6520/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.05.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die drohende dritte Klage durch den EGMR in Sachen Maßnahmenvollzug

 

Einem Artikel des „Standard“ vom 22.04.2021 ist zu entnehmen, dass sich derzeit etwa 1.300 Menschen in Österreich im Maßnahmenvollzug befinden. „Vor diesem Hintergrund droht Österreich nun die dritte Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und damit ein Verfahren (…) wegen fragwürdigen Vorgehens im Zuge des Wegsperrens von geistig abnormen Rechtsbrechern. Im aktuellsten Fall, über den der Gerichtshof nun befinden muss, geht es darum, dass eine 57-jährige Frau im Jahr 2017 nach einer Taxifahrt in Linz in einen Streit mit dem Fahrer geriet, weil der nach ihrer Ansicht zu viel Geld für die Fahrt verlangt hatte. Bei einem anschließenden Einsatz der Exekutive stieß die Frau eine Polizistin, was einem Widerstand gegen die Staatsgewalt gleichkommt. (…) ,Die Richter gehen in solchen Fällen auf Nummer sicher und sperren die Leute weg´.“

Der Maßnahmenvollzug ist in Österreich schon lange unverändert geblieben. Das bedeutet, dass neue Erkenntnisse aus der Wissenschaft in keinster Weise im Gesetzt Niederschlag finden. Geplant sind der Ausbau von Therapieangeboten sowie die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Wie viele Menschen haben sich im Zeitraum 2015-2020 im Maßnahmenvollzug befunden? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen)

2.     Wie viele Menschen, die sich im Zeitraum 2015-2020 im Maßnahmenvollzug befunden haben, waren österreichische Staatsbürger?

3.     Wie viele Menschen, die sich im Zeitraum 2015-2020 im Maßnahmenvollzug befunden haben, waren EU-Bürger?

4.     Wie viele Menschen, die sich im Zeitraum 2015-2020 im Maßnahmenvollzug befunden haben, waren Drittstaatsangehörige?

5.     Wie lange dauert im Schnitt der Maßnahmenvollzug?

6.     Aus welchen konkreten Gründen droht Österreich die dritte Klage durch den EGMR in Sachen Maßnahmenvollzug?

7.     Was hat sich in Österreich durch die ersten beiden Klagen des EGMR verändert?

8.     Welche konkreten Erkenntnisse konnten in den letzten Jahren gesammelt werden und wie möchte man diese konkret künftig in das Gesetz einfließen lassen?

9.     Welche Therapieangebote werden derzeit konkret angeboten?

10.  Welche Therapieangebote sollen künftig angeboten werden? 

11.  Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten, die durch die Reform anfallen werden?

12.  Wann möchte man mit der Umsetzung der Reform beginnen?

13.  Wie möchte man durch die Reform höhere Sicherheitsstandards zu Gunsten der österreichischen Bevölkerung gewährleisten?