6536/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.05.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend offene Strafverfahren gegen Dr. Peter Pilz

 

Der nunmehrige Betreiber einer Internet-Seite und frühere Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter Pilz hatte im Zuge seiner politischen Laufbahn eine Reihe von Strafverfahren laufen, in denen er als Beschuldigter geführt wurde. In mehreren Fällen wurde er aber während seiner politischen Tätigkeit vom Nationalrat nicht ausgeliefert. Die Immunität stellt ein Recht des Vertretungskörpers Nationalrat dar, das die Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie durch den Schutz der Abgeordneten vor Verfolgung dadurch sicherstellen soll, dass diese ihre Tätigkeit als Abgeordnete – insbesondere die Teilnahme an Sitzungen, Debatten und Abstimmungen – ausüben können. Abgesehen davon soll die Immunität der Abgeordneten diese aber nicht endgültig vor einer möglichen Strafverfolgung schützen, sondern stellt zur ein zeitlich begrenztes Verfolgungshindernis dar.

Seit Beginn der neuen Legislaturperiode gehört Peter Pilz dem Nationalrat nicht mehr als Mitglied an, womit das zeitlich begrenzte Verfolgungshindernis der Immunität weggefallen ist. Die zuständige Staatsanwaltschaft hätte daher sofort mit Wegfall der Immunität gem. Art. 57 Abs. 6 B-VG die Verfolgung von Peter Pilz wieder aufnehmen müssen. Weder ist dieser Umstand bekannt noch gibt es Informationen darüber, wie etwaige wieder aufgenommene Strafverfahren abgeschlossen wurden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage

 

1.    Wie viele Strafverfahren wurden gegen Peter Pilz während seiner Tätigkeit als Abgeordneter zum Nationalrat eingeleitet?

a.    Um welche Strafverfahren handelt es sich?

2.    Wie viele Strafverfahren, die gegen Peter Pilz während seiner Tätigkeit als Abgeordneter zum Nationalrat eingeleitet wurden, wurden wegen seiner Immunität nicht weitergeführt?

a.    Um welche Strafverfahren handelt es sich?

 

3.    Welche Strafverfahren, die gegen Peter Pilz während seiner Tätigkeit als Abgeordneter zum Nationalrat eingeleitet, aber mangels Auslieferung nicht weitergeführt wurden, wurden nach dem Ende seiner Abgeordnetentätigkeit wieder aufgenommen?

a.    Welche dieser Strafverfahren gegen Peter Pilz sind derzeit offen?

b.    Welche dieser Strafverfahren gegen Peter Pilz sind bereits abgeschlossen?

4.    In welchen Verfahren trat nach Ende des zeitlich befristeten Verfolgungshindernisses der außerberuflichen Immunität Verjährung ein?

5.    Wurde nach Ausscheiden von Peter Pilz aus dem Nationalrat gegen ihn das Strafverfahren 092 Hv 38/10s wieder aufgenommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wie wurde dieses mittlerweile abgeschlossen?

6.    Wurde nach Ausscheiden von Peter Pilz aus dem Nationalrat gegen ihn das Strafverfahren 501 St 10/11m wieder aufgenommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wie wurde dieses mittlerweile abgeschlossen?

7.    Wurde nach Ausscheiden von Peter Pilz aus dem Nationalrat gegen ihn das Strafverfahren 35 Hv 185/11x-10 wieder aufgenommen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wie wurde dieses mittlerweile abgeschlossen?

8.    Welche Ermittlungsverfahren sind derzeit gegen ihn wegen welcher vorgeworfener Delikte anhängig?