6495/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Anschaffung und Einsatz von Body-Worn-Cameras
Seit 2016 ist es ExekutivbeamtInnen möglich mittels Videoaufnahmen von sogenannten Body-Worn-Cams (BWC) Amtshandlungen festzuhalten. Nach einer Testphase wurden die BWC bundesweit eingeführt. Laut dem Innenminister a.D. Herbert Kickl sollten die BWC einen „Beitrag zur Steigerung der Sicherheit“ leisten. Der amtierende Bundesminister für Inneres, Karl Nehammer, hält an den BWCs nicht nur fest, sondern will ihren Einsatz auch ausdehnen, obwohl der tatsächliche Beitrag zur Deeskalation, die Datenverarbeitung, der Datenschutz und die Wirksamkeit des Einsatzes von BWC von verschiedensten Seiten in Frage gestellt wird.
Laut den Ausführungen des Bundesministers für Inneres Karl Nehammer im Innenausschuss vom 1.Dezmber 2020 solle es zu einer flächendeckenden Aufstockung der BWC für ExekutivbeamtInnen kommen. Ziel sei es, dass diese in allen Polizeiinspektionen zum Einsatz kommen. Diese Ankündigung wurde durch den Bundesminister im Nachrichtenmagazin Profil wiederholt. Auf die Frage, welche zukünftigen Beschaffungen für die Exekutive anstünden, antwortete er: „Body-Worn-Cams. Für Deeskalation und den Schutz der Beamten vor falschen Anschuldigungen. Derzeit haben wir 300 Stück, Ziel sind 1000.“ (Profil 2021/12, 22).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wann sollen die angekündigten zusätzlichen BWC zum Einsatz kommen?
2. Welche Schritte wurden seit dem 1.12.2021 zur Beschaffung der zusätzlichen BWC gesetzt?
3. Wurden in diesem Zeitraum Angebote zur Beschaffung der zusätzlichen BWC eingeholt?
a. Wenn ja,
i. wie viele Angebote wurden eingeholt?
ii. von welchen Anbietern wurden Angebote eingeholt?
iii. nach welchen Kriterien wurden die Anbieter ausgewählt?
b. Wenn nein,
i. warum wurden in diesem Zeitraum keine Angebote eingeholt?
ii. wurden außerhalb dieses Zeitraumes Angebote eingeholt?
4. Wurden bereits zusätzliche BWC bestellt?
a. Wenn ja,
i. wie viele?
ii. von welchem Anbieter?
b. Wenn nein,
i. warum wurden noch keine bestellt?
ii. wann soll die Bestellung erfolgen?
5. Welches Budget wurde für die zusätzlichen BWC angesetzt?
6. Wie viele haben die bisher im Einsatz befindlichen 300 Stück dem Ministerium gekostet (Aufschlüsselung nach Jahr)?
7. Nach welchen Kriterien wurde bestimmt, dass insgesamt 1000 BWC hinkünftig zum Einsatz kommen sollen?
8. Wie viele BWC sind derzeit (Stichtag 30. April 2021) in Österreich im Einsatz (gegliedert nach Bundesländern)?
a. Nach welchem Verteilungsschlüssel sind die BWC aufgeteilt?
9. Nach welchem Verteilungsschlüssel werden die zusätzlichen BWC in den Polizeiinspektionen aufgeteilt werden?
10. Welche Kosten sind in Bezug auf die Beschaffung der BWC bisher seit 2020 entstanden (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Kostenstelle)?
11. Wie viele Personen sind mit Beschaffung und Verteilung der zusätzlichen BWC in Ihrem Kabinett befasst?
12. Nach welchen Kriterien kommen die BWC generell zum Einsatz?
13. Wurden zur Festlegung dieser Kriterien ExpertInnen herangezogen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
14. Werden diese Kriterien regelmäßig evaluiert?
a. Wenn ja, in welchen Abständen?
b. Wenn nein,
i. warum nicht?
ii. ist eine Evaluierung geplant?
15. Haben die PolizeibeamtInnen eine Einschulung vor dem Einsatz der BWC zu absolvieren?
a. Wenn ja,
i. von wem wird diese Schulung angeboten?
ii. wie viele Stunden umfasst die Schulung?
16. Welche Schritte wurden bisher gesetzt um die, wie im Regierungsprogramm erwähnte, „Optimierung der Einsätze“ der BWC zu erreichen?
a. Zu welchem Ziel soll dieser Evaluierungsprozess führen?
17. Wird die verkündete deeskalierende Wirkung der BWC regelmäßig evaluiert?
18. Sind Änderungen im SPG, die die Nutzung der BWC betreffen, geplant?
a. Wenn ja, welche?
19. Gibt es Überlegungen, den Einsatz der BWC bei gewissen Amtshandlungen zu verpflichten?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum wird davon abgesehen?
20. Wie wird in der Praxis der ExekutivbeamtInnen gewährleistet, dass die BWC sowohl einen Schutz für beamtshandelte Personen vor Polizeigewalt als auch einen Schutz für die BeamtInnen darstellen?
21. Nach welchen Kriterien haben PolizeibeamtInnen zu entscheiden, wann eine BWC zum Einsatz kommt?
22. Gibt es Überlegungen die Auswertung und Speicherung der Daten einer unabhängigen Beschwerdestelle zu übergeben?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden hierzu bereits gesetzt?
b. Wenn nein, warum nicht?
23. Gibt es eine routinemäßige stichprobenartige Überprüfung der Zugriffe auf diese Daten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Zugriffs?
a. Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Stichproben ergeben?
b. Wenn nein, warum nicht?
24. Wie wird garantiert, dass beiden Prozessparteien (Exekutive und beamtshandelte Person) das gesicherte Videomaterial zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung steht?
25. Sind BWC bei den regelmäßig stattfindenden „Anti-Corona-Demonstrationen“ im Einsatz?
a. Wenn ja, wie viele kamen bei den jeweiligen Einsätzen seit dem 26.10.2020 zum Einsatz?