6465/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Fragwürdige Vorgänge im BVT rund um M. W.

 

Durch Berichte der Tageszeitung "Die Presse" vom 03.02.2021 und tagesschau.de vom 11.02.2021 wurde öffentlich bekannt, dass der ehemalige deutsche Geheimdienstkoordinator unter der Bundesregierung Helmut Kohl, Bernd Schmidbauer, Kontakt zu Jan Marsalek pflegte. Es soll laut tagesschau.de zu einem Treffen in München gekommen sein. Gegenstand der Unterredung in der Münchner Villa von Jan Marsalek sollen nachrichtendienstliche Technik und die Lage in Libyen gewesen sein. Schon 2015/2016 wurde Bernd Schmidbauer für das BVT in einer Entführungslage in Libyen aktiv. Wie "Die Presse" berichtet, war in dieser Angelegenheit neben Bernd Schmidbauer sein langjähriger Weggefährte Michael H. involviert. Laut Recherchen der "Die Presse" soll H. eine der "teuersten Quellen in der Geschichte des BVT gewesen sein" (https://www.diepresse.com/5932392/fall-marsalek-belastet-beziehung-zu-deutschland?from=rss). 

In die andere Richtung sollen mehrere Mitarbeiter des BVT nebenberuflich für Wirecard die Hintergründe, damit die Zahlungsfähigkeit möglicher Wirecard-Kunden recherchiert und an Wirecard übermittelt - und dafür Schmiergeld erhalten haben können. So geht es aus der Anordnung zur Festnahme des ehemaligen BVT-Abteilungsleiters M. W. hervor. W. und mehrere namentlich nicht benannte Mitarbeiter des österreichischen Inlandsgeheimdienstes stehen demnach im Verdacht, nebenberuflich für Wirecard tätig gewesen zu sein. Er war unpassenderweise Abteilungsleiter für den Bereich Wirtschafts- und Industriespionage. Er soll demnach Jan Marsalek überdies zur Flucht verholfen haben, gemeinsam mit dem ehemaligen FPÖ-Abgeordnete Thomas Schellenbacher. Das Flugzeug, das Marsalek von Österreich nach Belarus geflogen hat, soll von den beiden organisiert worden sein. In Minsk verlor sich dann im Juni Marsaleks Spur (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/wirecard-fluchthelfer-marsalek-101.html). 

M. W. erregte aber auch bereist im "BVT"-Untersuchungsausschuss die Aufmerksamkeit der Abgeordneten und der Behörden. Er soll einer der Verfasser des Konvoluts gewesen sein, das zur Hausdurchsuchung im BVT geführt hat (NEOS-Fraktionsbericht, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00695/imfname_767298.pdf).

