6486/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.05.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rückstau bei der Bearbeitung von Anträgen der Familienbeihilfe

Um Familienbeihilfe nach dem 18. Geburtstag beziehen zu können, müssen Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Bei Studierenden ist das z.B. der Nachweis des Studienerfolgs. Die Vorlage von Leistungsnachweisen muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Schwierigkeiten, Leistungsnachweise zu erbringen, musste für den Erhalt der Familienbeihilfe kein Leistungsnachweis erbracht werden. Diese Maßnahme war zuerst mit September 2020 befristet und wurde aufgrund der anhaltenden Pandemie bis Ende März 2021 verlängert.

Um die Familienbeihilfe für Kinder nach dem 18. Geburtstag ab April zu erhalten, sind die Nachweise der Anspruchsvoraussetzungen notwendig. Das führt zu sehr vielen Anträgen, die von den Finanzämtern gleichzeitig bearbeitet werden müssten. Es mehren sich die Berichte von verzweifelten Familien, deren Anträge noch nicht bearbeitet wurden, obwohl die Nachweise fristgerecht eingebracht wurden. Das bedeutet für diese Familien, dass sie im April die Familienbeihilfe nicht erhalten und ihnen demensprechend Geld fehlt. Diese Belastung erhöht den finanziellen Druck auf Familien erneut, obwohl diese bereits aufgrund der anhaltenden Covid-Pandemie und den damit einhergehenden Sorgen und finanziellen Belastungen am Limit sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie viele Anträge auf Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug der Familienbeihilfe werden ab April 2021 in den Finanzämtern bearbeitet?

2.       Wie viele Anträge werden seit 1. April 2021 zusätzlich, im Vergleich zu einem Monat mit „regulärem“ Antragsaufkommen (vor der Covid-Krise), in den Finanzämtern bearbeitet?

3.       Wie viele Kinder erhalten die Familienbeihilfe für die Monate April 2021 und Mai 2021 im Nachhinein, weil ihre Anträge nicht rechtzeitig bearbeitet wurden?

4.       Wie hoch ist die Summe der im Nachhinein ausbezahlten Familienbeihilfen für die Monate April und Mai 2021 insgesamt?

5.       Wie viele MitarbeiterInnen sind für die Bearbeitung dieser Anträge zuständig?

6.       Wird die Anzahl der MitarbeiterInnen erhöht, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen?

a.       Wenn ja, wie viele zusätzliche MitarbeiterInnen werden zukünftig die Anträge bearbeiten?

b.       Wenn nein, warum nicht?

7.       Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zur Überprüfung der Nachweise der Anspruchsvoraussetzungen der Familienbeihilfe im Normalfall?

8.       Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zur Überprüfung der Nachweise der Anspruchsvoraussetzungen der Familienbeihilfe in den Monaten März, April, Mai 2021?

9.       Wann ist damit zu rechnen, dass alle bis dato eingelangten Anträge bearbeitet worden sind und die Familien die Familienbeihilfen regulär erhalten?

10.   Wurden Sie von der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration darüber informiert, dass es zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen für die Finanzämter kommen wird, aufgrund der Regelung, dass ab April wieder Nachweise der Anspruchsvoraussetzungen der Familienbeihilfe erbracht werden müssen?

a.       Wenn ja, was genau wurde Ihnen von Bundesministerin Raab diesbezüglich mitgeteilt?

11.   Wurden Sie bzw. das Bundesministerium für Finanzen von MitarbeiterInnen der Finanzämter über die große Anzahl an Anträgen informiert?

a.       Wenn ja, welche Schritte wurden unternommen, um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen?