6424/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend

„Die Familie“ und die Republik

Berührendes durften wir von einer sich jüngst präsentierenden Familie erfahren. Die dieser nach eigenem Selbstverständnis zugeordnete Bedeutung geht weit über den sonst typischen privaten Bereich hinaus und manifestiert sich dem Vernehmen nach auch in einer großen Anzahl von Dokumentationen auf amtlichen Kommunikationsmittel wie Mobiltelefonen, (etwa jenen des Alleinvorstands der ÖBAG Schmid).

Den Dokumenten ist zu entnehmen, dass Mitglieder dieser Familie einer höheren aber nicht allgemein anerkannten Ordnung zufolge über Privilegien verfügen, welche ansonst normierte staatliche Regularien in den Hintergrund treten lassen. So schützen diese Privilegien etwa Familienmitglieder bei Bewerbungen zu höchsten Ämtern im Staat vor Belastungen durch Anforderungen nach ausgewiesener „Internationalität“.

Der innerhalb der Familie zum Ausdruck kommende Qualifikationsmangel wird nicht zuletzt durch den renommierten Staatsmann Dr. Erhard Busek (https://www.youtube.com/watch?v=Fn5aMyPd8KI) zur Kenntnis gebracht, indem er ua über fehlendes Wissen des „immerhin über einen Schulabschluss verfügenden“ Bundeskanzlers und dessen Berater klagt. Ähnlich äußerte sich der ebenso renommierte vormalige Bundesminister und EU-Kommissar Dr. Franz Fischler im „Der Standard“ vom 17. April 2021 (https://www.derstandard.at/story/2000125910680/basar-in-bruessel-oder-balkan-in-oesterreich).

Beklemmendes Versagen des BK Kurz zuletzt im Rahmen der Pandemiebekämpfung sowohl im In- als auch im Ausland zeigen auf beklemmende und ungeschönte Weise die Richtigkeit der Aussagen der beiden genannten Staatsmänner.

Es wird nicht verkannt, dass innerhalb der „Familie“ ein als besonders menschlich umschreibbarer Umgangston herrscht, der ein gegenüber den offiziellen Auftritten der Mitglieder differenziertes Persönlichkeitsbild aufzeigt. Gewählte Formulierungen und Zeichen im Zusammenhang mit wechselseitiger Unterstützung, Zuneigung und Dankbarkeit sprechen hier eine klare Sprache.

Inwiefern ein allfälliges Betrachten von Fotos einzelner Familienmitglieder auf den eingangs erwähnten amtlichen Kommunikationsmittel im Rahmen des parlamentarischen Betriebs den Eindruck von Unachtsamkeit gegenüber dieser Einrichtung und seiner Mitglieder – etwa im Rahmen von Debatten - erwecken kann, könnte durch den aktuellen Präsidenten des Nationalrats zu klären sein.

Aus all den Umständen ergeben sich nachstehende

Fragen:

 

1.     Sind Sie Mitglied der von Herrn BMF Blümel genannten „Familie“ und wenn ja, wodurch zeichnet sich eine Mitgliedschaft in dieser „Familie aus?

2.     Soll im Rahmen einer Interessenabwägung der Einräumung von Vorteilen für Mitglieder dieser „Familie“ der Vorzug gegenüber den Interessen der Republik eingeräumt werden und wenn ja, warum?

3.     Beschreiben Sie diese Abwägung bitte anhand der letzten Bestellung des Alleinvorstands der ÖBAG und dessen von Ihnen unterstützen Aktivitäten zur Ergatterung dieser Position

4.     Welche Vorteile ergeben sich aus Ihrer Sicht aus einem 2- gegenüber 4-Augenprinzip im Vorstand der ÖBAG.

5.     Erachten Sie die Speicherung von „Familienfotos“ auf amtlichen Kommunikationsmittel durch den Alleinvorstand der ÖBAG als für die Geschicke des Unternehmens unwesentlich und wenn ja, warum?

6.     Halten Sie es für erstrebenswert, dass höchste Vertreter der im internationalen Umfeld tätigen österreichischen Industrie, etwa als Führungsorgan der ÖBAG - über keine internationale Erfahrung verfügen sollen und wenn ja, worin könnte das Geheimnis einer solchen „Stärke“ liegen?

7.     Sollen durch die Regierung bestellte VertreterInnen in Regierung und höchsten Ämtern über höhere Qualifikationen als die Besteller selbst verfügen dürfen?

8.     Betrachten Sie die von den Herren Dr. Erhard Busek und Dr. Franz Fischler aufgezeigten Empfehlungen/Aufforderungen hinsichtlich einer massiven Verbesserung inhaltlicher Kenntnis für einzelne Regierungsmitglieder als zutreffend und wenn ja,

a.     für wen und

b.     wie könnte diesem Manko eher zügig im Sinne der Interessen der Republik abgestellt werden?

9.     Bei Beantwortung der Frage 3. mit nein,

a.     welche empfinden Sie als die besonderen Stärken von Mitgliedern der Bundesregierung gerade in der aktuellen Krisensituation

b.     bei Beantwortung der Frage 4.a. bitte „inhaltliche“ Stärken darstellen