Zu M. W. wurde durch Recherchen des "Kurier" wiederum öffentlich bekannt, dass durch dessen Unterstützung ein mutmaßlicher Kriegsverbrecher in Österreich Asyl erhielt und sich seit 2015 in Österreich befand: der ehemalige syrische General Khaled H. Khaled H. reiste laut Kurier im März 2013 aus Rakka in die Türkei aus. In Rakka soll er als Brigadier des Staatssicherheitsdienstes Erschießungen und Misshandlungen von Demonstrant_innen der syrischen Opposition angeordnet und zugelassen haben. Aus der Türkei reiste er 2014 über Jordanien nach Frankreich, wo er einen Asylantrag stellte. Doch die französischen Behörden schöpften Verdacht, dass er in Menschenrechtsverletzungen involviert war. Im Frühjahr 2015 trafen sich der damalige stellvertretende Direktor des BVT, Wolfgang Zöhrer, in Israel mit einem hochrangigen Mitarbeiter des israelischen Geheimdienstes Mossad, wobei sie eine Kooperationsvereinbarung bzgl. des Generals getroffen haben sollen. "Zöhrer bestreitet das zwar bis heute massiv, aber es gibt Aktenvermerke darüber. Die Kooperation betrifft den syrischen Staatssicherheitsgeneral, der sich in Frankreich aufhält und dort offensichtlich Probleme hat, Asyl zu erhalten. Die Israelis versichern dem BVT aber, dass der Syrer nichts mit Kriegsverbrechen zu tun habe und „sauber“ sei. (...)  Vier Tage nach dem Treffen in Israel wird im BVT jedenfalls ein elektronischer Akt mit dem Namen „White Milk“ angelegt. Das wird künftig im gesamten Schriftverkehr der Deckname des Generals sein. Im Mai 2015 gibt es ein gemeinsames Treffen des österreichischen Verfassungsschutzes mit dem Mossad und dem französischen Geheimdienst. Letzterer will nicht, dass der General nach Österreich überstellt wird. Offenbar beschließt der Mossad daraufhin, ihn auf eigene Faust mit dem Auto nach Österreich zu schmuggeln. Am 13. Juni 2015 wird „das Paket“, wie es in einem geheimen Protokoll heißt, geliefert. Der General und die Begleiter kommen mit einem Pkw am Grenzübergang Salzburg/Walserberg an. Der General wird dem BVT übergeben und nach Wien gebracht. Er übernachtet in einem Hotel in Wien-Schwechat. Zwei Tage später schickt das BVT den General per Taxi zur Erstaufnahmestelle nach Traiskirchen, eine erste Befragung in Sachen Asylantrag findet statt. Der Verfassungsschutz besorgt Khaled H. wenig später in Wien-Favoriten eine Mietwohnung" (https://kurier.at/chronik/oesterreich/so-versteckte-das-bvt-einen-mutmasslichen-kriegsverbrecher-in-oesterreich/401097066). In der Folge habe das BVT Druck auf das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ausgeübt, um Asyl für den General zu erhalten. In einem Eilverfahren wurde es ihm aufgrund einer Gefährdungslage in Frankreich, die es laut internen Papieren des BVT, die der Kurier einsehen konnte, aber nicht gegeben hat, noch 2015 zugestanden. Hierauf lebte der General in Wien und habe zwischen 2015 und 2018 angeblich 50.000 Euro an Sozialleistungen bezogen. Allerdings erhielten auch die österreichischen Behörden Hinweise auf die Verwicklungen von H. in Menschenrechtsverletzungen in Syrien. Im Jahre 2016 übergab die NGO CIJA dem Justizministerium ein Schreiben mit Hinweisen auf die Vergangenheit des Generals. Während das BVT es unterließ, von sich aus Aktionen zu setzen, legte die Staatsanwaltschaft Wien im Jahre 2016 einen Verschlussakt über Khaled H. wegen Verdachts der Folter an. Einvernommen oder festgenommen wurde er allerdings nicht, weil das BVT befürchtet haben soll, dass er in der Folge aus Österreich flüchten könnte. Letztes Jahr wurde der General dann doch noch von der Staatsanwaltschaft einvernommen (https://kurier.at/chronik/oesterreich/staatsanwalt-verhoerte-syrischen-stasi-general/401127366). In Österreich soll er sich seit 2018 nicht mehr befinden. Im Oktober 2018 lief die Kooperation zwischen dem Mossad und dem BVT aus, nachdem der Verbindungsbeamte des Mossad sein Pendant beim BVT bereits am 1. August 2018 darüber informierte, dass "er sich am Vortag mit dem stellvertretenden BVT-Direktor (Anmk. Dominik Fasching) getroffen hat. Dort sei abgemacht worden, dass „White Milk“ – so der Deckname des Generals – außer Landes gebracht wird" (https://kurier.at/chronik/oesterreich/so-versteckte-das-bvt-einen-mutmasslichen-kriegsverbrecher-in-oesterreich/401097066). Der damalige stv. BVT-Direktor Mag. Fasching bestritt, dass er über die bevorstehende Ausreise informiert worden sei.

