6462/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.04.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Jury Ausschreibung Kreativleistungen Bund

 

Die Regierung hat am 02.11.2020 über die BBG Rahmenverträge über 180 Millionen Euro für vier Jahre für Mediaagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733) sowie 30 Millionen Euro für vier Jahre für Kreativagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03685) ausgeschrieben. Das bedeutet: Die Regierung möchte von 2021 bis 2024 jährlich über 52 Millionen Euro an Steuergeld für Werbung, insbesondere für Mediaschaltungen, und Agenturleistungen ausgeben können. Das sind 1 Millionen Euro pro Woche – und damit ist die Regierung einer der größten Werbekunden des Landes. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb es diese enormen Summen braucht, um die Bevölkerung über die eigene Arbeit zu informieren – zusätzlich zu den bis zu vier Pressekonferenzen täglich, die überdies live übertragen werden. Das Problem ist weiters, dass die Regierung weder transparente Kriterien angibt, nach denen die Mittel verteilt werden, noch sinnvolle und festgeschriebene Kommunikationsziele der Regierung existieren, nach denen die umgesetzten Kampagnen evaluiert werden können. Dem nicht  genug wird mit den ausgeschriebenen Etats für "Leadagenturen" ein Konstrukt geschaffen, dass sich jeder parlamentarischen Kontrolle entzieht. Subauftragnehmer_innen der Leadagenturen für den 30 Mio-Kreativ-Etat sowie für den 180 Mio-Media-Etat und deren Leistungen sind vom Interpellationsrecht nicht erfasst. Somit werden u.a. potentiellen Scheingeschäften Tür und Tor geöffnet. Zudem ist völlig unklar, wer über die Vergabe entscheidet und Mitglied der Jury ist, auf deren Entscheidungsgrundlage diese hohen Summen vergeben werden. All die offenen Fragen müssen im Sinne der Transparenz über Ausgaben mit dem Geld der Steuerzahler_innen geklärt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Inwiefern war Ihr Ministerium in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und der BBG GmbH an dem Verfahren der Ausschreibung für Kreativagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03685) bis zur Durchführung der bisherigen Schritte eingebunden? Bitte um genaue Erläuterung der Zusammenarbeit.

2.    Wie kann seitens Ihres Ministeriums und auch in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien sichergestellt werden, dass eine bestmögliche Auswahl der Angebote für diese hohen Summen an Steuergeld getroffen wird?

a.    Welche Schritte setzen Sie, um dies überprüfen und gewährleisten zu können?

3.    Gibt es eine Zeitleiste für den Prozess – von der Konzeption des Ausschreibungsverfahrens bis zum Ende des Verfahrens?

a.    Wenn ja, wie sieht diese aus? Bitte um genaue Erläuterung der einzelnen Schritte.

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn nein, wie kann ein kontrollierter Prozess zur Auswahl der besten Angebote garantiert werden?

4.    Wie viele Mitglieder hat bzw. hatte die entscheidende Jury?

a.    Welche Personen sind bzw. waren Teil dieser Jury?

b.    Nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt und von wem?

c.    Wie viele davon sind Männer und wie viele Frauen?

5.    Wurden auch Menschen in die Jury geladen, die nicht beruflich bzw. geschäftlich in Österreich bzw. in der österreichischen Werbe- und/oder Kommunikationsszene tätig sind?

a.    Wenn ja, wer sind diese Personen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

6.    Welche Kompetenzen hatten die einzelnen Jurymitglieder, um eine fundierte und nachvollziehbare Entscheidung zu treffen?

7.    Waren Mitarbeiter_innen von Ministerien Mitglieder der Jury?

a.    Wenn ja, welche und welcher Ministerien?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

8.    Wurde im Vorfeld geprüft, ob es geschäftliche, familiäre oder sehr enge freundschaftliche Beziehungen zwischen einzelnen Jurymitgliedern und einzelnen Bewerber_innen bzw. bewerbenden Agenturen gab?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                      i.Wenn es welche gab - wie wurde mit diesem Umstand umgegangen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wie ist es dann möglich, gewisse Naheverhältnisse und damit einhergehende Gefälligkeiten auszuschließen?

9.    Wie lautete das Briefing für die eingeladenen Kreativgenturen? Bitte um Übermittlung.

10. Wie viele Agenturen wurden eingeladen, vor der Jury zu präsentieren?

a.    Wie viele davon haben präsentiert?

11. Gab es Fälle, wo einzelne Jurymitglieder Befangenheit geäußert haben und sich einer Entscheidung entzogen haben?

a.    Wenn ja, wer und in Bezug auf wen bzw. welche Agentur?

12. Gibt es ein Abstandshonorar für jene Agenturen, die nicht zum Zug kommen bzw. kamen?

a.    Wenn ja, wie hoch ist bzw. war dieses in den einzelnen Stufen der Ausschreibung?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

13. Erhielten bzw. erhalten Agenturen zügig eine Begründung, wenn sie den Pitch verlieren bzw. verloren hatten?

a.    Wenn nein, warum nicht?