6499/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.05.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Eva-Maria Holzleitner BSc., Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt

betreffend Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung

 

Die aktuell erschienene internationale Datenanalyse des Rechercheverbunds "Lost in Europe"[1] zeigt: 18.292 unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche sind zwischen den Jahren 2018 und 2020 in Europa verschwunden. Da viele EU-Mitgliedstaaten hierzu kaum bzw. keine Daten erheben, liegt die Vermutung nahe, dass es sich bei dieser Zahl um eine Dunkelziffer handelt. Das Thema „Missing Children“, also verschwundene Kinder mit Fluchterfahrung, ist seit Jahren bekannt. Dennoch gilt es nach wie vor als ein Tabuthema, zu dem es kaum genaue Zahlen bzw. eine einheitlich umfassende Datenerhebung auf nationalstaatlicher und europäischer Ebene gibt. Laut den Erhebungen des Rechercheverbundes „Lost in Europe“ seien 207 Kinder und Jugendliche aus Österreich betroffen.

 

Minderjährige Geflüchtete stellen einer der vulnerabelsten gesellschaftlichen Gruppen dar, die oft besonderen Risiken und Gefahren ausgesetzt sind, darunter Ausbeutung und sexuelle Gewalt, Menschenhandel, militärischer Ausbeutung oder Kinderarbeit. Daher müssen auch gemäß BVG Kinderrechte und der UN-Kinderrechtskonvention besondere Maßnahmen getroffen werden, um diese Kinder zu schützen und ihnen ein sicheres Leben zu ermöglichen. Es ist wichtig, einem Kind, das unbegleitet in Österreich ankommt, sofort in die Zuständigkeit der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe zu übergeben, unabhängig vom Asylverfahren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt folgende


Anfrage

 

1.       Werden in Österreich Daten über abgängige minderjährige Geflüchtete erhoben?

a.       Wenn ja, anhand welcher Indikatoren wird diese Gruppe abgängiger minderjähriger Geflüchteter definiert? Bitte um Auflistung der Kriterien.

b.       Wenn ja, welche Daten werden konkret erhoben? Bitte um Auflistung.

c.       Wenn ja, welche Einheit bzw. Abteilung ist für die Datenerhebung und -auswertung zuständig?

d.       Wenn nein, warum nicht?

2.       Setzen Sie sich auch auf europäischer Ebene dafür ein, dass EU-weit Daten über abgängige minderjährige Geflüchtete erhoben werden?

a.       Wenn ja, in welchen europäischen Gremien setzen Sie sich dafür ein?

b.       Wenn ja, anhand welcher Indikatoren wird diese Gruppe abgängiger minderjähriger Geflüchteter auf europäischer Ebene definiert? Bitte um Auflistung der Kriterien.

c.       Wenn ja, welche Daten werden konkret erhoben? Bitte um Auflistung.

d.       Wenn ja, welche Organisation ist die für die Datenerhebung und -auswertung zuständig?

e.       Wenn ja, werden diese Daten veröffentlicht?

f.        Welche EU-Mitgliedsstaaten erheben hierzu keine Daten?

g.       Wenn nein, warum nicht?

3.       Arbeiten österreichische Behörden zur Erhebung und Auswertung von Daten auch mit europäischen Institutionen zusammen?

a.       Wenn ja, wie sieht diese Zusammenarbeit aus?

b.       Wenn ja, mit welchen Institutionen wir hier zusammengearbeitet?

c.       Wenn nein, warum nicht?

4.        Wie viele unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche gelten im Zeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2020 in Österreich als abgängig? Bitte um Auflistung nach Herkunft, Alter, Geschlecht, mündig/unmündig.

a.       Auf welchen Erhebungen basiert diese Zahl?

5.       Wie viele unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche gelten im Zeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2020 in Europa als abgängig? Bitte um Auflistung nach Herkunft, Alter, Geschlecht, mündig/unmündig.

a.       Auf welchen Erhebungen basiert diese Zahl?

6.       Werden in Österreich die Gründe für das Verschwinden von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen erhoben?

a.       Wenn ja, welche Gründe liegen Ihnen vor? Bitte um Auflistung.

b.       Wenn ja, in welcher Form werden diese Daten erhoben?

c.       Wenn ja, wem obliegt die Zuständigkeit für die Erhebung und Auswertung der Daten?

d.       Wenn ja, sind diese Daten öffentlich zugänglich?

i.      Wenn ja, wo?

ii.    Wenn nein, warum nicht?

e.       Wenn nein, warum nicht?

7.       Werden Daten zu unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus Drittstaaten erhoben?

a.       Wenn ja, wie viele unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche aus Drittstaaten gelten im Zeitraum von 2018 bis 2020 als abgängig?

b.       Wenn ja, welche Daten werden hier konkret erhoben? Bitte um Auflistung.

c.       Wenn ja, wo werden diese veröffentlicht?

d.       Wenn nein, warum nicht?

8.       Werden Daten zu mündigen unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen erhoben?

a.       Wenn ja, welche Daten werden hier konkret erhoben? Bitte um Auflistung

b.       Wenn ja, wo werden diese veröffentlicht?

c.       Wenn nein, warum nicht?

9.       Werden Daten zu unmündigen unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen erhoben?

a.       Wenn ja, welche Daten werden hier konkret erhoben? Bitte um Auflistung

b.       Wenn ja, wo werden diese veröffentlicht?

c.       Wenn nein, warum nicht?

10.   Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den polizeilichen Behörden sowie den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung?

11.   Werden für Jugend- und SozialarbeiterInnen Schulungen und Weiterbildung zum Thema verschwundene Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung angeboten?

a.       Wenn ja, wer führt die Schulungen durch?

b.       Wenn ja, wie oft finden diese statt?

c.       Wenn ja, werden Schulungen zu diesem Thema in allen Bundesländern angeboten?

d.       Wenn nein, warum nicht?

12.   Können Sie unter Berücksichtigung des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips sicherstellen, dass allen unbegleiteten Kindern und Jugendlichen unmittelbar ab Ankunft in Österreich einE ObsorgeberechtigeR durch die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) zur Seite gestellt wird?

a.       Wenn ja, wurden hierfür die finanziellen Mittel sowie personelle Ressourcen für die KJH aufgestockt?

b.       Wenn nein, ist eine Budgetaufstockung geplant?

c.       Wenn nein, welche Rolle spielen alternative Einrichtungen (z.B die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU)) unter Berücksichtigung des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips?

 



[1] https://lostineurope.eu/file