6480/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.04.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Kai
Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend: ergebnislose
Regierungsklausur,
Finanzminister
hat sich bei der Investitionsprämie verrechnet
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Mit 19.4.2021 wurde in einer Pressekonferenz der Bundesregierung sinngemäß behauptet, dass als eine echte „Maßnahme“ der Bundesregierung die Ausweitung der Investitionsprämie kommen wird.
Tatsächlich stellt sich heraus, dass sich der Finanzminister bei der Investitionsprämie verrechnet hat, und jetzt das Parlament schon wieder mit einem Gesetzesbeschluss befasst werden muss, um diesen Rechenfehler zu korrigieren. Im Investitionsprämiengesetz steht nämlich ein budgetärer Deckel von maximal drei Milliarden Euro. Die Frist für die Antragseinbringung wird nicht geändert, Es geht nur um die Projekte, die bis zum gesetzlichen Termin 28.2.2021 beantragt werden konnten. Hier handelt es sich also um keine neue Maßnahme, sondern nur um die nachträgliche finanzielle Bedeckung einer bereits bestehenden Maßnahme, deren Antragsfrist vor eineinhalb Monaten längst abgelaufen ist. Erst am 30.09.2020 musste schon der erste Rechenfehler durch eine gesetzliche Anhebung des Deckels von einer auf zwei Milliarden Euro saniert werden (BGBl I 110/2020), am 31.12.2020 die neuerliche Rechenfehlerkorrektur von zwei auf drei Milliarden Euro (BGBl. I 167/2020).
Das Ergebnis der Regierungsklausur ist also die dritte Korrektur eines Rechenfehlers des Finanzministers – das ist ein Nullergebnis!
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage
1) Wie viele Anträge auf Investitionsprämie von Unternehmen wurden bis zum 28.2.2021 abgeben?
2) Wie viel Volumen Investitionsprämie (in Mio. €) würden diese abgegebenen Anträge entsprechen?
3) Wie viele Anträge auf Investitionsprämie wurden bis 28.2.2021 bearbeitet und genehmigt?
4) Wie viel Volumen Investitionsprämie (in Mio. €) entsprachen diese genehmigten Anträge?
Zur Höhe des Rechenfehlers des Finanzministers:
5) Wie viel Volumen Investitionsprämie (in Mio. €) wurde in der Regierungsklausur vereinbart?
6) Wieso haben Sie bis dato nur mit einer (gesetzlichen) Höhe von 3 Mrd. € gerechnet? (s. § 1 (3) letzter Satz InvPrG)
7) Haben Sie die drei Milliarden Euro Schätzung für den Budgetdeckel statt auf einem Laptop, am Handy gerechnet?
8) Wann treten Sie, nach diesem neuerlichen Lapsus, als Finanzminister zurück?