bierflaschen in der Hand gehabt. Diesmal wird er noch konkreter: M. habe den Streit begonnen und auch als Erster zur Waffe gegriffen.

 

Der Richterinnensenat legt den Geschworenen eine ganze Bandbreite an Fragen vor, zwischen denen sich die Laienrichter entscheiden müssen. War es ein Mordversuch? Versuchte absichtliche schwere Körperverletzung? Versuchte schwere Körperverletzung? Und vor allem – war es Notwehr?

 

Die Laienrichter glauben mehrheitlich M. und sprechen den Angeklagten mit sechs zu zwei Stimmen wegen Mordversuchs schuldig. Eine Notwehrsituation sehen nur zwei Geschworene, sechs verneinen sie. A. wird zu 13 Jahren Haft verurteilt, zusätzlich werden zwölf Monate und 24 Tage aus einer offenen Vorstrafe und einer bedingten Entlassung widerrufen. Während die Anklägerin mit der Entscheidung zufrieden ist und einen Rechtsmittelverzicht abgibt, meldet Verteidiger Philipp Nichtigkeit und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.“

 

https://www.derstandard.de/story/2000125772926/mordprozess-flaschenhalsstecherei-am-donaukanal

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Delikte im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2019?

2.    Wie viele Personen wurden, geordnet nach Bundesländern und Geschlecht, im Jahr 2019 Opfer einer schweren Verletzung durch Stichwaffen?

3.    Wie viele Anzeigen im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2019?

4.    Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2019 angezeigt?

5.    Welche Staatsangehörigkeit weisen diese angezeigten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

6.    In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter, geordnet nach Bundesländern, ausgeforscht werden?

7.    Welche Staatsangehörigkeit weisen diese ausgeforschten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

8.    Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländer, im Jahr 2019 verurteilt?

9.    Welche Staatsangehörigkeit weisen diese verurteilten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

10. Welche Strafhöhen bei welchen Delikten wurden von Gericht in diesen Fällen im Jahr 2019 ausgesprochen?

11. Wie viele bedingte und unbedingte Urteile gab es (zugeordnet zu Bundesländern und Herkunft sowie Staatsbürgerschaft der Täter)?

12. Wurden in diesem Zusammenhang bei verurteilten Personen mit fremder Staatsangehörigkeit im Jahr 2019 aufenthaltsabbrechende Maßnahmen durchgeführt?

13. Wenn ja, bei wie vielen?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Wie viele Delikte im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2019?

16. Wie viele Personen wurden, geordnet nach Bundesländern und Geschlecht, im Jahr 2019 Opfer einer tödlichen Verletzung durch Stichwaffen?

17. Wie viele Anzeigen im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2019?

18. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2019 angezeigt?

19. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese angezeigten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

20. In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter, geordnet nach Bundesländern, ausgeforscht werden?

21. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese ausgeforschten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

22. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländer, im Jahr 2019 verurteilt?

23. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese verurteilten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

24. Welche Strafsprüche wurden in diesen Fällen im Jahr 2019 ausgesprochen?

25. Wurden in diesem Zusammenhang bei verurteilten Personen mit fremder Staatsangehörigkeit im Jahr 2019 aufenthaltsabbrechende Maßnahmen angeordnet?

26. Wenn ja, bei wie vielen?

27. Wenn nein, warum nicht?

28. Wie viele Delikte im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2020?

29. Wie viele Personen wurden, geordnet nach Bundesländern und Geschlecht, im Jahr 2020 Opfer einer schweren Verletzung durch Stichwaffen?

30. Wie viele Anzeigen im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2020?

31. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2020 angezeigt?

32. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese angezeigten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

33. In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter, geordnet nach Bundesländern, ausgeforscht werden?

34. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese ausgeforschten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

35. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländer, im Jahr 2020 verurteilt?

36. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese verurteilten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

37. Welche Strafhöhen bei welchen Delikten wurden von Gericht in diesen Fällen im Jahr 2020 ausgesprochen?

38. Wie viele bedingte und unbedingte Urteile gab es (zugeordnet zu Bundesländern und Herkunft sowie Staatsbürgerschaft der Täter)?

39. Wurden in diesem Zusammenhang bei verurteilten Personen mit fremder Staatsangehörigkeit im Jahr 2020 aufenthaltsabbrechende Maßnahmen durchgeführt?

40. Wenn ja, bei wie vielen?

41. Wenn nein, warum nicht?

42. Wie viele Delikte im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2020?

43. Wie viele Personen wurden, geordnet nach Bundesländern und Geschlecht, im Jahr 2020 Opfer einer tödlichen Verletzung durch Stichwaffen?

44. Wie viele Anzeigen im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2020?

45. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländern, im Jahr 2020 angezeigt?

46. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese angezeigten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

47. In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter, geordnet nach Bundesländern, ausgeforscht werden?

48. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese ausgeforschten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

49. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländer, im Jahr 2020 verurteilt?

50. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese verurteilten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

51. Welche Strafsprüche wurden in diesen Fällen im Jahr 2020 ausgesprochen?

52. Wurden in diesem Zusammenhang bei verurteilten Personen mit fremder Staatsangehörigkeit im Jahr 2020 aufenthaltsabbrechende Maßnahmen durchgeführt?

53. Wenn ja, bei wie vielen?

54. Wenn nein, warum nicht?

55. Wie viele Delikte im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, bisher im Jahr 2021?

56. Wie viele Personen wurden, geordnet nach Bundesländern und Geschlecht, im Jahr 2021 Opfer einer schweren Verletzung durch Stichwaffen?

57. Wie viele Anzeigen im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, bisher im Jahr 2021?

58. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländern, bisher im Jahr 2021 angezeigt?

59. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese angezeigten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

60. In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter, geordnet nach Bundesländern, ausgeforscht werden?

61. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese ausgeforschten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

62. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit schweren Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländer, bisher im Jahr 2021 verurteilt?

63. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese verurteilten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

64. Welche Strafhöhen bei welchen Delikten wurden von Gericht in diesen Fällen im Jahr 2020 ausgesprochen?

65. Wie viele bedingte und unbedingte Urteile gab es (zugeordnet zu Bundesländern und Herkunft sowie Staatsbürgerschaft der Täter)?

66. Wurden in diesem Zusammenhang bei verurteilten Personen mit fremder Staatsangehörigkeit bisher im Jahr 2021 aufenthaltsabbrechende Maßnahmen durchgeführt?

67. Wenn ja, bei wie vielen?

68. Wenn nein, warum nicht?

69. Wie viele Delikte im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, bisher im Jahr 2021?

70. Wie viele Personen wurden, geordnet nach Bundesländern und Geschlecht, im Jahr 2021 Opfer einer tödlichen Verletzung durch Stichwaffen?

71. Wie viele Anzeigen im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen gab es, geordnet nach Bundesländern, bisher im Jahr 2021?

72. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländern, bisher im Jahr 2021 angezeigt?

73. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese angezeigten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

74. In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter, geordnet nach Bundesländern, ausgeforscht werden?

75. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese ausgeforschten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

76. Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit tödlichen Verletzungen durch Stichwaffen, geordnet nach Bundesländer, bisher im Jahr 2021verurteilt?

77. Welche Staatsangehörigkeit weisen diese verurteilten Personen, geordnet nach Bundesländern, auf?

78. Welche Strafhöhen (bedingt oder unbedingt) wurden in diesen Fällen bisher im Jahr 2021 ausgesprochen?

79. Wurden in diesem Zusammenhang bei verurteilten Personen mit fremder Staatsangehörigkeit bisher im Jahr 2021 aufenthaltsabbrechende Maßnahmen durchgeführt?

80. Wenn ja, bei wie vielen?

81. Wenn nein, warum nicht?