6493/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.05.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt

 

betreffend Frauenservicestellen

 

„Die von der Frauenministerin geförderten Frauenservicestellen und Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen bieten Frauen und Mädchen kostenlose und vertrauliche Beratungen an bei sozialen, psychischen, rechtlichen und ökonomischen Problemen, bei Bedrohung oder Betroffenheit von Gewalt, beim beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg, welche alle Fragen zu frauenspezifischen Bildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich neuer Technologien, atypischer Berufswahl, beruflicher Neuorientierung und Fort- und Weiterbildung umfassen“, so steht es auf der Homepage des Frauenministeriums.

Das Bundesministerium für Frauen, Familie, Jugend und Integration unterstützt Frauenservicestellen jährlich mit einem Fixbetrag von 50.000,- Euro.

Im Zuge der Budgetdebatten für das Jahr 2021 hat sich die türkis-grüne Bundesregierung mit einer Budgeterhöhung für das Frauenministerium gerühmt.

Seitens der SPÖ wurde im November 2020 eine Budgetanfrage (486/JBA, UG 10) an das Ministerium gerichtet. Inhalt war die Frage, welche Frauenberatungsstellen aufgrund der Budgeterhöhung im Jahr 2021 zu Frauenservicestellen werden.

Die Antwort war insofern unbefriedigend, als die Ministerin im November 2020 noch keine Auskunft über das Jahr 2021 geben konnte.

Entsprechend schwierig gestaltet sich die Arbeit der Frauenberatungseinrichtungen, die damit über keine Planbarkeit verfügen und beispielsweise nicht wissen, ob sie MitarbeiterInnen weiter beschäftigen können.

Heuer wurden in Österreich bereits neun Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet. Angesichts dieser Situation ist es umso wichtiger, Beratungsstellen langfristig abzusichern und sie nicht ständig zu Bittstellern zu degradieren.

Im Tiroler Unterland gibt es beispielsweise keine einzige Frauenservicestelle. Zwar gibt es Einrichtungen, die die offiziellen Kriterien erfüllen, allerdings scheitert die Zuerkennung von Fördermitteln offenbar an budgetären Voraussetzungen. Dass die Einrichtungen Jahr für Jahr um finanzielle Ausstattung bangen müssen, ist gesellschaftspolitisch ein fatales Signal.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt nachstehende:

Anfrage

1.    Welchen Frauenberatungseinrichtungen wurde im Jahr 2021 der Status als Frauenservicestelle zuerkannt?

2.    Wie hoch ist das Budget das seitens des Frauenministeriums für die Finanzierung von Frauenservicestellen insgesamt aufgewendet wird?

3.    Wie hat sich dieser Budgetposten in den vergangenen fünf Jahren verändert? (Bitte um detaillierte Darstellung für die Jahre 2017 bis 2021)

4.    Wie hat sich das Budget der einzelnen Frauenservicestellen in den letzten fünf Jahren verändert? (Bitte um detaillierte Darstellung für die Jahre 2017 bis 2021)

5.    Wie hoch ist das Budget das seitens des Frauenministeriums für die Finanzierung von Frauen- und Mädchenberatungsstellen aufgewendet wird?

6.    Wie hat sich dieser Budgetposten in den vergangenen fünf Jahren verändert? (Bitte um detaillierte Darstellung für die Jahre 2017 bis 2021)

7.    Gibt es Beratungseinrichtungen, die die offiziellen Kriterien als Frauenservicestelle erfüllen, welchen dieser Status aber nicht zuerkannt wird?

a)    Wenn ja, um welche Beratungseinrichtungen handelt es sich?

b)    Wenn nein, warum wird ihnen der Status nicht zuerkannt?

8.    Planen Sie weiteren Beratungseinrichtungen den Status als Frauenservicestelle zuzuerkennen?

a)    Wenn ja, welchen?

b)    Wenn nein, warum nicht?

9.    Welche Maßnahmen haben Sie zur Unterstützung von Frauenberatungsstellen im vergangenen Jahr umgesetzt?

10. Welche Maßnahmen planen Sie im kommenden Jahr, um Frauenberatungsstellen zu unterstützen?