6463/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.04.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Gleichbehandlung von nicht in Österreich gesetzlich sozialversicherten
Im Zuge diverser legistischer Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-Krise sind mehrere Maßnahmen beschlossen worden, die zwar aus Bundesgeldern finanziert sind, in der Administration aber darauf abstellen, dass die Leistungsbezieher bei einem gesetzlichen Sozialversicherungsträger versichert sind:
· Abgabe von Antigentests zur Selbstanwendung in Apotheken
· Durchführung von COVID-19-Antigentests in Apotheken
· Durchführung von COVID-19-Tests bei niedergelassenen Ärzten
· Durchführung von COVID-19-Impfungen bei niedergelassenen Ärzten
Personen, die nicht bei einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger in Österreich versichert sind, bleiben von diesen Regelungen ausgenommen. Das betrifft eine ganze Reihe von Gruppen, z.B.
· die Grenzgänger mit Arbeitsplatz im benachbarten Ausland, aber Wohnsitz in Österreich
· Freiberufler, die nicht der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen (Rechtsanwälte, Notare, Tierärzte, Zahnärzte, Ziviltechniker udgl.)
Diese Gruppen sind in der Regel bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Bei manchen dieser Personengruppen haben sich die privaten Krankenversicherer bereit erklärt, die Kosten für die Tests und die Impfung zu übernehmen. Weil es sich aber um Leistungen der Versicherer handelt, tragen am Ende die Versicherten diese Kosten selbst auf dem Umweg über Versicherungsprämien.
Dieser Zustand ist aus Sicht der Gleichbehandlung aller in Österreich wohnhaften Steuerzahler nicht haltbar, weil die Kosten für die Tests bzw. die Impfung nicht von der Sozialversicherung sondern steuerfinanziert vom Bund getragen werden, der den Krankenversicherungsträgern diese Kosten ersetzt. Es wird also darauf abgestellt, ob ein Versicherungsverhältnis bei einem SV-Träger vorliegt, obwohl die Leistung nicht von der SV finanziert wird. In der aktuellen Situation diskriminieren also der Gesetz- und der Verordnungsgeber unsachlich zwischen Steuerzahlern mit gesetzlicher Sozialversicherungspflicht und anderen Steuerzahlern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie rechtfertigen Sie die Ungleichbehandlung verschiedener Gruppen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern hinsichtlich dieser bundesfinanzierten Leistungen, die vom Bestehen einer gesetzlichen Sozialversicherung abhängig gemacht werden?
2. Welche Schritte unternehmen Sie, um diese unsachliche Diskriminierung zu beseitigen?
a. für die Gruppe der Grenzgänger mit Arbeitsort im Ausland?
b. für die Gruppe der Freiberufler ohne gesetzliche Pflichtversicherung in Österreich?