6540/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.05.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Prozedere bei Staatsbürgerschaftsaberkennung

 

Die österreichische Gesetzgebung ist vergleichsweise restriktiv in Hinsicht auf Mehrfachstaatsbürgerschaften. Grundsätzlich verliert eine_e österreichische Staatsbürger_in bei Erhalt einer ausländischen Staatsbürgerschaft die österreichische. Gewisse Ausnahmen bestehen, sind aber enger gefasst als in vielen anderen europäischen Staaten. Daraus erschließt sich, dass eine signifikante Anzahl an Österreicher_innen jedes Jahr ihre österreichische Staatszugehörigkeit verliert. 

Diese Aberkennung stellt für viele im Ausland lebende Österreicher_innen, die aus verschiedenen Gründen die Nationalität des Staates, in dem ihr Lebensmittelpunkt liegt, annehmen wollen oder sogar müssen, einen starken Interessenskonflikt dar. Dazu kommen Fragen nach dem komplexen Prozedere von Beibehaltung und Aberkennung. Auslandsösterreicher_innen, die mit der Frage der Einbürgerung in einem anderen Staat ringen, sind sich oft der Komplexität der rechtlichen Grundlagen für Beibehaltung, Verlust und des Prozedere nicht vollständig bewusst.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie vielen österreichischen Staatsbürger_innen wird durchschnittlich pro Jahr die Staatsbürgerschaft aberkannt? Bitte um genaue Zahlen für die letzten drei Jahren, für die bereits Daten vorhanden sind.

2.    Bitte um Auflistung pro Jahr (für die obigen drei Jahre) nach Grund für die Aberkennung.

3.    Wie werden Österreicher_innen von der Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft in Kenntnis gesetzt?

a.    Muss die Meldung der Annahme einer ausländischen Staatsbürgerschaft bei einer österreichischen Vertretung kundgemacht werden?

                                  i.    Wenn ja, was sind die Konsequenzen bei Versäumnis?

                                ii.    Wenn nein, hat das BMI Auskunftsabkommen mit anderen Staaten? 

4.    Nach erfolgter Inkenntnissetzung durch die österreichischen Behörden, welche Verpflichtungen hat der/die nunmehr vormalige Staatsbürger_in?

a.    Rückgabe von Dokumenten wie Reisepass, Handysignatur? Andere Dokumente?

b.    Welche andere Verpflichtungen hat der/die vormalige Staatsbürger_in, zum Beispiel in Hinblick auf Abmeldung von Sozialversicherung, Steuerveranlagung, Wählerverzeichnis, Gemeinde, andere?

5.    Welche Rechte verliert ein_e ehemalige Staatsbürger_in zusätzlich zu den typischen Bürgerrechten? Gibt es Auswirkungen auf die Rechtsstellung in Österreich zum Beispiel in Hinblick auf Immobilien- oder anderes Eigentum?

6.    Wenn ein_e österreichische Bürger_in, der/dem die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde, den Vorschriften hinsichtlich Dokumentenrückgabe oder anderer Verpflichtungen nicht nachkommt, welche Sanktionen sind damit verbunden? Wie lange ist die Verjährungspflicht, und welche Vollstreckungsmaßnahmen existieren gegen eine_n nunmehr ausländische_n Staatsbürger_in?