6436/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.04.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Eva-Maria Holzleitner, BSc., Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung
Die aktuell erschienene internationale Datenanalyse des Rechercheverbunds "Lost in Europe"[1] zeigt: 18.292 unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche sind zwischen den Jahren 2018 und 2020 in Europa verschwunden. Da viele EU-Mitgliedstaaten hierzu kaum bzw. keine Daten erheben, liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei dieser Zahl um eine Dunkelziffer handelt. Denn das Thema „Missing Children“, also verschwundene Kinder mit Fluchterfahrung, ist seit Jahren bekannt, dennoch gilt es nach wie vor als ein Tabuthema, zu dem es kaum genaue Zahlen bzw. eine einheitlich umfassende Datenerhebung auf nationalstaatlicher und europäischer Ebene gibt. Laut den Erhebungen des Rechercheverbund „Lost in Europe“ seien 207 Kinder und Jugendliche aus Österreich betroffen.
Minderjährige Geflüchtete stellen einer der vulnerabelsten gesellschaftlichen Gruppen dar, die oft besonderen Risiken und Gefahren ausgesetzt sind, darunter Ausbeutung und sexuelle Gewalt, Menschenhandel, militärischer Ausbeutung oder Kinderarbeit. Daher müssen auch gemäß BVG Kinderrechte und der UN-Kinderrechtskonvention besondere Maßnahmen getroffen werden, um diese Kinder zu schützen und ihnen ein sicheres Leben zu ermöglichen.
Auch vor diesem Hintergrund wurde in Österreich das Kompetenzzentrum für Abgängige Personen (KAP) im Jahr 2013 im Bundeskriminalamt gegründet, um bei Abgängigkeitsfällen die ermittelnden PolizistInnen als internationale und nationale Drehscheibe zu unterstützen. Dabei steht das KAP auch immer wieder im Austausch mit den BetreuerInnen, um Datenmaterial zu sammeln und aufzubereiten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
a. Werden in Österreich Daten über abgängige minderjährige Geflüchtete erhoben? Wenn ja, anhand welcher Indikatoren wird diese Gruppe abgängiger minderjähriger Geflüchteter definiert? Bitte um Auflistung der Kriterien.
b. Wenn ja, welche Daten werden konkret erhoben? Bitte um Auflistung.
c. Wenn ja, welche Einheit bzw. Abteilung ist die für die Datenerhebung und –auswertung zuständig?
d. Wenn nein, warum nicht?
2. Setzen Sie sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass Daten über abgängige minderjährige Geflüchtete erhoben werden?
a. Wenn ja, in welchen Gremien machen Sie das zum Thema?
b. Wenn ja, mit welchen Mitgliedstaaten gibt es hier bereits Kooperationen?
c. Wenn ja, anhand welcher Indikatoren wird diese Gruppe abgängiger minderjähriger Geflüchteter auf europäischer Ebene definiert? Bitte um Auflistung der Kriterien.
d. Wenn ja, welche Daten werden konkret erhoben? Bitte um Auflistung.
e. Wenn ja, welche Organisation ist die für die Datenerhebung und –auswertung zuständig?
f. Wenn nein, warum nicht?
3. Arbeiten österreichische Behörden zur Erhebung und Auswertung von Daten auch mit europäischen Institutionen zusammen?
a. Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?
b. Wenn ja, mit welchen Institutionen wir hier zusammengearbeitet?
c. Wenn nein, warum nicht?
4. Wie viele unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche gelten im Zeitraum 1.1.2018-31.12.2020 in Österreich als abgängig? Bitte um Auflistung nach Herkunft, Alter, Geschlecht, mündig/unmündig.
a. Auf welchen Erhebungen basiert diese Zahl?
