6479/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.04.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Österreichs Abstimmungsverhalten bei der Wahl des Iran in den UNO Frauenrechtsausschuss

 

Am 20. April 2021 wurden Mitglieder für die Commission on the Status of Women (Frauenrechtskommission) gewählt. Die Frauenrechtskommission befasst sich ausschließlich mit der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau in der Gesellschaft.

Die Kommission besteht aus den Vertreter_innen von 45 UNO Mitgliedstaaten, die vom Wirtschafts- und Sozialrat auf Grundlage von geografischen Kriterien für vier Jahre gewählt werden.

 

·         13 Mitglieder aus Afrika

·         11 aus Asien

·         9 aus Lateinamerika und der Karibik

·         8 aus Westeuropa und anderen Staaten

·         4 aus Osteuropa

 

Im Iran werden Frauen systematisch diskriminiert. Vergewaltigung in der Ehe ist kein strafrechtlicher Tatbestand. Häusliche Gewalt wird nicht geahndet, weil eine Frau ihrem Mann zu Gehorsam verpflichtet ist. Bei Scheidungen und in Erbschaftssachen genießen Frauen nicht die gleichen Rechte wie Männer. Vor Gericht zählt ihre Aussage halb so viel wie die eines Mannes. Trotz dieses Frauenbildes (und vieler weiterer Beispiele von Diskriminierung) wurde der Iran wurde mit 43 Stimmen zu 11 Gegenstimmen in diese Kommission gewählt. 

Vor vier Jahren wurde Saudi Arabien in die Frauenrechtskommission gewählt. Damals brachte die Grüne Fraktion durch die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill und Berivan Aslan einen Entschließungsantrag (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_02112/imfname_630305.pdf) ein, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, auf UN Ebene eine Initiative gegen die Wahl Saudi Arabiens zu starten und eine Allianz zu bilden, die Saudi Arabien zum Rückzug aus dem Gremium beweg. 

Die Wahl des Iran fand ungeachtet des Bekenntnisses zu Transparenz hinter verschlossenen Türen statt. Der Iran erhielt 43 Stimmen; nur 11 Staaten stimmten gegen den Iran in dieser Kommission. Auch Österreich war stimmberechtigt. Ein Wirkungsziel des BMEIA ist die Gleichstellung von Frauen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Kandidatenstaaten standen zur Auswahl?

2.    Hat die Republik Österreich für die Mitgliedschaft des Iran in der Commission on the Status of Women gestimmt?

a.    Wenn ja, nach welchen Kriterien hat sich Österreich entschieden, die Kandidatur des Iran zu unterstützen?

b.    Wenn nein, für welchen Kandidatenstaat hat sich Österreich entschieden?

3.    Wie werden in der österreichischen Bundesregierung derart umstrittene Entscheidungen getroffen?

a.    War der Ministerrat eingebunden?

b.    War der Koalitionspartner mit der Entscheidung einverstanden?

4.    Gab es eine Abstimmung unter den EU Mitgliedsstaaten betreffend ein gemeinsames Vorgehen?

a.    Wenn nein, ist gemeinsames Vorgehen der EU in derartigen Abstimmungen üblich?

5.    Wer hat das österreichische Abstimmungsverhalten erarbeitet? Aus welchen Büro des BMEIA stammt der Vorschlag? Wie wurde er begründet?

6.    Waren dem BMEIA und dem Ministerrat der Grüne Antrag zur Saudi Arabien Wahl bekannt?

a.    Wenn ja, wurde er in der Entscheidungsfindung berücksichtigt?

7.    War dem BMEIA die Kontroverse um das Abstimmungsverhalten Belgiens vor vier Jahren bekannt, für das sich die belgische Regierung dann entschuldigt hat?

a.    Wenn ja, wie wurde diese Erfahrung in der Entscheidungsfindung berücksichtigt?

8.    Setzt sich die österreichische Vertretung für Transparenz bei Abstimmungen ein? Gibt oder gab es Bestrebungen, Abstimmungen dieser Art nicht länger geheim zu halten?