6512/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.05.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm,
und weiterer Abgeordneter
Kürzlich erreichte uns ein Brief eines Pflegeassistenten, der auf der Chirurgie beschäftigt ist und dabei folgenden Tätigkeitsbereich skizzierte:
· Schicht- und Wechseldienst
o Erschwernisse im Sozialleben durch Turnus- und Wechseldienst (Familienleben, gesundheitlichen Auswirkungen des Schichtdienstes bereits ab „nur“ 5 Nachtdiensten im Monat, Schlafstörungen)
· Physische Belastungen
o Kinetische Therapie bzw. oftmaliger Lagewechsel bei inmobilen Patienten
o Verteilung von Essentabletts und Hilfeleistung bei der Nahrungseinnahme (Gefahr Aerosole).
o Erhöhte Infektionsgefahr durch z.B. MRSA, MRGN, ESBL, Clostridien, Covid und durch Mantelpflege, Mundschutz, Schutzbrille kommt es zu erschwerten Bedingungen im Umgang und in der Pflege des Patienten.
o Belastung (auch durch Inhalation) von Desinfektionsmittel und Reinigungsmittel.
o Wartung, Reinigung und Desinfektion von div. Behelfen (Leibstuhl, Querbettsessel, Lehnstuhl, Gehhilfen usw.).
o Assistenz bei Verbandwechsel (offener Bauch, Fasziotomien, VAC Wechsel, ect.).
o Bestellung und Versorgung von sauberer Wäsche (mehrere Kilo von oben nach unten bzw. unten nach oben gehoben) und schmutziger Wäsche (ebenfalls mehrere Kilo schwer) in Säcken gesammelt.
o Bestellung und Versorgung von Verbandsmaterialien.
o Versorgung von Medikamenten und Infusionen (mehrere Kilo werden wieder von oben nach unten bzw. von unten nach oben gehoben) durch Apothekenbestellung, aber auch Nachfüllen div. Infusionen, Verbandsmaterialien und Wäsche in div. Zimmern.
o Dazwischen laufende Dokumentation der geleisteten Arbeit.
· Psychische Belastungen
o Hohe Empathiefähigkeit – auch bei der Angehörigenbetreuung.
o Kommunikation mit Angehörigen, die schockiert, überfordert und hilflos sind.
o Gute Abgrenzungsfähigkeit, ansonsten besteht eine Gefährdung der eigenen Gesundheit.
o Begleitung Sterbender und deren Angehörigen.
· Berufsfremde Tätigkeiten
o div. Reinigungstätigkeiten (z.B. Boden von Erbrochenen säubern, etc.)
o Medizinischer Hol- und Bringdienst- sowie OP Gehilfentätigkeiten wie Transfer und Umlagerung von Patienten im OP, Ambulanzen, Stationswechsel, Röntgen, Ambulanzen, etc.
o Physiotherapeutische Maßnahmen v.a. auch am Wochenende bzw. im Nachtdienst wie Transfer ins Querbett(sessel), Leibstuhl und Unterstützung bei der Mobilisation bei WC- bzw. Duschgänge.
· Technische Herausforderungen
o Bedienung, Kontrolle, Wartung und Reinigung div. Geräte wie EKG, Defibrillator, Monitor, VAC, versch. Betten und Matratzen, Computer, Tablett, Blutzucker- und Blutdruckmeßgeräte, etc.
Hinsichtlich des erforderlichen Mindestverbrauch von 2.000 Arbeitskilokalorien für Männer gilt es zu erwähnen, dass es auf den Stationen noch die Rufanlage gibt:
Jede(r) Patient(in) läutet pro Tag mehrmals wegen Erfüllung der physischen und psychischen Grundbedürfnissen, die bei Erkrankungen und im Alter Schwierigkeiten bereiten. D.h. laut Garmin Schrittzähler kommen hierbei pro Dienst ca. 20.500 – 25.000 Schritte zusammen und somit etwa 15 – 18 km. Laufschuhe sind Pflicht. Das Regelpensionsalter für das Personal liegt bei 65 Jahre.
Angesichts dieser sehr fordernden Tätigkeit stellt sich die Frage, warum diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Pflegeassistenten, (noch) nicht in die Schwerarbeiterregelung fallen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende
ANFRAGE
1. Welche Stellung nehmen Sie als zuständiger Arbeitsminister zu dieser Problematik generell ein?
2. Können Sie sich vorstellen, einen Zugang zur Schwerarbeiterregelung für
diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Pflegeassistenten zu ermöglichen?
3. Falls ja, wie würden dann die rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. die Voraussetzungen dafür aussehen?
4. Wenn nein, mit welcher Begründung würden Sie eine Ermöglichung nicht unterstützen?