6514/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.05.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm,

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend verbotenes Händedesinfektionsmittel weiterhin an Schulen im Einsatz

 

Gerade in Zeiten von Corona ist die Nachfrage nach Hygiene-Produkten, insbesondere jene für die Handdesinfektion, besonders hoch. Leider kommt es immer wieder auch zu Missbrauchsfällen, um in der Branche schnelles Geld zu verdienen. Offenbar finden auch zu wenige Überprüfungen dieser Produkte statt. Wie jüngst bekannt wurde, wurde ein Händedesinfektionsmittel, welches eigentlich aufgrund der Inhaltsstoffe verboten sein sollte, weiterhin an Schulen verwendet. Dies hat nun eines von der Firma Hagleitner Hygiene International GmbH unabhängiges Prüfgutachten bestätigt:

 

„Verbotenes Händedesinfektionsmittel weiterhin an Schulen im Einsatz

Unabhängiges Prüfgutachten bestätigt Isopropanol als Wirkstoff bei einem Händedesinfektionsmittel mit der Chargennummer UX20/15/08“

 

„Zell am See (OTS) - An Österreichs Schulen kursiert ein Händedesinfektionsmittel ohne gültige Zulassung, ein offener Brief führt das seit 21. April 2021 vor Augen.

 

Hersteller räumt falsches Etikett ein

Der betreffende Hersteller hat indes Bildungseinrichtungen kontaktiert, seine Botschaft an Direktorinnen und Direktoren: Das Etikett sei falsch gewesen, ein neues liege bei; als Wirkstoff ist hier Ethanol angegeben.

 

Umfangreich untersucht

Hagleitner hat die Situation in den Schulen umfangreich untersucht, zig Kanister nennen Isopropanol als Wirkstoff. Die Chargennummer lautet dabei in allen bekannten Fällen gleich: UX20/15/08. Aus einem solchen Kanister zog Hagleitner eine Probe, sendete sie an ein unabhängiges Labor; es handelt sich um staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker für Lebensmittel-, Gärungs- und Biotechnologie.

 

Keine Zulassung

Das unabhängige Labor hat die Sache geprüft. Sein Zeugnis: Wirkstoff in jener Probe ist 75,5 Volumenprozent Isopropanol. Für Isopropanol greift die Biozid-Verordnung der Europäischen Union. Eine entsprechende Zulassung existiert nicht; das Produkt in Verkehr zu haben, ist verboten.“

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210428_OTS0234/verbotenes-haendedesinfektionsmittel-weiterhin-an-schulen-im-einsatz-anhaenge

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist Ihnen der oben beschriebene Fall bekannt, bzw. liegt Ihnen das unabhängige Prüfgutachten des Händedesinfektionsmittels vor?

2.    Wie kann es generell sein, dass Produkte die eigentlich verboten sind, an staatlichen Einrichtungen kursieren?

3.    Wie beurteilen Sie das Ergebnis, dass der Wirkstoff in jener Probe 75,5 Volumenprozent Isopropanol aufwies, eine entsprechende Zulassung dafür aber nicht existiert?

4.    Wie viele weitere Fälle von Händedesinfektionsmitteln, die den Inhaltsstoff Isopropanol aufweisen und an Österreichs Schulen verwendet werden, sind Ihnen noch bekannt?

5.    Werden Sie hierfür weitere Prüfgutachten in Auftrag geben?

6.    Wenn nein, warum nicht?