6469/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.04.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Wahl der islamischen Republik Iran in die Frauenstatuskommission der Vereinten Nationen

 

 

Die islamische Republik Iran wurde am 21. April 2021 in die Frauenstatuskommission der Vereinten Nationen gewählt. Die Wahl zur Frauenstatuskommission fand im Wirtschafts- und Sozialausschuss (ECOSOC), eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen statt. Diese Kommission versteht sich als globale Hauptinstitution, die ausschließlich der Geschlechtergleichstellung und der Förderung von Frauen gewidmet ist. Ihre Hauptaufgabe ist das Erarbeiten von Empfehlungen und Berichten, mit dem Ziel, die Rechtsstellung der Frauen im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich zu verbessern. Erst im vergangenen August hatte der UN-Generalsekretär in einem Bericht festgehalten, dass es im Iran ständige Diskriminierungen von Frauen und Mädchen gibt. Insbesondere in Bezug auf Familienangelegenheiten, Freizügigkeit, Beschäftigung, Kultur und Sport sowie den Zugang zu politischen und gerichtlichen Funktionen.

 

„Es ist surreal. Ein Regime, das Frauen als Bürgerinnen zweiter Klasse behandelt, sie einsperrt, weil sie den obligatorischen Hidschab nicht tragen, ihnen das Singen verbietet, ihnen den Zutritt zu Stadien untersagt und sie nicht ohne Erlaubnis ihrer Ehemänner ins Ausland reisen lässt, wird in das höchste Gremium der UN für Frauenrechte gewählt", kommentierte Masih Alinejad, eine iranische Journalistin und Frauenrechtsaktivistin.

 

In einer geheimen Abstimmung erhielt der Iran 43 von 54 möglichen Stimmen. Wie die Organisation UN-Watch feststellte, müssen mindestens 4 von 15 derzeit in der ECOSOC vertretenen EU-Staaten  für den Iran gestimmt haben. Unklar ist, um welche vier Staaten es sich dabei handelt und ob Österreich einer davon ist. Ebenso unklar ist, wie Österreich auf die Forderung der USA reagierte, über die Mitgliedschaft des Irans in die Frauenstatuskommission nicht geheim, sondern offen abzustimmen. UN-Watch forderte die Parlamente der in der ECOSOC vertretenen Staaten auf, eine Offenlegung des Wahlverhaltens ihrer jeweiligen Regierungen zu verlangen.

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

1. Hat Österreich für die Aufnahme des Irans in die Frauenstatuskommission der Vereinten Nationen gestimmt?

 

a.    Wenn ja, aus welchen Grund?

 

b.    Wenn nein, aus welchen Grund nicht?

 

2. Hat Österreich den Antrag der USA auf Abhaltung einer nicht geheimen Wahl zur Frage der Mitgliedschaft des Irans in die Frauenstatuskommission unterstützt?

 

a.    Wenn ja, warum wurde dies nicht kolportiert?

 

b.    Wenn nein, aus welchem Grund nicht?

 

3. Wie ist es nachzuvollziehen, dass gerade der Iran, ein Staat, der offenkundig Frauenrechte beschneidet, Mitglied der UN-Frauenrechtskommission ist, einer Institution die Frauen fördern möchte?