6535/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.05.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Verwendung der zusätzlichen Personalkapazitäten

 

Mit den beiden jüngsten Bundeshaushaltsgesetzen 2020 und 2021 stiegen die Auszahlungen der UG 13 – Justiz von 1,66 Mrd. Euro im Jahr 2019 auf 1,77 Mrd. Euro im Jahr 2020, wobei dieser BVA nach dem vorläufigen Erfolg um 42,9 Mio. Euro überschritten wurde. Eine weitere Steigerung der Auszahlungen erfolgte mit dem BVA 2021 auf 1,79 Mrd. Euro.

Ein Teil der Budgetsteigerungen wird durch eine Ausweitung der Personalkapazität hervorgerufen. So stieg die Anzahl der tatsächlich besetzten auszahlungswirksamen Planstellen von 11.555 im Jahr 2019 auf 11.746 im Jahr 2020 und ist mit Stichtag  31. März 2021 auf 11.788 gestiegen. Der Personalplan der UG 13 – Justiz sieht allerdings insgesamt für das Jahr 2021 12.194 Planstellen vor. Laut der Analyse des Budgetdienstes betreffen von den Steigerungen des eingesetzten Personals mehr als 200 Stellen den allgemeinen Verwaltungsdienst, womit teilweise Stellen in den Kanzleien der Gerichte und Staatsanwaltschaften besetzt werden konnten. Aus dieser summarischen Darstellung geht allerdings nicht hervor, für welche Organisationseinheiten der Justiz zusätzliches Personal eingestellt werden konnte.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage

1.         Für welche Funktionen wurden im Jahr 2020 die zusätzlichen 191 Planstellen vorgesehen, insbesondere

a)        bei welchen Gerichten wurden jeweils wie viele zusätzliche Richter bzw.           Richteramtsanwärter eingesetzt?

b)        bei welchen Gerichten wurden jeweils wie viele nicht richterliche Planstellen eingerichtet?

c)       bei welchen Staatsanwaltschaften wurden jeweils wie viele zusätzliche Staatsanwälte eingesetzt?

 

d)       bei welchen Staatsanwaltschaften wurden jeweils wie viele zusätzliche sonstige Planstellen geschaffen?

e)        bei welchen Justizanstalten wurden jeweils wie viele zusätzliche Stellen im Rahmen der Justizwache geschaffen?

2.         Für welche Funktionen wurden im Jahr 2021 die mit Stichtag 31. März 2021 zusätzlichen 42 Planstellen vorgesehen, insbesondere

a)       bei welchen Gerichten wurden jeweils wie viele zusätzliche Richter bzw. Richteramtsanwärter eingesetzt?

b)       bei welchen Gerichten wurden jeweils wie viele nicht richterliche Planstellen eingerichtet?

c)       bei welchen Staatsanwaltschaften wurden jeweils wie viele zusätzliche Staatsanwälte eingesetzt?

d)       bei welchen Staatsanwaltschaften wurden jeweils wie viele zusätzliche sonstige Planstellen geschaffen?

e)       bei welchen Justizanstalten wurden jeweils wie viele zusätzliche Stellen im Rahmen der Justizwache geschaffen?

3.         Wie viele der für das Jahr 2021 noch offenen 406 Planstellen werden noch heuer besetzt?

4.         Für welche Funktionen und Organisationseinheiten in der Justiz sind diese vorgesehen (bitte analog mit Untergliederung wie zu den Fragen 1 bzw. 2 beantworten)?

5.         Wie viele und welche dieser neu besetzten Planstellen wurden durch internen Personalwechsel besetzt?

6.         Wie oft wurden in den Jahren 2020 und in den ersten vier Monaten des Jahres 2021 durch einen internen Personalwechsel höher eingestufte Positionen besetzt?

7.         Wie oft kam es in den Jahren 2020 und in den ersten vier Monaten des Jahres 2021 zu einem internen Personalwechsel zwischen Funktionen in der Staatsanwaltschaft und Richtern?

8.         Wie beurteilen Sie derartige Wechsel zwischen Funktionen in der Staatsanwaltschaft und denen der Richter im Hinblick auf mögliche Unvereinbarkeiten?

9.         Welche Vorkehrungen treffen Sie, um mögliche Befangenheiten durch derartige interne Personalwechsel zu unterbinden?

10.      Wie hoch sind die jährlichen finanziellen Aufwendungen, die durch die zusätzlichen Personalkapazitäten entstehen?