6421/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2021
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Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „BUWOG beim Bürgeranwalt und Stand der

Verkaufsrückabwicklung.“

 

 

 

In einem exemplarischen Fall beklagen Wohnungseigentümer/innen in Wien Penzing im Rahmen der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ vom 3.4.2021, dass eine Generalsanierung des Daches ihrer Wohnhausanlage drei Millionen Euro kosten soll. Fragen wie „Warum hat man sie beim Kauf der von der BUWOG verwalteten Wohnungen nicht darauf hingewiesen, dass hohe Kosten auf sie zukommen?“,  „Was ist mit den Rücklagen passiert, die angespart wurden?“ und  „Hat die Hausverwaltung schlecht gewirtschaftet?“ bleiben letztlich unbeantwortet. Tatsache ist, dass sich aus der Wohnungsgenossenschaft der Republik Österreich mittlerweile als Teil der Deutschen Vonovia SE, einem börsennotierten Milliardenkonzern der in Deutschland interessante Schlagzeilen zum Thema Wohn-Nebenkosten gemacht hat. Hier wird mit prüfenswerten Methoden Profit maximiert, anstatt in dieser schweren Zeiten leistbares Wohnen anzubieten. Der Verkauf der BUWOG durch die Republik Österreich unter ÖVP-Bundeskanzeler Schüssel ist mittlerweile strafrechtlich erstinstanzlich aufgearbeitet – bald zwei Jahrzehnte nachdem der Verkauf angestoßen wurde.

Wir erinnern uns: Durch den Verkauf im Gesamtpaket wurde ein Preis von 594 €/Quadratmeter erreicht , im Einzelverkauf in den Jahren zuvor wurden hingegen Preise von 1.350 €/Quadratmeter erreicht. Dadurch entstand dem Steuerzahler ein Schaden von über einer Milliarde Euro. Nach heutigen Maßstäben wäre die Republik ohne diesem Verkauf nicht nur Eigentümerin eines Milliardenschatzes an Wohnraum, sondern auch mit 60.000 preisregulierten Einheiten in einer ganz anderen Position um die Preise auf dem Wohnungsmarkt zu dämpfen.

Einen Lösungsansatz für die Misere lässt sich schom dem Titel dieser Presseaussendung vom 4. Dezember 2020 entnehmen:

 

„SPÖ-Becher zur Causa Buwog: "Rückabwicklung prüfen"

Wien (OTS/SK) - Die Causa rund um die Privatisierung der bundeseigenen Wohnungen muss Ausgangspunkt eines anderen Umgangs mit österreichischen Wohnraum und Boden sein, fordert SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher. Sie schlägt vor, eine Rückabwicklung der Buwog-Privatisierung zu prüfen.

 

Mit "Genugtuung" hat Becher den erstinstanzlichen Schuldspruch aufgenommen, fordert jetzt aber die Bearbeitung des "zugrundeliegenden, größeren Problems“.

 

Becher: "Dass die Buwog-Wohnungen der um 16.020 Euro pro Stück verkauft wurden, hat die ÖVP bis heute nicht hinterfragt. Das System Kurz-Schüssel ist ein Spekulations- und Privatisierungskarussell, das sich weiterdreht."

Zu den derzeitigen Problemfeldern, "die von Kurz im Geiste Schüssels auf die Spitze getrieben werden", zählen der Zufluss ausländischen spekulativen Kapitals und der ausufernde Bau von Vorsorge-Spekulationswohnungen, sagt Becher. "Jeder fünfte Mieteuro ist heute Spekulationsaufschlag, wie die Zahlen der österreichischen Nationalbank belegen."

Als "geradezu einen Unterlassungstatbestand" sieht Becher die Weigerung der Regierungsparteien, eine Mietrechtsreform mit funktionierenden Mietbeschränkungen nach Vorbild des SPÖ-Entwurfs für ein Universalmietrecht in Angriff zu nehmen.

Becher: "Vor Gericht ging es heute um Provisionen von einst. Die Eliten, die damals mit Immobilienspekulationen Reichtum angehäuft haben, tun das heute inmitten der Krise noch stärker und ungenierter. Stoppen wir das System Kurz-Schüssel!"

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Fragen

 

1)      Was müssen Sich BUWOG-WohnungsmieterInnen und -Eigentümer, die mit einem Betrieb einen Vertrag geschlossen haben, der mit der Reputation der Republik Österreich ausgestattet war, ihrer Meinung nach noch alles bieten lassen?

2)      Haben Sie, wie bereits letztes Jahr gefordert, die Rückabwicklung des Verkaufs der BUWOG, vor allem im Lichte des erstinstanzlichen Schuldspruchs in der Causa geprüft bzw. veranlasst?

3)      Falls ja: Was ist stand der Dinge?

4)      Falls nein: Warum nicht?

5)      Falls nein: Wann gedenken Sie dann die Rückabwicklung des BUWOG-Verkaufs prüfen bzw. umsetzen zu lassen?