6532/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.05.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wolfgang Zanger
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Kooperationsvereinbarung zwischen Mag. Gerry Foitik (Rotes Kreuz) mit dem BMSGPK
Die Kronenzeitung schilderte am 03. März 2021 die Zusammenarbeit zwischen dem sogenannten „Bundesrettungskommandanten“ Mag. Gerry Foitik und dem Gesundheitsministerium wie folgt:
„Rot-Kreuz-Expertise kostete 100.000 Euro pro Monat“
„Die Expertise des Roten Kreuzes schlug zu Beginn der Pandemie ordentlich zu Buche: 100.000 Euro flossen monatlich während der ersten Welle an die Organisation. Dafür stellte diese zwei bis drei Fachkräfte sowie den Bundesrettungskommandanten Gerry Foitik zur Verfügung, um Konzepte und Vorgangsweisen zu erarbeiten. Fünf weitere Rot-Kreuz-Mitarbeiter stehen laut dem Vertrag im Bedarfsfall auf Abruf zur Verfügung. Nach der ersten Welle wurde dieser Betrag vermindert. Der Rechnungshof will diese Ausgaben nun prüfen. Am 17. März 2020, also zu Beginn der Corona-Krise, wurde der Vertrag zwischen Sozialministerium und Rotem Kreuz geschlossen. Die Kooperation sei notwendig gewesen, „um aus einem klassischen Ministerium eine funktionierende Taskforce zur Bewältigung der schlimmsten Gesundheitskrise seit 100 Jahren zu machen“, ließ das Ressort wissen. Für die „Zurverfügungstellung“ des Bundesrettungskommandanten und Ansprechperson Gerry Foitik gab man laut dem Vertrag anfangs 10.000 Euro im Monat aus. Der Vertrag mit dem Roten Kreuz wurde zwar verlängert, aber nach der ersten Welle wurden die Summen nach und nach merklich abgeschwächt, wie diverse E-Rechnungen belegen. So wurde die Entschädigung für die „Zurverfügungstellung“ Foitiks auf die Hälfte, also 5000 Euro, reduziert. Der Vertrag mit dem Roten Kreuz läuft noch bis Ende Juni 2021. Das Ministerium bestätigte, dass die Geldflüsse an die Rettungsorganisation kleiner wurden. Insgesamt seien von März bis November 347.700 Euro geflossen.“
„FPÖ: Foitik ein „gesundheitspolitischer Regierungssöldner". Kritik an Foitik kam von der FPÖ: Dieser sei kein unabhängiger Corona-Experte. „In Wahrheit war er ein gesundheitspolitischer Regierungssöldner“, so Klubobmann Herbert Kickl bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Des Vertrags annehmen wird sich nun auch der Rechnungshof. Dieser plane derzeit eine Prüfung zum Thema Zukauf von Beratungsleistungen in einzelnen Bundesministerien besonders in Hinblick auf Corona-Maßnahmen, teilte Sprecher Christian Neuwirth der APA mit. Im Zuge dessen werde man auch den Vertrag mit dem Roten Kreuz prüfen.“
https://www.krone.at/2356956
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Warum wurde diese Kooperationsvereinbarung eingegangen?
2. Warum wurde der erste Vertrag direkt mit BM Anschober abgeschlossen aber der Folgevertrag erst mit Generalsekretär Stefan Wallner?
3. Welche Rolle hat Generalsekretär Stefan Wallner beim Abschluss bzw. bei der Verlängerung/Abänderung dieser Kooperationsvereinbarung gespielt?
4. Welchen genauen Aktenlauf hatte dieser Vertrag?
5. Warum wurde mit dem Österreichischen Roten Kreuz dieser Vertrag abgeschlossen?
6. Was wissen Sie über die vor Vertragsabschluss vorhandene „Expertise“ der zwei bis drei Personen, die zur Erbringung der im Vertrag beschriebenen Leistungen vom ÖRK zur Verfügung gestellt wurden?
7. Für das Tätigwerden der „Fachkräfte“ wurde ein Tagessatz von EUR 600,- vereinbart. Wie viele Tage wurden insgesamt seitens des ÖRK für die „Fachkräfte“ in Rechnung gestellt?
8. Welche Vergleichsangebote gab es neben dem ÖRK?
9. Die Zurverfügungstellung des Bundesrettungskommandanten im Ausmaß von etwa 50% der Arbeitsleistung (VZÄ) wurde mit der Überweisung von EUR 10.000 pro Monat beglichen. Wie viel wurde im gesamten Zeitraum für die Arbeitsleistung des Bundesrettungskommandanten seitens des BMSGPK beglichen?
10. Was können Sie über die Angemessenheit dieses Honorars sagen?
11. Die Kooperationsvereinbarung wurde für drei volle Monate vorgesehen und demnach mit einem Betrag i.H. von EUR 200.000.- zu Binden. Fand eine Überzahlung statt?
12. Wenn ja, in welcher Höhe genau und wie konkret schlüsseln sich die Beträge auf?
13. Wer aus dem Ministerbüro/Kabinett hat Sie auf das ÖRK aufmerksam gemacht?
14. Hat das ÖRK bereits vor dieser Kooperationsvereinbarung für das BMSGPK oder ein Vorgänger-Ministerium gearbeitet?
15. Wenn ja, bei welchen Projekten?
16. Welche anderen Kooperationsvereinbarung wurden vom BMSGPK seit dem 01.01. 2020 in einer solchen Höhe abgeschlossen?
17. Zu welchem genauen Zeitpunkt fand der Wechsel zwischen dem Generalsekretär Stefan Wallner und Frau Mag. Ines Stilling als seine Nachfolgerin statt?
18. Können Sie ausschließen, dass es private, geschäftliche oder politische Verbindungen zwischen der ÖVP und dem ÖRK gibt bzw. gegeben hat, die diesen Vertragsabschluss begünstigt haben?
19. Hat insbesondere das Kabinett des Bundeskanzleramts bzw. das Generalsekretariat des Bundeskanzleramtes das ÖRK empfohlen?