6489/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.05.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Max Lercher,

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Nationaler Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026“

Mit dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ will die Europäische Union einen wichtigen Beitrag zum Aufbau der Mitgliedstaaten nach der Corona- Krise leisten. Durch die Aufbau- und Resilienzfazilität werden den Staaten insgesamt rund 672 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Österreich steht ein Anteil von rund 3,5 Milliarden Euro zu. Eine Einreichung der Pläne durch die Mitgliedstaaten war von Mitte Februar bis Ende April 2021 möglich. Bereits seit Oktober 2020 konnten erste Entwürfe an die Kommission übermittelt werden.[1]

Ein möglichst breit angelegter Partizipationsprozess ist für die Ausarbeitung der nationalen Pläne per Verordnung explizit festgelegt worden. Hierzulande hatten lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger, prinzipiell die Möglichkeit, sich an einer öffentlichen Konsultation zum Thema zu beteiligen. Allerdings ist der gesamte Prozess intransparent und für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar abgelaufen. Zusätzlich hat sich Österreich viel Zeit gelassen und war eines der letzten Länder, welches seinen Entwurf des Wiederaufbauplans bzw. die finale Version eingereicht hat (Einreichdatum: 14.04.2021). Erst mit der Einreichung ist der Plan dann auch öffentlich einsehbar. Für eine breite, inhaltliche Diskussion ist es hiermit zu spät.[2]

Erschwerend kommt nun hinzu, dass der vorliegende Plan offenbar wenig Neues beinhaltet. Nur für einen Bruchteil des Investitionsvolumens sind tatsächlich neue Projekte beschrieben (4%). Bei dem Rest handelt es sich entweder um bereits umgesetzte, bzw. zumindest beschlossene Projekte oder um Projekte aus dem jetzigen Regierungsprogramm. Die Chance, zusätzliches Geld zu investieren und Österreich so aus der Krise zu führen, ist somit wohl vergeben worden.[3]

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

1)      Seit wann wird in Ihrem Ministerium am Nationalen Aufbau- und Resilienzplan gearbeitet?

2)      Wie hat der öffentliche Beteiligungsprozess genau ausgesehen?

3)      Wurden Gespräche mit dem Österreichischen Städte- und Gemeindebund geführt?

a)       Wenn ja, wann?

b)      Wenn nein, warum nicht?

4)      Wurden Regionen und Gemeinden dazu aufgerufen Projekte für den Nationalen Aufbau- und Resilienzplan einzureichen?

a)       Wenn ja, wie und wann?

b)      Wenn nein, warum nicht?

5)      Warum wurden die Projekte nicht öffentlich vorgestellt und diskutiert?

6)      Warum wurde der Nationale Aufbau- und Resilienzplan nicht dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt?

7)      Wurde, wie von den meisten anderen Mitgliedstaaten, ein Entwurf an Brüssel übermittelt?

a)       Wenn ja, wann und welcher?

b)      Wenn nein, warum nicht?

8)      Wann wird, beziehungsweise wurde, die finale Version übermittelt?

9)      Wo sind die konkreten Entwürfe und Versionen öffentlich einsehbar?

10)   Wer hat genau am Nationalen Aufbau- und Resilienzplan mitgearbeitet und warum?

11)   Wie wurde die Auswahl der Projekte getroffen?

12)   Wer hat die Auswahl der Projekte getroffen?

13)   Wie wurde der Schlüssel für die Verteilung der Gelder in die einzelnen Bereiche festgelegt?

14)   Wie ist die im Plan genannte CO2- Einsparung von 20 Millionen Tonnen berechnet worden?

15)   Warum wurden bereits beschlossene/ bereits um gesetzte Projekte in diesen Plan erneut eingearbeitet?

16)   Handelt es sich beim Nationalen Aufbau- und Resilienzplan nur um einen Versuch der Entlastung des nationalen Haushalts?

a)       Wenn ja, gehen Sie davon aus, dass alle Projekte genehmigt werden?

b)      Wenn nein, warum wurden dann nicht mehr neue Projekte eingearbeitet?

17)   Wie verteilen sich die beantragten Gelder auf die einzelnen Bundesländer?

18)   Wie unterstützt der Plan die einzelnen Regionen in Österreich?

19)   Was ist angedacht, wenn einzelne Projekte nach der Prüfung durch die EU nicht akzeptiert werden?

20)   Haben Sie vor, nachträgliche Änderungen in den Wiederaufbauplan einzuarbeiten?

a)       Wenn ja, bis wann ist dies angedacht?

b)      Wenn nein, warum nicht?

21)   Ist eine Nachreichung von Projekten bei der EU- Kommission möglich?

a)       Wenn ja, bis wann?

22)   Warum wurden keine strategischen staatlichen Beteiligungen im Plan festgelegt?

23)   Was verstehen Sie unter dem „Bildungsbonus“?

24)   Was verstehen Sie unter dem „Frühstarterbonus“?

25)   Was verstehen Sie unter einer „Nationalen Finanzbildungsstrategie“?

26)   Warum wurden in den NARP keine frauenfördernden Maßnahmen eingearbeitet?



[1] Die Aufbau- und Resilienzfazilität der EU: Ein Tropfen auf den heißen Stein? - Österreichische Gesellschaft für Europapolitik (oegfe.at), abgerufen am 08.04.2021

[2] Seven EU countries have not yet submitted recovery plans – EURACTIV.com, abgerufen am 14.04.2021

[3] EU-Wiederaufbauplan: Nur 4% sind neu | Momentum Institut (momentum-institut.at), abgerufen am 15.04.2021