6547/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Scheinselbständigkeit in staatlichen Kulturbetrieben
In Kulturbetrieben gibt es immer wieder Probleme mit Anstellungsverhältnissen, viele der Angestellten erbringen ihre Tätigkeit auch als Selbstständige, phasenweise Eingliederungen in Kulturbetriebe können dabei schon die Ausnahme werden. Ein Beispiel für eine extreme Häufung dieses Missstandes zeigte sich beim Burgtheater-Skandal, wo Scheinselbstständigkeit und mangelndes Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen mit System gelebt wurden (1). Aktuelle Meldungen bei der ÖGK legen nahe, dass dies auch bei der Staatsoper ähnlich gehandhabt wird. Der Musiker Wolfgang N. berichtet von Anstellungsverhältnissen in denen Weisungen befolgt werden mussten, etwa hinsichtlich
· der Arbeitszeiten
· dem Ort der Tätigkeitsverichtung
· der Dienstkleidung
· sowie fachspezifischen Aspekten der Arbeitsleistung unterlagen.
Darüber hinaus konnten sie sich nicht durch Dritte vertreten lassen und erhielten ihre Abrechnung ohne eine Aufschlüsselung der geleisteten Arbeitsstunden. Betroffene Musiker berichten weiters davon, dass Verträge nicht schriftlich abgeschlossen wurden und keine Dienstzettel ausgehändigt wurden.
Nach Ende des Anstellungsverhältnisses zeigte sich allerdings, dass das Anstellungsverhältnis anderes behandelt wurde, als es der betroffene Musiker erwarten durfte:
"Herr N. erhielt im Anschluss an seine Beschäftigung bei der Wiener Staatsoper GmbH eine Zahlung auf das von ihm angegebene Konto in der Höhe von EUR 450, ohne dass damit eine Abrechnung bzw. eine allgemeine Auschlüsselung der Zahlung nach geleisteter Arbeitszeit verbunden gewesen wäre. Nach Rücksprache mit sei- nem Steuerberater musste Herr N. feststellen, dass er dieses Honorar dem äußeren Anschein nach als "Selbstständiger" erwirtschaftete und somit auch für den gesam- ten Zeitraum der Diensterbringung bei der Wiener Staatsoper GmbH von dieser kei- ne Versicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer abgeführt wurden. Darüber wurde er seitens der Staatsoper zu keinem Zeitpunkt informiert." (2)
Auf Basis des Vorstehenden entsteht der Anschein, dass die Staatsoper mit dort tätigen Personen Dienstverhältnisse eingegangen ist, entgegen den gesetzlichen Verpflichtungen aber ihren Meldepflichten nicht nachgekommen ist und damit Versicherungsbeiträge und unter anderem Lohnsteuer widerrechtlich nicht abgeführt hat.
(1) https://www.addendum.org/burgtheater/bilanz/
(2) Sachverhaltsmitteilung an die ÖGK
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Ist dem Minister der Umstand bekannt, dass es zu derartigen Anstellungspraktiken in der Wiener Staatsoper GmbH kommt?
2. Wie viele Personen sind bei der Staatsoper mit derselben Logik beschäftigt?
3. Entspricht die Vorgangsweise der Staatsoper dem Gesetz?
4. Welche Vorkehrungen treffen Sie, damit das ASVG in der Staatsoper und weiteren staatlichen Betrieben eingehalten wird?
5. Wie stellen Sie sicher, dass bei staatlichen Betrieben dieselben strengen Maßstäbe angelegt werden wie bei Privaten?
6. Wie stellen Sie sicher, dass bei anderen staatlichen Kulturbetrieben die Regeln des ASVG eingehalten werden?
7. Wie viele Kontrollen der ÖGK mittels einer GPLB gab es in staatsnahen Betrieben in den vergangenen drei Jahren?
8. Bei wie vielen Kontrollen wurden Verstöße gegen das ASVG festgestellt?