6528/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.05.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Unterhaltsvorschüsse und Unterhaltsklagen im Jahr 2020
Staatliche Unterhaltsvorschüsse wurden zu dem Zweck eingeführt, dass ein Kind auch dann finanziell versorgt wird, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. Es handelt sich dabei um einen Anspruch des minderjährigen Kindes selbst. Rechtliche Voraussetzungen sind unter anderem ein vollstreckbarer Exekutionstitel gegen den Unterhaltsschuldner und der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Inland. Dies gilt aufgrund völkerrechtlicher Verträge auch für EU-Bürger, EWR-Bürger und Staatenlose.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Kinder bezogen im Jahr 2020 einen Unterhaltsvorschuss in Österreich (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und Drittstaaten)?
2. Wie hoch waren die insgesamt ausbezahlten Beträge an die anspruchsberechtigten Kinder im Jahr 2020 (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?
3. Wie hoch waren 2020 die Rückzahlungen von Unterhaltsvorschüssen (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, Bürgern aus EU-Staaten und aus Drittstaaten)?
4. Welche Altersverteilung lag bei den anspruchsberechtigten Kindern im Jahre 2020 vor und wie hoch waren die jeweils ausbezahlten Beträge im Durchschnitt (gesplittet nach den Altersstufen 0-7, 7-14 bzw. 14-18)?
5. Wie lautet die Verteilung der anspruchsberechtigten Kinder im Jahre 2020 gemäß den einzelnen gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen (§§ 3, 4 Z 1-4 Unterhaltsvorschussgesetz)?
6. Wie viele Unterhaltsklagen wurden im Jahr 2020 von minderjährigen Kindern (bzw. ihren gesetzlichen Vertretern) eingebracht (gesplittet nach den Altersstufen 0-7,7-14 bzw. 14-18)?
7. Wie viele Unterhaltsklagen wurden im Jahr 2020 von volljährigen Kindern eingebracht (gesplittet nach dem Alter der volljährigen Kinder)?