6542/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.05.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Medialer Auftritt des Bundeskanzlers im Ausland

 

Die Neue Züricher Zeitung hat am 26. April ein Interview mit dem Bundeskanzler          veröffentlicht (https://www.nzz.ch/international/sebastian-kurz-ueber-migration-corona-und-den-politischen-islam-ld.1613224). In der Printausgabe der Zeitung wur-de das Interview am 27. April mit einem Foto der Agentur LAIF, einer in Köln ansäs-sigen Agentur für Fotos und Reportagen, veröffentlicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Hat das Bundeskanzleramt die Agentur LAIF beauftragt?

a.    Wenn ja, was genau war Inhalt des Auftrags?

b.    Wenn ja, wie hoch waren die Kosten für den Auftrag?

c.    Wenn ja, aus welchen Mitteln wurde dieser Auftrag bezahlt?

d.    Wenn nein, wer hat die Agentur beauftragt, Fotos vom Bundeskanzler zu machen?

2.    Werden generell Agenturen mit Fotos oder Videos beauftragt?

a.    Wenn ja, sind diese in Österreich oder im Ausland ansässig?

3.    Hat der Bundeskanzler oder das Bundeskanzleramt eine PR- oder Lobbying-             Agentur im Ausland beauftragt?

a.    Wenn ja, um welche Agentur handelt es sich?

b.    Wenn ja, was genau ist Inhalt des Auftrags?

c.    Wenn ja, welche Summen wurden bisher wofür an die Agentur bezahlt (bit-te um genaue Aufschlüsselung)?