6483/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits
und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Reform der Abfertigung, II
Nachdem bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Reform der Abfertigung (5223/J) mit 5218/AB, XXVII. GP einige Fragenkomplexe ungenügend beantwortet wurden, stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1.
Was ist die
Ursache, dass Ihrem Ministerium als für große Teile des
Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz – BMSVG
zuständigem Ressort laut 5218/AB vom 2.4.2021, Beantwortung der Fragen 1,3
und 4, keine Daten über die 2018-2020 ausbezahlten Abfertigungen
vorliegen?
2.
Ist aus
Ihrer Sicht das Vorliegen einer ausreichenden und fundierten Datenbasis nicht
eine wichtige Voraussetzung, um bestehende Probleme beurteilen und zielgerichtete
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation setzen zu können?
3.
Sie haben
auf die Frage zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen, um eine
kostengünstigere Administration der „Abfertigung neu"
sicherzustellen auf das Regierungsprogramm und die Schaffung
rechtlicher Rahmenbedingungen für mögliche Verwaltungsvereinfachungen
bei Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen verwiesen. Welche rechtlichen
Rahmenbedingungen sollen konkret geändert werden?
4.
In welcher Form
soll es zu Verwaltungsvereinfachungen bei Pensionskassen und bei
Mitarbeitervorsorgekassen kommen?
5.
Welche
Vorarbeiten wurden dafür getätigt und wann werden diese
Änderungen erfolgen?
6.
Finden dazu
bereits Gespräche mit dem BMF statt?
7. Die Leistungshöhe der Abfertigung Neu liegt deutlich unter der alten Abfertigung bzw bleibt deutlich unter den Erwartungen bei Schaffung der „Abfertigung neu“. Worin liegen die Unterschiede zu den damaligen Ausführungen von BMaD Martin Bartenstein ? Wie schätzen Sie diese Divergenzen ein? Gibt es Ihrerseits bereits Lösungsvorschläge?