6409/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.04.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend der Verwendung von Händedesinfektionsmittel ohne gültiger Zulassung für Schulkinder
Einem offenen Brief des Hygieneunternehmers Hans Georg Hagleitner an Mitglieder der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass die Republik Österreich den Schulen ein Desinfektionsmittel bereitstellt, welches Kinder und Jugendliche zu verwenden haben, ehe sie das Schulgebäude betreten. Die Problematik besteht darin, dass dieses von der Republik Österreich zur Verfügung gestellte Produkt über keine gültige Zulassung verfügt und dahingehend auch nicht verwendet werden dürfte, zumal vor allem rissige und schmerzende Haut an den Händen dadurch hervorgerufen wird.
Fest steht, dass das Produkt mit dem Wirkstoff Isopropanol in Fünf-Liter-Kanistern durch die Heereslogistik an Schulen und Kindergärten verteilt wird. Der Bedarf ist durch das Bildungsministerium erhoben worden. Das verwendete Produkt ist mit dem Zulassungshinweis ZI BMK-V/5-2020-0.188.582 versehen. Dabei handelt es sich um eine Notfallzulassung, die allerdings mit 01.09.2020 aufgehoben worden ist. Grund für die Aufhebung dieser Notfallzulassung ist, dass zuvor aufgrund der Corona Pandemie vereinfachte Bedingungen für die Herstellung von Desinfektionsmitteln in gegolten haben. Damit konnten fachfremde Firmen quasi über Nacht ihr Geschäft an die Herstellung von Desinfektionsmitteln anpassen. Diese Ausnahmegenehmigung war von 19.03.2020 bis 31.08.2020 in Kraft.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
ANFRAGE
1. Wann hat die öffentliche Hand das Desinfektionsmittel erworben?
2. Für wen war das erworbene Desinfektionsmittel ursprünglich bestimmt?
3. Warum erhalten dieses Desinfektionsmittel gerade Kinder und Jugendliche an Schulen?
4. Wer ist/sind der/die Hersteller dieses Produkts?
5. Aus welchen konkreten Gründen hat man sich gerade für diesen Hersteller entschieden?
6. Kommt dieses Desinfektionsmittel auch noch in anderen öffentlichen Bereichen zum Einsatz?
7. Wenn „Ja“ wo?
8. Wie viel Desinfektionsmittel ist mit dem nicht mehr gültigen Zulassungshinweis ZI BMK-V/5-2020-0.188.582 produziert worden?
9. Wie viel Desinfektionsmittel ist mit dem nicht mehr gültigen Zulassungshinweis ZI BMK-V/5-2020-0.188.582 in Umlauf gebracht worden?
10. Aus welchen Gründen hat man sich nicht dazu entschieden, Produkte mit dem nicht mehr gültigen Zulassungshinweis ZI BMK-V/5-2020-0.188.582 aus dem Verkehr zu ziehen?
11. Welche konkreten Probleme können durch die Verwendung dieses Produktes auftreten?
12. Wie hoch waren die Kosten der Beschaffung dieses Produktes?
13. Wie hoch wären die Kosten zur Beschaffung eines Produktes mit einer gültigen Zulassung?
14. Hatte Ihr Ministerium Kenntnis davon, dass die Zulassung dieses Produktes abgelaufen war?
15. Seit wann bestand die Kenntnis davon, dass die Zulassung für dieses Produkt nicht mehr gültig ist und warum wurde dahingehend nichts unternommen?