6476/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.04.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Stand der Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende
Im Zusammenhang mit der seit langem geforderten Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende hat der vormalige Bundesminister Anschober im Oktober des Vorjahres in einer Aussendung die Anpassung des Leitfadens zur Prüfung von Blutspender_innen bis zum Jahresende angekündigt, um so die diskriminierungsfreie Blutspende zu ermöglichen. Wörtlich hieß es in der OTS: „Wesentlich wäre eine Anpassung des Leitfadens, in dem das in der Verordnung nicht näher ausgeführte Risikoverhalten bestimmt wird. Ziel ist es, die Anpassung noch in diesem Jahr vorzunehmen." (https://www.ots.aUpresseaussendung/OTS 20201006 OTS0165/anschoberanpassung-des-leitfadens-zur-pruefung-von-blutspenderinnen-diskriminierungsfreieblutspende-soll-moeqlich-sein)
Die bis zum Jahresende avisierte Anpassung des Leitfadens wurde bislang nicht umgesetzt. Laut Auskunft des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz noch im Jänner 2021 war diese Verzögerung auf die Geschehnisse im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zurückzuführen, man wäre noch im fachlichen Austausch u.a. mit den Expert_innen der Blutkommission.
Dem entgegen stand die Wortmeldung der ÖVP Abgeordneten Corinna Schwarzenberger in der Debatte zum TOP 16 der 79. Plenarsitzung des NR am 20.01.2021, dass die Kommission noch einmal mit der Thematik beschäftigt worden sei - im Sinne dessen, dass das De-facto-Verbot der Blutspende von homo- und bisexuellen Männern dahingehend zu betrachten sei, ob es im Sinne der Sicherheit der Empfänger_innen möglich sei und ob es sich überhaupt um eine Diskriminierung handle.
Wie aus der Anfragebeantwortung 5060/AB vom 19.03.2021 auf die Frage, wie diese Aussage zu werten sei und welche Konsequenzen sich daraus ergeben würden, hervorgeht, war nun eine wissenschaftliche Begleitung der Änderungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Blut und Blutprodukten in Vorbereitung. Die zeitliche Umsetzung wurde ab Ende März angegeben.
Die ständigen Verschiebungen und Änderungen in den Ankündigungen und Anforderungen zur Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende bedeuten für alle, vor allem aber für die de facto noch immer von einem Verbot Betroffenen, eine Geringschätzung ihrer Anliegen und bedürfen einer verbindlichen Perspektive.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Mit welcher Zielsetzung werden Sie sich des Themas diskriminierungsfreie Blutspende annehmen?
2. Welche sind aus Ihrer Sicht die relevanten Faktoren, um die diskriminierungsfreie Blutspende endlich umsetzen zu können?
3. Welche Maßnahmen sind von Ihrer Seite diesbezüglich aktuell und konkret geplant?
4. Wurde die angekündigte wissenschaftliche Begleitung der Änderungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Blut und Blutprodukten gemäß Ankündigung implementiert?
a. Wenn ja, wie ist diese organisiert?
b. Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Expertinnen und Experten sind in diese wissenschaftliche Begleitung eingebunden?
6. Welche Faktoren werden hierbei konkret evaluiert, geprüft und zur Entscheidungsfindung herangezogen?
7. Bis wann ist mit einer aktualisierten Empfehlung zu rechnen?
8. Wurde die angekündigte Studie zur Erhebung der nationalen Situation betreffend blutübertragbarer sexuell übertragbarer Erkrankungen beauftragt?
a. Wenn ja, von wem wird diese durchgeführt und bis wann werden die Ergebnisse vorliegen?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Die Frage 7 der Anfrage 5148/J betreffend die Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende: „Bis wann ist verbindlich mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?“, wurde beantwortet mit: „Derzeit ist eine Umsetzung mit Ende des ersten Quartals 2021 geplant“. Wie ist diese Antwort zu interpretieren?
10. Bis wann ist verbindlich mit einer Entscheidung bzgl. der Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende zu rechnen?