6454/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt

betreffend Die Demokratienovelle ruht wieder

 

Im Nationalrat wurde ein parteiübergreifender Antrag, initiiert vom Erstantragsteller, betreffend „Rettung der direkten Demokratie in Vorarlberg“1 von den Abgeordneten Dr.  Reinhard Eugen Bösch (FPÖ), Mag. Gerald Loacker (NEOS) und Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ) eingebracht. Ein gleichlautender Antrag wurde im Bundesrat auf neuerliche freiheitliche Initiative am 03.12.2020 angenommen2. Am 19.04.2021 berichtete die Zeitung Vorarlberger Nachrichten unter der Überschrift „Die Demokratienovelle ruht wieder“ wie folgt:

 

„In Vorarlbergs Gemeinden kommt es regelmäßig zu Volksabstimmungen. Bürger haben abgestimmt, ob ein Möbelhaus auf eine Wiese in Lustenau gestellt werden darf, ob eine Wiese in Götzis unbebaut bleibt oder ob eine Wiese in Ludesch umgewidmet wird. Es gab eine Volksabstimmung über das Gemeindezentrum in Lochau, über den Harder Hafen und über ein Betriebsgebiet in Reuthe. Oft werden diese Abstimmungen von der Bevölkerung angestoßen, manchmal gegen den Willen der Gemeindevertretung, wie am 10. November 2019 in Ludesch. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob das Ergebnis der Abstimmung bekanntlich auf. Nicht nur das: Das Höchstgericht strich den kompletten Passus des Vorarlberger Landesgesetzes, wonach Volksabstimmungen gegen den Willen der Gemeindevertretung möglich sind. Die Landesregierung wurde gezwungen, das Landesrecht anzupassen. Die Begutachtung dieser Gesetzesänderung ist zwar schon abgeschlossen, nun aber stockt der Prozess, wie Matthias Germann, Leiter der Landesgesetzgebung, den VN bestätigt. Das hat unter anderem mit „Volksabstimmen über Volksabstimmen“ zu tun.

 

Diese Initiative machte sich in die Gemeinden auf, um gegen die Höchstgerichtsentscheidung zu mobilisieren. Sie sieht das Gleichgewicht zwischen repräsentativer und direkter Demokratie gefährdet. Einige Kommunen haben bereits eine Resolution beschlossen oder deren Beschluss zugesagt. Darin wird der Nationalrat aufgefordert, die Verfassung so zu ändern, dass Gemeindebürger wieder ein Initiativrecht für Volksabstimmungen erhalten.

 

 

 

Einwände werden geprüft

 

„Volksabstimmen über Volksabstimmen“ geht noch einen Schritt weiter: Die Gruppe fordert die Gemeinden auf, eine Volksabstimmung über die geplante Gesetzesänderung der Landesregierung abzuhalten. Damit soll der Druck auf den Nationalrat erhöht werden. Die Hürde ist eigentlich niedrig. Wenn zehn Gemeinden eine Volksabstimmung über ein Landesgesetz fordern, wird abgestimmt. Nun könnte es vorerst nicht so weit kommen. „Bei der Begutachtung sind Einwände gekommen. Jetzt ist man noch in der Überlegung, wie man weiter verfährt“, erklärt Matthias Germann. Außerdem gebe es eben die besagte Initiative. „Da will man ein bisschen abwarten, wie es sich entwickelt. Darum ist das Gesetz ins Stocken geraten, aber es ist noch im Fluss.

 

Stelle wird gestrichen

 

Die Novelle betrifft nicht jenen Teil, den der VfGH kippte. Der ist ab 2022 automatisch gestrichen. Dadurch entsteht jedoch eine Lücke im Gesetz. „Vor allem im Text zu Volksbefragungen wird auf die Volksabstimmungsregelung verwiesen, die es bald nicht mehr gibt“, erläutert Germann. „An diesen Nahtstellen muss man das Gesetz reparieren.“ Geschieht das nicht, könnte es zu Problemen im Vollzug führen. „Vielleicht käme man trotzdem zurecht. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass man es gar nicht mehr vollziehen könnte“, warnt der Jurist.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wann ist mit einer Regierungsvorlage zu rechnen?
  2. Werden diesbezüglich Studien erstellt?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, von wem?
  3. Welche Kosten werden dadurch budgetwirksam?
  4. Wird die 2021 notwenige Rettung der direkten Demokratie, wie im Bundesrat beschlossen, gelingen?
    1. Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

 

Weiterführende Informationen:

 

1.       https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01080/index.shtml

2.       https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/UEA-BR/UEA-BR_00408/index.shtml