Inzwischen "ermittelt die Korruptionsanwaltschaft gegen den früheren BVT-Abteilungsleiter W., den Ex-Spionageabwehr-Chef P. und zwei BVT-Beamte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. So soll der BVT-Sachbearbeiter L. für den General einen positiven Asylstatus und finanzielle Unterstützungsleistungen aus der Grundversorgung organisiert haben "obwohl er wusste, dass konkrete Verdachtsmomente vorlagen, wonach Khaled H. in Syrien Kriegsverbrechen begangen hat" (https://kurier.at/chronik/oesterreich/in-der-causa-um-mutmasslichen-folter-general-bvt-beamter-wehrt-sich/401104638). M. W. soll laut L. als Abteilungsleiter regelmäßig über den Fall informiert worden sein und auch mehrere Weisungen erteilt haben und damit maßgeblich an dem Fall beteilgt gewesen sein. Die Anwältin Ws. bestreitet, dass ihr Informant über die Rolle des Generals in Syrien informiert war. "Erstmals Ende Jänner 2016 habe W. durch die CIJA davon erfahren. Ende Februar 2016 wurden die Unterlagen zu Khaled H. an die Justiz übermittelt. Ab Juli 2016 sei ihr Mandant W. infolge eines Dienstunfalls nicht mehr in der BVT-Abteilung tätig gewesen" (https://kurier.at/chronik/oesterreich/in-der-causa-um-mutmasslichen-folter-general-bvt-beamter-wehrt-sich/401104638).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wurden durch die Causa Wirecard Ermittlungsschritte wegen möglicher Abflüsse Richtung ausländischer Dienste gesetzt?

a.    Wenn ja, inwiefern wann durch wen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Gegen M.W. und den ehem. FPÖ-Nationalratsabgeordneten Thomas Schellenbacher wird bekanntlich in der Causa Wirecard/Marsalek ermittelt. Wurden Ermittlungen hinsichtlich der Frage gesetzt, ob M.W. während seiner Tätigkeit im BVT Berührungspunkte zu Thomas Schellenbacher und den ukrainischen Investoren rund um Ihor Palytsia und Vitor Babuschtschak hatte?

a.    Wenn ja, in welchem Zusammenhang?

b.    Gab es grundsätzlich in der Causa Schellenbacher/Semmering bzw. bei den involvierten Personen Ermittlungen durch das BVT?

3.    Wurde M.W. vor seiner Karenzierung im Jahr 2018 zu irgendeinem Zeitpunkt eine Nebenbeschäftigungserlaubnis gewährt?

a.    Wenn ja, wann durch wen?

4.    Laufen in Österreich derzeit strafrechtliche Ermittlungen gegen Khaled H.?

a.    Wenn ja, wegen welcher konkreten Verdachtslagen/Tatsachen wird derzeit gegen M. W. wegen welcher Delikte ermittelt?

b.    Wenn ja, wird auch gegen Mittäter ermittelt?

                                      i.Wenn ja, gegen wie viele nach welchen konkreten Verdachtslagen/Tatsachen und konkreten Delikten?

5.     Welche Staatsanwaltschaft führt das Verfahren seit wann?

6.    Aus welchem Anlass wurde die Staatsanwaltschaft wann tätig?

a.    von Amts wegen?

b.    aufgrund einer Anzeige?

                                      i.von wem, von wann und mit welchem Inhalt?

c.    aufgrund eines kriminalpolizeilichen Berichts?

                                      i.von welcher Stelle, von wann und mit welchem Inhalt?

7.     Welche Ermittlungshandlungen wurden bislang wann vorgenommen?

8.    Welche Ergebnisse lieferte das Ermittlungsverfahren bislang?

9.    Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens?

10. Wurden schon Ermittlungsstränge eingestellt? 

a.    Wenn ja, wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

                                      i.Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

b.    ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

                                      i.Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

c.     wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

                                      i.Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

d.     wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

                                      i.Wenn ja, mit welchem Inhalt?

e.     wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

                                      i.Wenn ja, wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

f.      hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                      i.Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

11. Laufen in Österreich derzeit strafrechtliche Ermittlungen gegen M.W. in irgendeinem Zusammenhang mit Khaled H.?

a.    Wenn ja, wegen welcher konkreten Verdachtslagen/Tatsachen wird derzeit gegen M. W. wegen welcher Delikte ermittelt?

b.    Wenn ja, wird auch gegen Mittäter ermittelt?

                                      i.Wenn ja, gegen wie viele nach welchen konkreten Verdachtslagen/Tatsachen und konkreten Delikten?

12.  Welche Staatsanwaltschaft führt das Verfahren seit wann?

13. Aus welchem Anlass wurde die Staatsanwaltschaft tätig?

a.    von Amts wegen?

b.    aufgrund einer Anzeige?

                                      i.von wem, von wann und mit welchem Inhalt?

c.    aufgrund eines kriminalpolizeilichen Berichts?

                                      i.von welcher Stelle, von wann und mit welchem Inhalt?

