6417/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Freunde geben sich die Hand und werden mit Haft bedroht?

 

Wie die Tageszeitung „Heute“ unlängst berichtete, reichte ein 18-jähriger Wiener bei einer Straßenbahnhaltestelle in der Halteraugasse in Döbling einem Freund die Hand. Demnach beobachteten offenbar Polizisten diese Begebenheit und gingen den Beiden hinterher. Konsequenz: jeweils 500 Euro Strafe. Der betroffene junge Mann suchte um Ratenzahlung für diese exorbitante Strafverfügung an, konnte aber mit seinem kleinen Lohn den Betrag nicht abstottern. Eine weiterer Zahlungsaufschub wurde von der MA6 abgelehnt. Daraufhin sollte der Betroffene 10 Stunden einsitzen. Lt. Bericht übernahm dann seiner Mutter kurzfristig die Strafe, der junge Mann stottert nun seine Schulden bei ihr ab.

(Quelle: https://www.heute.at/s/wiener-gibt-freund-die-hand-soll-10-stunden-in-haft-100137903)

 

Dieser Bericht zeigt auf, wie anmaßend und fehlgeleitet die Corona-Politik dieser Bundesregierung ist. Zwischenmenschliche Interaktion unter sich nahe stehenden Personen per se derartig unter Strafe zu stellen und in diesem massiven Umfang zu exekutieren ist im höchsten Maße bedenklich. Sie selbst sind dutzende Male als „Scharfmacher“ aufgetreten, haben rhetorisch mit der „Flex“ hantiert und dürften daher Ihren maßgeblichen Teil dazu beigetragen haben, dass derartige Verwaltungsverfahren im Österreich des Jahres 2021 geführt werden müssen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Weshalb wurden die Polizisten überhaupt auf die im Bericht geschilderten jungen Männer aufmerksam?

2.    Wie Sie sogar selbst in der 5388/AB (XXVII. GP) ausgeführt haben, ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 18 der 3. Covid-19 Notmaßnahmenverordnung von Maßnahmen gegen Personen, die gegen eine Verhaltens- oder Unterlassungspflicht nach dieser Verordnung verstoßen, abzusehen, wenn der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann oder diese Maßnahmen nicht verhältnismäßig wären:

a.    Warum konnte in diesem konkreten Fall der gesetzmäßige Zustand nicht durch gelindere Mittel hergestellt werden?

b.    Entspricht in diesem konkreten Fall eine Anzeige überhaupt der Verhältnismäßigkeit?

c.    Entspricht die Strafhöhe von € 500,00 aufgrund dieser Verwaltungsübertretung in diesem konkreten Fall der Verhältnismäßigkeit?

 

3.    Gibt es Ihrerseits bzw. seitens Ihres Kabinetts eine interne interpretierende Kommunikation an die Dienststellen bzw. ausführenden Polizisten, wie mit derartigen Situationen umzugehen ist und ob es zielführend ist, zwei Personen die sich offensichtlich gut kennen, aufgrund von Abstandsregeln anzuzeigen?

4.    Wenn ja, wann und in welcher Form wurde dahingehend eine interne interpretierende Kommunikation an die Dienststellen bzw. ausführenden Polizisten übermittelt?

5.    Wenn ja, was war der konkrete Inhalt?

6.    Wenn nein, warum wird trotz solcher heiklen und ganz tief in die persönlichen Grund- und Freiheitsrechte eingreifenden Regelungen in den Verordnungen des Gesundheitsministeriums keine interne interpretierende Kommunikation hinsichtlich der praktischen und verhältnismäßigen Anwendung dieser Verordnungstexte gepflegt?

 

7.    Wie viele Anzeigen wurden bisher im Jahr 2021 aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Maßnahmenverordnungen – gegliedert nach Bundesländer und den jeweiligen Verwaltungsübertretungen – erstattet?

8.    Wie viele dieser Anzeigen sind in Rahmen von Versammlungen, Veranstaltungen oder Demonstrationen – gegliedert nach Bundesländern und den jeweiligen Verwaltungsübertretungen – erstattet worden?

9.    Gegen wie viele dieser Anzeigen wurde – gegliedert nach Bundesländern und den jeweiligen Verwaltungsübertretungen – ein Einspruch erhoben?

10. Wie hoch waren die verhängten Strafen – gegliedert nach Bundesländern und den jeweiligen Verwaltungsübertretungen – in Summe insgesamt?

11. Wie viele dieser verhängten Strafen – gegliedert nach Bundesländern und den jeweiligen Verwaltungsübertretungen – wurden in Summe insgesamt bereits bezahlt?

 

12. Wie viele Organstrafmandate wurden bisher im Jahr 2021 aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Maßnahmenverordnungen – gegliedert nach Bundesländern und den jeweiligen Verwaltungsübertretungen – ausgestellt?

13. Wie viele dieser Organstrafmandate wurden im Rahmen von Versammlungen, Veranstaltungen oder Demonstrationen – gegliedert nach Bundeländern und den jeweiligen Verwaltungsübertretungen – ausgestellt?

14. Wie hoch waren die verhängten Strafen durch Organstrafmandate – gegliedert nach Bundesländern und den jeweiligen Verwaltungsübertretungen – in Summe?