6539/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kol-leginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Transgender-Personen beim Bundesheer
„Transgender sind Menschen, deren sexuelle Identität nicht den biologischen Geschlechtsmerkmalen entspricht, welche ihnen bei der Geburt zugewiesen wurden. Salopp gesagt: ‚Transgender fühlen sich im falschen Körper‘. Es kann, muss aber nicht, zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen kommen“, heißt es in Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie, GLEICHSTELLUNG Grundlagen im Österreichischen Bundesheer Band 14/ 2019 Wien
(https://www.bundesheer.at/pdf_pool/publikationen/band_1_glstg_gl_11_2019_v3.pd
f).
Seit 1998 gibt es weibliche Soldatinnen, Ende April 2021 kündigten Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und Frauenministerin Susanne Raab anlässlich des Girls‘ Day 2021 eine neue Frauenwerbekampagne des Bundesheeres an, mit dem Ziel, den Frauenanteil im Bundesheer weiter zu erhöhen. Aktuell gibt es im Bundesheer 666 Soldatinnen und ebenfalls im April 2021 wurde mit Oberstleutnant Jasmine Krutzler die erste Frau Regimentskommandantin.
Das BMLV setzt somit verstärkt auf Diversität im Bundesheer und das ist gut so. Umso unverständlicher ist der Umstand, dass der Grundwehrdienst Transgender- Personen zurzeit weiterhin verwehrt bleibt. Während eine vollzogene geschlechtsanpassende Operation bei einem bestehenden militärischen Dienstverhältnis nach dem Beamtendienstrechtsgesetz keine Dienstunfähigkeit nach sich zieht, bleibt der Grundwehrdienst Transgender-Personen derzeit noch untersagt. Transgender- Personen dienen u.a. in den Streitkräften von Schweden, Spanien, Brasilien und seit 2016 auch in der US-Armee – in Österreich sind sie nach wie vor vom Grundwehrdienst ausgeschlossen; das ist nicht nachvollziehbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Ist der angeführte Sachverhalt, wonach Transgender-Personen in Österreich vom Grundwehrdienst ausgeschlossen sind, nach wie vor korrekt?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, wie sieht die aktuelle Regelung aus?
2. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage beruht der Ausschluss dieser Personengruppe vom Grundwehrdienst?
3. Mit welcher medizinischen oder anderweitigen Begründung wird dieser Aus-schluss argumentiert?
4. Ist geplant, diese Regelung weiterhin aufrecht zu erhalten?
a. Wenn ja, mit welcher Begründung?
b. Wenn nein, wann ist mit einer Aufhebung und/oder Änderung zu rechnen?
5. Welche Maßnahmen sind hinsichtlich einer Änderung resp. Aufhebung dieser Regelung aktuell geplant?
6. Gilt diese Regelung auch für Transgender-Personen, deren Geschlechtsanpassung zum Zeitpunkt der Stellung bereits vollständig vollzogen ist?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, welche Regelung gilt für diese Fälle?
c. Werden Personen in diesem Fall nach wie vor als Transgender-Personen oder nach jeweils angepasstem Geschlecht eingestuft?
7. Sind seitens des BMLV zusätzliche Maßnahmen für eine Öffnung des Bundes- heeres für die Gruppe der Transgender-Personen geplant?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?