6425/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.04.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt
betreffend Verwendung Bundeszuschussmittel Ausbau Kinderbetreuung 2019/2020, Tagesmütter und –väter sowie die Vorhaben zur Kinderbetreuung im Regierungsprogramm
Mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 werden vom Bund jährliche Mittel in der Höhe von 125 Mio. € für das Kindergartenjahr 2018/19 sowie jeweils 142,5 Mio. € in den Jahren 2019/20 bis 2021/22 zur Verfügung gestellt. Der Beitrag der Länder beträgt rund 38 Mio. € pro Jahr.
Die Vereinbarung trat rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft und führte die drei bisherigen Art. 15a B-VG Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau desinstitutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammen.
Neben dem Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen, der Intensivierung der sprachlichen Frühförderung, Kopftuchverbot und der weiteren Finanzierung zur Beibehaltung der einjährigen Kindergarten-Besuchspflicht vor dem Schuleintritt ist die Weiterentwicklung der einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter Schwerpunkt in der Bund-Länder Vereinbarung.
Im Regierungsprogramm von ÖVP und Grüne sind im Hinblick auf Kinderbildung und Tageseltern folgende Vorhaben formuliert:
· Der Zweckzuschuss in der 15a-Vereinbarung in der Elementarpädagogik wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 wesentlich erhöht. (S.289)
· Qualitativer und quantitativer Ausbau der Kinderbetreuung (10.000/a) – mittelfristig 2. Kindergartenjahr verpflichtend (S. 283)
· Errichtung eines Beirates für Elementarpädagogik (Mitglieder dieses Beirats sind NGOS/ Expertinnen und Experten, Länder sowie Gemeinden) zur Förderung der österreichweiten Zusammenarbeit und um Vorschläge für einheitliche Qualitätsmindeststandards in der Elementarpädagogik zu erarbeiten. Die Bundesregierung strebt hierzu eine Bund-Länder-Vereinbarung ab 2022/23 an. (S. 289)
· Flächendeckende Vereinheitlichung der pädagogischen Ausbildung von Assistenzpersonal zur Sicherstellung eines breiten Betreuungsspektrums (S. 289)
· Einführung einer standardisierten und qualitativ hochwertigen Ausbildung der Elementarpädagoginnen und –pädagogen in leitender Funktion über die Pädagogischen Hochschulen (Bachelor).
· Kriterien für eine qualitätsvolle, bundesweit einheitliche Ausbildung für Tageseltern (auch Betriebstageseltern) sind zu definieren und in den Bildungsrahmenplan aufzunehmen. (S. 288)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wieviel Bundeszuschuss-Mittel standen 2020 für die einzelnen Bundesländer gemäß 15a-Vereinbarung zur Verfügung (d.h. Verteilung der jeweils 52,5 Mio. €) (Übertrag aus dem Vorjahr bitte getrennt ausweisen)?
2. Wurde der gesamte Bundeszuschuss für 2020 zum Ausbau von Kinderbetreuung von den Bundesländern in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?
3. Mussten Bundeszuschüsse seitens einzelner Länder für 2020 rückerstattet werden?
a. Wenn ja, in welcher Höhe? Welche Länder waren davon betroffen bzw. welchen Grund hatte die Rückerstattung?
4. Konnte der Ko-Finanzierungsanteil für 2020 in allen Bundesländern im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden?
5. Wofür wurden die Bundeszuschussmittel im Abrechnungszeitraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 in den einzelnen Bundesländern eingesetzt? (Bitte um Angabe entsprechend der folgenden Tabelle)

6. Wie viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 für unter 3-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?
7. Wie viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 für 3-6-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?
a. Welche Bundesländer haben im Kindergartenjahr 2019/2020 gemäß Art. 8 der Vereinbarung Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Bundeszuschüsse, die nicht für das verpflichtende Kindergartenjahr benötigt wurden, für Maßnahmen der Qualitätssicherung einzusetzen?
b. In welcher Höhe wurden in den abgefragten Jahren in den einzelnen Bundesländern für Maßnahmen der Qualitätssicherung jeweils Mittel umgeschichtet?
8. Wie viele Plätze fehlen aktuell, um das "Barcelona-Ziel" in der Betreuung der unter 3-Jährigen Kindern zu erreichen? (nach Bundesland aufgeschlüsselt)
9. Wie viele der Kinder wurden 2019/2020 von Tagesmüttern und Tagesvätern betreut (Nach Alter, Anwesenheitszeiten und nach Bundesland aufgeschlüsselt)?
10. Wie viele Frauen und Männer arbeiten derzeit als Tagesmütter und -väter (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?
11. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um die im Regierungsprogramm geplanten Kriterien für eine qualitätsvolle, bundesweit einheitliche Ausbildung für Tageseltern zu definieren?
12. Wie viele Personen hatten im Jahr 2020 eine Berechtigung als Tagesmutter und Tagesvater zu arbeiten haben (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?
13. Wie viele Zertifizierungen gab es im Jahr 2020 nach dem Gütesiegel (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?
14. Wie hoch sind die Förderungen für diese Zertifizierungen im Jahr 2020 (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?
15. Im Hinblick auf die im Regierungsprogramm geplante Erhöhung des Zweckzuschusses in der 15a-Vereinbarung ab dem Kindergartenjahr 2020/21:
a. Auf welchen Betrag seitens des Bundes soll der Zweckzuschuss jährlich erhöht werden? Wie hoch soll die Kofinanzierung der Länder werden?
b. Ist eine Verlängerung der 15a-Vereinbarung vorgesehen? Wenn ja, für welchen Zeitraum?
c. Sind inhaltliche Änderungen für die laufende 15a-Vereinbarung geplant? Wenn ja, welche?
d. Sind inhaltliche Änderungen für die neue 15a-Vereinbarung ab 2022/2023 geplant? Wenn ja, welche?
e. Neben der Anstoßfinanzierung durch den Zweckzuschuss: Sind Maßnahmen vorgesehen, wie die Gemeinden bei den laufenden Kosten für die Bereitstellung von Kinderbetreuung unterstützt werden (etwa im Rahmen des Finanzausgleichs)?
16. Im Hinblick auf den im Regierungsprogramm geplanten Ausbau der Kinderbetreuung von 10.000 Plätzen jährlich:
a. Wie soll die Erreichung dieser Zielsetzung sichergestellt werden?
b. Für welche Altersgruppen sollen diese Plätze ausgebaut werden? Wie viele davon in institutioneller Betreuung und wie viele für Tageseltern?
c. Wie kann sichergestellt werden, dass alle Bundesländer das Barcelona-Ziel von 33% Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren erreichen?
17. Im Hinblick auf die im Regierungsprogramm geplanten Kriterien für eine qualitätsvolle, bundesweit einheitliche Ausbildung für Tageseltern (auch Betriebstageseltern):
a. Ist eine Verknüpfung dieser Ausbildungsstandards mit der Vereinbarung zum Zweckzuschuss geplant? Wenn ja, in welcher Form?
b. Wenn nein, wie kann die Umsetzung in den Bundesländern sonst sichergestellt werden?