6496/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Nurten Yılmaz, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt
betreffend Mitwirkung beim Europäischen Integrationsnetzwerk (EIN)
Das Europäische Integrationsnetzwerk (EIN) fördert die Zusammenarbeit jener Behörden, die im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat für Integration zuständig sind. Das Netzwerk bringt so Vertreter*innen nationaler Behörden aus allen 27 EU-Ländern und zwei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island und Norwegen – zusammen, um die Kooperation in der Integrationspolitik und das wechselseitige Lernen voranzutreiben. Darüber hinaus soll das Netzwerk den Dialog mit europäischen, nationalen, lokalen und regionalen Behörden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft fördern. Die 32 Mitglieder (und 28 Ersatzmitglieder) beraten auch die Europäische Kommission bezüglich aktueller Entwicklungen und der politischen Agenda im Bereich Integration. Darüber hinaus finden regelmäßige Treffen des EIN in den Mitgliedsstaaten statt, wobei das fünfte EIN-Treffen im November 2018 in Wien über die Bühne ging. Als Vertretung Österreichs im Europäischen Integrationsnetzwerk gibt die Homepage des EIN Herrn Michael Handler an, der im REFERAT II/2/a Wissensmanagement und Integrationsmonitoring im Bundeskanzleramt angestellt ist. In der EU-Jahresvorschau 2021 begrüßt Österreich den Austausch im Rahmen des EIN und bekundet sein Interesse an weiterführender Zusammenarbeit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. In der EU-Jahresvorschau 2021 wird angeführt, dass es „zuletzt mehrere Initiativen zur Intensivierung der Zusammenarbeit“ gab.
a. Welche Initiativen sind dies und zu welchen Themen sollen diese etabliert werden?
b. Von wem gehen diese Initiativen aus (Kommission, Mitgliedsstaaten, etc.)?
c. In welchem zeitlichen, finanziellen Ausmaß bringt sich das Integrationsministerium jeweils in diese aktuell angedachten Initiativen ein?
d. Wie viele MitarbeiterInnen des Ministeriums nehmen an diesen Initiativen jeweils teil?
e. Welche Kompetenzen und Erfahrungen des Ministeriums sind besonders im Rahmen der angedachten Initiativen gefragt?
2. Die EU-Jahresvorschau 2021 erwähnt überdies, dass „aufgrund der aktuellen Lage rund um die COVID-19-Pandemie“ diese Entwicklungen, d.h. die angedachte Intensivierung der Zusammenarbeit, „etwas ins Stocken geraten (sind), da diese Form der Kooperation physische Treffen voraussetzt“. Als Beispiel wird eine Arbeitsgruppe innerhalb des EIN angeführt, die ein Integration-Monitoring-System etablieren soll, das integrationspolitische Daten europaweit vergleichbar machen soll. Die Kick-Off-Sitzung sei im März 2020 geplant gewesen, aber pandemiebedingt „auf unbestimmte Zeit“ verschoben worden.
a. Hat das Kick-Off-Meeting in der Zwischenzeit stattgefunden?
i. Wenn ja,
1. wann genau?
2. wer hat vom Ministerium daran teilgenommen?
3. war auch jemand vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder einer anderen nicht-ministeriellen Einrichtung aus Österreich anwesend?
ii. Wenn nein,
1. warum wurde das Meeting nicht online abgehalten?
2. gibt es schon einen zukünftigen Termin für das nächste Treffen bzw. die nächsten Treffen der Arbeitsgruppe?
b. Wie viele MitarbeiterInnen des Ministeriums arbeite in der Arbeitsgruppe mit?
c. Welche Tätigkeiten hat das Ministerium im Rahmen der Arbeitsgruppe bis heute verrichtet?
d. Was ist der genaue Zweck der Arbeitsgruppe?
e. Von wem hat das EIN den Auftrag erhalten diese Arbeitsgruppe einzurichten?
f. Wer hat die Einladung zu einer Teilnahme an der Arbeitsgruppe gegenüber dem Ministerium ausgesprochen?
g. Wann hat sich das Integrationsministerium bereit erklärt an der Arbeitsgruppe teilzunehmen?
h. Bis zu welchem Zeitpunkt will die Arbeitsgruppe Ergebnisse liefern?
i. Wann soll es ein europaweites Integrations-Monitoring-System geben?
j. In welcher Weise kann hier das Integrationsministerium spezifische Kompetenz einbringen?
k. Welche Vorteile hat ein europaweites Integration-Monitoring-System für die österreichische Integrationspolitik?
l. Welchen Nutzen verspricht sich das Integrationsministerium dadurch?
3. In welcher Art und Weise wird Österreich und das Ministerium den „Erfahrungsaustausch im Rahmen des Europäischen Integrationsnetzwerks (…) weiterhin unterstützen“ (EU-Jahresvorschau 2021, 16)?
a. Welche Aktivitäten sind abseits der oben erwähnten Arbeitsgruppe geplant?
b. Gibt es ein Thema, welches von Österreich verstärkt in das EIN eingespielt wird?
4. Wie viele EU-Mitgliedsstaaten sind in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 über das EIN an das Integrationsministerium mit einer Anfrage herangetreten?
5. Ausgaben in welcher Höhe sind dem Ministerium in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 durch die Mitgliedschaft beim EIN entstanden? Wofür werden diese Ausgaben jeweils aufgewendet?
6. Wie viele Personen sind generell im Integrationsministerium mit dem EIN befasst?
7. Worin bestehen die Aufgaben des oben erwähnten Herrn Handler im Rahmen des EIN?
8. Gibt es einen strukturierten Erfahrungsaustausch mit den Integrationsbehörden von anderen EU-Mitgliedsstaaten abseits vom EIN?
a. Wenn ja, in welchem Rahmen und wie oft fanden hier in seit 2016 Treffen statt?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Wie oft haben 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 Delegationen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten das Integrationsministerium besucht, um ein wechselseitiges Lernen in der Integrationspolitik zu stärken? Welche Kosten sind im Rahmen dessen für das Ministerium jeweils entstanden?
10. Wie oft haben 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 österreichische Delegationen integrationspolitische Behörden in anderen EU-Mitgliedsstaaten besucht, um ein wechselseitiges Lernen im Sinne eines integrationspolitischen Austausches anzustoßen?
a. Welche Kosten sind im Rahme dessen für das Ministerium jeweils entstanden?
b. Welche integrationspolitischen Initiativen in Österreich wurden durch diese Besuche angeregt?
c. Welche administrativen Verfahren und Praktiken haben durch diese Besuche eine Änderung in Österreich erfahren?
d. Welche Abteilung ist im Integrationsministerium für diesen internationalen Austausch zuständig?
11. Wer verwaltet die Inhalte der Seite zur österreichischen Integrationspolitik auf der „European Website on Integration“ https://ec.europa.eu/migrant-integration/governance/austria?