6416/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Anschläge durch syrischen radikalislamistischen Antisemiten

in Graz 2

 

Ende August wurde der Präsident der Jüdischen Gemeinde Graz, Elie Rosen, von einem zunächst unbekannten Täter attackiert: „Als Rosen sein Auto verlassen habe, sei er von dem Unbekannten mit einem Holzprügel, offenbar ein Baseballschläger, angegriffen worden. Der Präsident habe sich in letzter Sekunde zurück ins Auto flüchten können; danach habe der Angreifer noch mit dem Baseballschläger auf das Fahrzeug eingeschlagen, bevor er die Flucht ergriffen habe […]“ Zuvor gab es bereits Vandalenakte gegen die Grazer Synagoge.

(Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3063390/)

 

Wenige Tage später wurde ein 31-jähriger syrischen Staatsbürger, der seit 2013 in Österreich lebt und hier einen Flüchtlingsstatus hat festgenommen. Der Festgenommene sei vollinhaltlich geständig gewesen. „[…] Man gehe davon aus, dass es sich um ein islamistisches Motiv handelt. In der Wohnung des Mannes seien entsprechende Beweismittel sichergestellt worden. Man werte derzeit Handys und Laptops aus. Ebenso wie Schriftstücke. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann auch für weitere Angriffe, etwa auf eine katholische Kirche und ein Vereinslokal, verantwortlich sei. Er sei eine Person, die das Leben in Österreich gesamtgesellschaftlich ablehnt, so der Innenminister. […]“

(Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3063573/)

 

In der Anfragebeantwortung 3241/AB vom 30.10.2020 zu 3212/J (XXVII. GP) teilte der Bundesminister für Inneres mit, dass der tatverdächtige Angreifer zum Zeitpunkt der Tat über den Status eines Asylberechtigten verfügte, jedoch ein Aberkennungsverfahren eingeleitet und die Untersuchungshaft verlängert wurde.

 

Im Dezember 2020 berichtete „orf.at“, dass der verdächtige Syrer laut einem psychiatrischen Gutachten als zurechnungsfähig eingestuft wurde. Es würde weiterhin Flucht- und Tatbegehungsgefahr bestehen. Zudem bestätigte die Staatsanwaltschaft Graz, dass der Verdächtige Anfang Dezember in Untersuchungshaft in der Justizanstalt auch Beamte mit Glasschüsseln attackiert habe.

(Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3079798/)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist der Tatverdächtige nach wie vor in Untersuchungshaft?

2.    Wenn ja, wo ist er inhaftiert?

3.    Wenn ja, wie lange kann die Untersuchungshaft noch verlängert werden?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wenn nein, wo hält er sich derzeit auf?

6.    Aufgrund welcher Straftatbestände wird gegen den Tatverdächtigen ermittelt?

7.    Kamen im Laufe des Ermittlungsverfahren weitere Straftaten die der Verdächtige vor seiner Festnahme begangen haben soll hinzu?

8.    Wenn ja, welche Straftaten betrifft das?

9.    Wenn ja, wann und wo soll er diese begangen haben?

10. Ist die Auswertung der in seiner Wohnung sichergestellten Beweismittel, Schriftstücke, Handys und Laptops bereits abgeschlossen?

11. Wenn ja, welche Erkenntnisse konnten dabei gewonnen werden?

12. Wenn nein, wie lange wird die Auswertung noch dauern?

13. Gibt es Hinweise oder Erkenntnisse, ob der Verdächtige einschlägige Kontakte zu antisemitischen und/oder radikalislamistischen Organisationen, Vereinen oder Personen im In- oder Ausland pflegt?

14. Wenn ja, welche einschlägigen Kontakte sind das konkret?

15. Wenn nein, gibt es dahingehend noch Ermittlungen?

16. Kam es, abgesehen vom berichteten Zwischenfall im Dezember 2020, zu weiteren Vorfällen oder Angriffen gegen Beamte während der Zeit seiner Untersuchungshaft?

17. Wenn ja, welche Vorfälle bzw. Angriffe gab es noch?

18. Wenn ja, wurden dabei Beamte verletzt?

19. Wurden seine Haftbedingungen nach dem Angriff auf Beamte Anfang Dezember, respektive möglicher weiterer Vorfälle oder Angriffe, verschärft?

20. Wenn ja, inwiefern?

21. Wenn nein, warum nicht?

22. Haben Sie Kenntnis über den Stand des Aberkennungsverfahrens seines Asylstatus?

23. Wenn ja, welchen Kenntnisstand haben Sie darüber?

24. Wenn nein, spielt dies im Ermittlungsverfahren keine Rolle?

25. Kann schon abgesehen werden ob und bis wann es zur Anklage kommt?

26. Wenn ja, kommt es zur Anklage?

27. Wenn ja, bis wann kommt es voraussichtlich zur Anklage?