14.  Welche Ermittlungshandlungen wurden bislang wann vorgenommen?

15. Welche Ergebnisse lieferte das Ermittlungsverfahren bislang?

16. Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens?

17. Wurden schon Ermittlungsstränge eingestellt? 

a.    Wenn ja, wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

                                      i.Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

b.    ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

                                      i.Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

c.     wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

                                      i.Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

d.     wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

                                      i.Wenn ja, mit welchem Inhalt?

e.     wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

                                      i.Wenn ja, wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

f.      hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                      i.Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

18. Laufen in Österreich derzeit strafrechtliche Ermittlungen gegen M.W. in irgendeinem Zusammenhang mit Jan Marsalek?

a.    Wenn ja, wegen welcher konkreten Verdachtslagen/Tatsachen wird derzeit gegen M. W. wegen welcher Delikte ermittelt?

b.    Wenn ja, wird auch gegen Mittäter ermittelt?

                                      i.Wenn ja, gegen wie viele nach welchen konkreten Verdachtslagen/Tatsachen und konkreten Delikten?

19.  Welche Staatsanwaltschaft führt das Verfahren seit wann?

20. Aus welchem Anlass wurde die Staatsanwaltschaft tätig?

a.    von Amts wegen?

b.    aufgrund einer Anzeige?

                                      i.von wem, von wann und mit welchem Inhalt?

c.    aufgrund eines kriminalpolizeilichen Berichts?

                                      i.von welcher Stelle, von wann und mit welchem Inhalt?

21.  Welche Ermittlungshandlungen wurden bislang wann vorgenommen?

22. Welche Ergebnisse lieferte das Ermittlungsverfahren bislang?

23. Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens?

24. Wurden schon Ermittlungsstränge eingestellt? 

a.    Wenn ja, wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

                                      i.Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

b.    ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

                                      i.Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

c.     wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

                                      i.Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

d.     wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

                                      i.Wenn ja, mit welchem Inhalt?

e.     wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

                                      i.Wenn ja, wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

f.      hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                      i.Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?

25. Laufen in Österreich derzeit strafrechtliche Ermittlungen gegen M.W. in irgendeinem anderen Zusammenhang?

a.    Wenn ja, wegen welcher konkreten Verdachtslagen/Tatsachen wird derzeit gegen M. W. wegen welcher Delikte ermittelt?

b.    Wenn ja, wird auch gegen Mittäter ermittelt?

                                      i.Wenn ja, gegen wie viele nach welchen konkreten Verdachtslagen/Tatsachen und konkreten Delikten?

26.  Welche Staatsanwaltschaft führt das Verfahren seit wann?

27. Aus welchem Anlass wurde die Staatsanwaltschaft tätig?

a.    von Amts wegen?

b.    aufgrund einer Anzeige?

                                      i.von wem, von wann und mit welchem Inhalt?

c.    aufgrund eines kriminalpolizeilichen Berichts?

                                      i.von welcher Stelle, von wann und mit welchem Inhalt?

28.  Welche Ermittlungshandlungen wurden bislang wann vorgenommen?

29. Welche Ergebnisse lieferte das Ermittlungsverfahren bislang?

30. Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens?

31. Wurden schon Ermittlungsstränge eingestellt? 

a.    Wenn ja, wurden in der Causa Weisungen vom Ministerium oder der OStA Wien erteilt?

                                      i.Wenn ja, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

b.    ist beabsichtigt, in der Causa Weisungen zu erteilen?

                                      i.Wenn ja, welche Weisungen beabsichtigen Sie in der Sache zu erteilen?

c.     wurde in der Causa ein Vorhabensbericht der StA erstattet?

                                      i.Wenn ja, mit welchem Inhalt/Vorhaben?

d.     wurde in der Causa eine Stellungnahme der OStA erstattet?

                                      i.Wenn ja, mit welchem Inhalt?

e.     wurden Ihnen bzw. dem Ministerium der Vorhabensbericht und die Stellungnahme bereits vorgelegt?

                                      i.Wenn ja, wann wurden der Vorhabensbericht der StA und die Stellungnahme der OStA mit welchem Inhalt finalisiert?

f.      hat die StA vor, Anklagen gegen bestimmte Personen zu erheben?

                                      i.Wenn ja, gegen wen (bzw. wie viele Personen) und aufgrund welcher Delikte?