5. Die Erhebungen von „Lost in Europe“ stellen für Österreich 207 betroffene Kinder und Jugendliche fest und beziehen sich dabei auf ihre Quellen: "Örtliche Aufnahmezenten, Polizeibehörden und Europäisches Migrationsnetzwerk (EMN)." Wurde daher auch das BMI konkret um Zahlen angefragt?
a. Wenn ja, nach welchen Kriterien wurde hier die betroffene Gruppe definiert?
b. Aus welchen Daten und Erhebungen wurde die Anzahl von 207 berechnet?
c. In einem öffentlichen Beitrag vom 19.04. 2021 spricht die Asylkoordination von 764 betroffenen Kindern und Jugendlichen, die während des Zulassungsverfahrens verschwunden sind. Dabei bezieht sich die Organisation auf die Anfragebeantwortung 4983/AB des Innenministers. Wie erklären Sie sich diese Differenz?
6. In der Anfragebeantwortung 4983/AB gibt der Bundesminister an, dass bei unmündigen Minderjährigen die BBU eine Abgängigkeitsanzeige macht. Wie viele Vermisstenanzeigen hat die BBU seit ihrer Zuständigkeit gemacht?
7. Im Fall von mündigen Jugendlichen wird der/die ObsorgeträgerIn informiert. Wie viele Meldungen sind demnach an den/die ObsorgeträgerIn bzw. an die zuständige Bezirksbehörde gegangen. Bitte um Auflistung der Bezirksbehörden.
8. Wie viele unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche gelten im Zeitraum 1.1.2018-31.12.2020 in Europa als abgängig? Bitte um Auflistung nach Herkunft, Alter, Geschlecht, mündig/unmündig.
a. Auf welchen Erhebungen basiert diese Zahl?
9. Werden in Österreich die Gründe für das Verschwinden von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen erhoben?
a. Wenn ja, welche Gründe liegen Ihnen vor? Bitte um Auflistung.
b. Wenn ja, in welcher Form werden diese Daten erhoben?
c. Wenn ja, wem obliegt die Zuständigkeit für die Erhebung und Auswertung der Daten?
d. Wenn ja, sind diese Daten öffentlich zugänglich?
i. Wenn ja, wo?
ii. Wenn nein, warum nicht?
e. Wenn nein, warum nicht?
10. Werden Daten zu unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus Drittstaaten erhoben?
a. Wenn ja, wie viele unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche aus Drittstaaten gelten im Zeitraum von 2018-2020 als abgängig?
b. Wenn ja, welche Daten werden hier konkret erhoben? Bitte um Auflistung
c. Wenn ja, wo werden diese veröffentlicht?
d. Wenn nein, warum nicht?
11. Werden Daten zu unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus Europa erhoben?
a. Wenn ja, wie viele unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche aus Europa gelten im Zeitraum von 2018-2020 als abgängig?
b. Wenn ja, welche Daten werden hier konkret erhoben? Bitte um Auflistung
c. Wenn ja, wo werden diese veröffentlicht?
d. Wenn nein, warum nicht?
12. Werden Daten zu mündigen unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen erhoben?
a. Wenn ja, welche Daten werden hier konkret erhoben? Bitte um Auflistung
b. Wenn ja, wo werden diese veröffentlicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
13. Werden Daten zu unmündigen unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen erhoben?
a. Wenn ja, welche Daten werden hier konkret erhoben? Bitte um Auflistung
b. Wenn ja, wo werden diese veröffentlicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
14. Im Jahr 2013 wurde das Kompetenzzentrum für Abgängige Personen (KAP) gegründet. Welche Daten wurden hier seither in Bezug auf verschwundene Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung erhoben? Bitte um Auflistung nach Jahr, Herkunft, Geschlecht, Alter, mündig/unmündig
15. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den polizeilichen Behörden sowie den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und den Jugend- und Sozialämtern?
16. Werden für PolizistInnen Schulungen und Weiterbildung zum Thema verschwundene Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung angeboten?
a. Wenn ja, wer führt die Schulungen durch?
b. Wenn ja, wie oft finden diese statt?
c. Wenn ja, wurden bzw. werden diese Schulungen in allen Bundesländern angeboten?
d. Wenn nein, warum nicht?