6453/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.04.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Bund und Länder einig: Heizen künftig ohne Öl, Gas und Kohle
Folgendes konnte man am 19.04.2021 im Onlineportal von „standard.at“ lesen:
Vertreter des Umwelt- und des Finanzministeriums haben sich am Montag mit den Bundesländern darauf geeinigt, Kohle-, Öl- und Gasheizungen schrittweise zu verbieten. Der Ausstieg soll in zwei Schritten erfolgen: Kohle und Gas sollen nur noch bis 2035 für die Raumheizung verwendet werden dürfen, Erdgas bis 2040. "Mit unseren Förderungen für den Ausstieg lösen wir zudem über 4,5 Milliarden Euro an Investitionen aus und schaffen und sichern an die 64.000 regionale, klimafreundliche Arbeitsplätze", sagte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) laut Mitteilung. Für den Ausstieg aus Kohle und Öl bis 2035 ist vorgesehen, dass ab 2022 beim Ersatz einer Kohle- oder Ölheizung ein klimafreundliches Heizsystem eingebaut werden muss. Ab 2025 sind Kohle- und Ölkessel im Bestand, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, auszutauschen. Der zweite Schritt legt den Ausstieg aus fossilem Gas in der Raumwärme bis 2040 fest. Dieser ist analog zum Stufenplan für Kohle und Öl vorgesehen und beinhaltet ein Einbauverbot von Gasheizsystemen in Neubauten ab 2025 und einen kompletten Ausstieg aus Gasheizungen bis 2040. In Österreich heizen derzeit noch mehr als eine halbe Million Haushalte mit Öl und etwa eine Million Haushalte mit Gas. Um den schrittweisen Ausstieg aus den fossilen Energien hin zur klimafreundlichen Raumwärme zu erleichtern, stellt das Klimaschutzministerium 650 Millionen Euro an Förderungen für die kommenden zwei Jahre für den Heizungstausch und die Gebäudesanierung zur Verfügung. Für besonders einkommensschwache Haushalte werden zusätzlich 100 Millionen Euro bereitgestellt.
(https://www.derstandard.at/story/2000125962466/bund-und-laender-einig-heizen-kuenftig-ohne-oel-gas-und?amplified=True)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Auf welchen konkreten Berechnungen und Statistiken fußt die Aussage ihrerseits, wonach durch den Umstieg 4,5 Millionen Euro an Investitionen ausgelöst und 64.000 Arbeitsplätze gesichert werden?
2. Wie hoch ist die Altersgrenze für Kohle- und Ölkessel im Bestand, damit diese ausgetauscht werden müssen?
3. Ist es aus Ihrer Sicht trotz Bereitstellung zusätzlicher Förderungen möglich bzw. gewährleistet, dass auch sozial schwache Haushalte im angegeben Zeitraum den Umstieg auf erneuerbare Heizformen schaffen?
4. Wenn ja, warum?
5. Wenn ja, in welcher Form?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Ihrerseits gesetzt, um den Umstieg dennoch realisieren zu können?
8. Werden sozial schwache Haushalte, welche aufgrund finanzieller Engpässe den Umstieg auf umweltfreundliche Heizformen nicht schaffen, mit Konsequenzen rechnen müssen?
9. Wenn ja, warum?
10. Wenn ja, wie lauten die konkreten Konsequenzen?
11. Wenn nein, wie kann ein Umstieg dennoch gewährleistet werden?
12. Gibt es Schätzungen oder Statistiken in Ihrem Ministerium, die die Kosten für den Umstieg auf erneuerbare Heizformen für einzelne Haushalte beziffern?
13. Wenn ja, wie lauten die konkreten Zahlen bzw. Schätzungen?
14. Wenn nein, warum nicht?
15. Werden allgemein Haushalte, welche aufgrund finanzieller oder anderweitiger Probleme den Umstieg auf umweltfreundliche Heizformen nicht schaffen, mit Konsequenzen rechnen müssen?
16. Wenn ja, warum?
17. Wenn ja, wie lauten die konkreten Konsequenzen?
18. Wenn nein, wie kann ein Umstieg dennoch gewährleistet werden?