653/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.01.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend letzte Raucher-Lounge Österreichs
Der online Ausgabe von HEUTE berichtete am 12. Jänner 2020 über folgenden Sachverhalt:
Ist das die letzte Raucher-Lounge Österreichs?
Verbot hin oder her: In Oberösterreich scheint sich eine Raucherlounge erfolgreich durchgesetzt zu haben. Fotos zeigen, wie alle entspannt ihren Kaffee genießen und sich einen Tschick gönnen.
Die Zeiten sind vorbei, in denen man sich ins Café setzte, einen Espresso bestellte und sich dazu genüsslich eine Zigarette anzünden durfte.
Das Rauchverbot in der Gastronomie gilt seit 1. November 2019 in ganz Österreich. Gastronomen kämpfen seither mit Umsatzeinbußen. Vor allem die Shisha-Lokale stehen nun vor dem Bankrott, "Heute" berichtete.
Aber sind die goldenen Glimmstängel-Zeiten wirklich vorbei? Nicht überall. Im Linzer Stadtteil Urfahr sorgt eine Raucherlounge in einem Einkaufszentrum für Staunen. Dort, wo schon früher der klassische Raucherbereich angesiedelt war, sitzen auch jetzt noch Menschen, die ganz entspannt zu Kaffee und Bier Zigaretten rauchen. "Heute"-Fotograf Mike Wolf machte ein paar Schnappschüsse von der kuriosen Lounge. Wie kann das möglich sein?
Auf der Glaswand ist ein Zettel des Lokalbetreibers angebracht, der versucht, die Sache aufzuklären: "Die Raucherlounge ist gesetzeskonform, da sie vom öffentlichen Bereich für jedermann begehbar und kein Gastronomiebetrieb ist! Dies ist ein Service für unsere rauchenden Kunden! Die Raucherlounge ist kein Raum für die Einnahme von Speisen und Getränken!"
Klare Definitionen von der Wirtschaftskammer
Das Rauchverbot selbst umfasst laut Wirtschaftskammer alle Räume, in denen Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden. Weiters gilt es in allen Räumen, die den Gästen zur Verfügung stehen, wie beispielsweise Räume öffentlicher Orte, Rezeptionen und Hotelzimmer. Ob also die Begründung des Lokalbetreibers, die Raucherlounge sei ein öffentlicher Raum, rechtlich auch standhalten würde, bleibt fraglich. Auch wie der Magistrat hier agiert, wird spannend. (zdz 12.01.2020 09:08| Akt: 13.01.2020 08:37)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Welche Stellung nimmt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum oben angeführten Sachverhalt grundsätzlich ein?
2. Sehen Sie gesetzlichen Handlungsbedarf, um die „letzte Raucher-Lounge Österreichs“ zu schließen?
3. Sind beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Beschwerden zum "Tabak und Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutzgesetz" (TNRSG) bzw. zum absoluten Rauchverbot eingegangen?
4. Wenn ja, wie viele und von wem (Gastronomen, Kunden usw.)?
5. Hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Daten/Zahlen hinsichtlich der Umsatzrückgänge bzw. Umsatzeinbußen seitens der österreichischen Gastronomen?
6. Wenn ja, bitte um Übermittlung der entsprechenden Daten/Zahlen.