6434/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, BEd, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
betreffend Notfallzulassung von verbotenen und Bienen tötenden Neonicotinoiden
Im April 2018 hat die EU mit der Stimme Österreichs die Freilandanwendung der hochgiftigen Neonicotinoide Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid verboten, um die heimischen Bienenvölker zu schützen. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt, dass die drei Neonicotinoide für Honigbienen, Wildbienen und Hummeln ein hohes Gesundheitsrisiko darstellen.
Die Neubewertung der EFSA gründet sich auf eine Vielzahl aktueller Untersuchungen, die aufzeigen, dass die intensive Landwirtschaft mit ihrem Einsatz hochwirksamer Pflanzen- und Insektengifte einen erheblichen Anteil am Massensterben vieler wichtiger Insektenarten hat, aber auch für zahlreiche andere Lebewesen - darunter unsere heimischen Vogelarten - lebensgefährdend ist.
Es ist daher äußerst bedenklich, dass das der Bundesministerin unterstellte Bundesamt für Ernährungssicherheit im Dezember 2018 - also nur wenige Monate nach dem notwendigen Verbot - diese hochgefährlichen Gifte mit Hilfe einer Notfallzulassung für die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark durch die Hintertür wieder in die österreichische Umwelt ließ. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Notfallzulassungen gab es in Österreich von 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) im konventionellen Landbau (aufgelistet nach Jahr, Wirkstoff, Präparat, Einsatzgebiet, Einsatzgrund, ausgebrachter Menge, Größe der behandelten Fläche)?
2. Wie hoch waren die Gesamtmengen der durch Notfallzulassungen in der konventionellen Landwirtschaft zugelassenen sowie ausgebrachten Pflanzenschutzmittel in den jeweiligen Jahren 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021)?
3. Wie viele Notfallzulassungen gab es in Österreich von 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) im biologischen Landbau (aufgelistet nach Jahr, Wirkstoff, Präparat, Einsatzgebiet, Einsatzgrund, ausgebrachter Menge, Größe der behandelten Fläche)?
4. Wie hoch war die Gesamtmenge der durch Notfallzulassungen in der biologischen Landwirtschaft zugelassenen sowie ausgebrachten Pflanzenschutzmittel in den jeweiligen Jahren 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021)?
5. Wie groß waren in den jeweiligen Jahren 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) die jeweiligen Flächen im konventionellen und im biologischen Landbau, die per Notfallzulassung mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden?
6. Für welche Pflanzenschutzmittel gab es aus welchen Gründen von 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) im konventionellen und im biologischen Landbau mehrfach Notfallzulassungen und warum?
7. Welche Kulturen im konventionellen und im biologischen Landbau wurden in welchem Flächenausmaß in den Jahren von 2020 bis zum Stichtag 21.04.2021 jeweils per Notfallzulassung mit welchen Pflanzenschutzmitteln behandelt?
8. Für welche Kulturen wurden von 2020 bis zum Stichtag 21.04.2021 in aufeinander folgenden Jahren Pflanzenschutzmittel per Notfallzulassung zugelassen und aus welchem Grund?
9. Wie viele Anträge auf Notfallzulassung im konventionellen Landbau und im biologischen Landbau wurden jeweils in den Jahren 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) von der zuständigen Behörde abgelehnt?
10. Wie viele Notfallzulassungen im konventionellen Landbau und im biologischen Landbau in den jeweiligen Jahren 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) erfüllten die spezifischen Erfordernisse der Kategorie 1 (Antrag wird im Rahmen einer Ausweitung des Anwendungsumfanges gestellt / Indikationserweiterung zu einer bestehenden österr. Zulassung)?
11. Wie viele Notfallzulassungen im konventionellen Landbau und im biologischen Landbau in den jeweiligen Jahren 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) erfüllten die spezifischen Erfordernisse der Kategorie 2 (Pflanzenschutzmittel ist in der beantragten Indikation in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen)?
12. Wie viele Notfallzulassungen im konventionellen Landbau und im biologischen Landbau in den jeweiligen Jahren 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) erfüllten die spezifischen Erfordernisse der Kategorie 3 (Gelistete Substanzen gemäß Anhang II der Bioverordnung 889/2011, sofern diese nicht auch unter Kategorie 1 oder 2 fallen)?
13. Wie viele Notfallzulassungen im konventionellen Landbau und im biologischen Landbau in den jeweiligen Jahren 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) erfüllten die spezifischen Erfordernisse der Kategorie 4 (Pflanzenschutzmittel ist in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen, jedoch nicht in der beantragten Indikation)?
14. Wie viele Notfallzulassungen im konventionellen Landbau und im biologischen Landbau in den jeweiligen Jahren 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) erfüllten die spezifischen Erfordernisse der Kategorie 5 (Reguläre Zulassung des Pflanzenschutzmittels in Österreich beantragt, Zulassungsentscheidung steht noch aus (Indikation auch in keinem anderen MS zugelassen))?
15. Wie viele Notfallzulassungen im konventionellen Landbau und im biologischen Landbau in den jeweiligen Jahren 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) erfüllten die spezifischen Erfordernisse der Kategorie 6 (Pflanzenschutzmittel enthält einen oder mehrere Wirkstoffe der/die nicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt sind)?
16. Wie viele Notfallzulassungen im konventionellen Landbau und im biologischen Landbau in den jeweiligen Jahren 2020 bis 2021 (Stichtag: 21.04.2021) enthielten einen oder mehrere Wirkstoffe, deren Verwendung durch die EU zuvor explizit verboten worden waren?
17. Die EFSA wird angesichts der besonderen Situation der einzelnen Mitgliedstaaten und der Verfügbarkeit alternativer Mittel zum Schutz von Zuckerrübenpflanzen prüfen, ob die Notfall-Zulassungen für die Neonikotinoidbeizung von Rübensaatgut gerechtfertigt waren. Wurden nationale Studien zur Bewertung der Wirksamkeit und ökologischen Nebenwirkungen der Neonikotinoidbeizung durchgeführt?
a. Wenn ja, welcher Art waren diese Studien und welche Ergebnisse liegen bisher vor?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, sind Studien geplant?
18. Welche alternativen Ansätze zum Neonikotionoideinsatz im Zuckerrübenanbau wurden durch öffentliche Forschung bisher gefördert und unterstützt?
19. Welche Schritte sind geplant, um die österreichische Landwirtschaft möglichst frühzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen vorzubereiten, anstatt mit Notfallmaßnahmen bestehende Probleme zu konservieren?