6483/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.05.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits
und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Reform der Abfertigung, II

Nachdem bei der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Reform der Abfertigung (5223/J) mit 5218/AB, XXVII. GP einige Fragenkomplexe ungenügend beantwortet wurden, stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Was ist die Ursache, dass Ihrem Ministerium als für große Teile des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz – BMSVG zuständigem Ressort laut 5218/AB vom 2.4.2021, Beantwortung der Fragen 1,3 und 4, keine Daten über die 2018-2020 ausbezahlten Abfertigungen vorliegen?

2.    Ist aus Ihrer Sicht das Vorliegen einer ausreichenden und fundierten Datenbasis nicht eine wichtige Voraussetzung, um bestehende Probleme beurteilen und zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation setzen zu können?

3.    Sie haben auf die Frage zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen, um eine kostengünstigere Administration der „Abfertigung neu" sicherzustellen auf  das Regierungsprogramm und die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für mögliche Verwaltungsvereinfachungen bei Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen verwiesen. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sollen konkret geändert werden?

4.    In welcher Form soll es zu Verwaltungsvereinfachungen bei Pensionskassen und bei Mitarbeitervorsorgekassen kommen?

5.    Welche Vorarbeiten wurden dafür getätigt und wann werden diese Änderungen erfolgen?

6.    Finden dazu bereits Gespräche mit dem BMF statt?

7.    Die Leistungshöhe der Abfertigung Neu liegt deutlich unter der alten Abfertigung bzw bleibt deutlich unter den Erwartungen bei Schaffung der „Abfertigung neu“. Worin liegen die Unterschiede zu den damaligen Ausführungen von BMaD Martin Bartenstein ? Wie schätzen Sie diese Divergenzen ein? Gibt es Ihrerseits bereits Lösungsvorschläge?