6549/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.05.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Erfahrungen durch den Einsatz von Body Worn Cameras (BWC) in Österreich im 1. Quartal 2021

 

Einem Bericht des Magazins Ihres Ministeriums „Sicherheit“ ist zu entnehmen, dass der Einsatz von Body Worn Cameras (BWC) einen wesentlichen Beitrag zur lückenlosen Klärung bzw. Darstellung von Amtshandlungen leisten. Damit soll einer bloß geringen Zahl von Verurteilungen aufgrund fehlender Beweissicherung oder unvollständiger Darstellungen von polizeilichen Amtshandlungen entgegengewirkt werden. Die Erfahrungen mit den BWCs sind laut dem Artikel in Ihrem Magazin überwiegend positiv und „tragen zur Kooperationsbereitschaft beim Gegenüber bei.“ Im Dezember 2020 erfolgte die Auslieferung der BWCs, sodass seither 374 Kameras in Österreich im Einsatz sind. „An welchen Dienststellen sie eingesetzt werden, legt die jeweilige Landespolizeidirektion fest“.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Welche Kriterien waren maßgebend dafür, welche Dienststellen die bisher verteilten 374 BWCs erhalten?

2.     Bis wann soll der Einsatz von BWCs flächendeckend in Österreich durchgeführt werden?

3.     Welche Stärken und Schwächen konnten bisher aus der Sicht von Führungskräften, Exekutivbediensteten und der Bevölkerung durch den Einsatz von BWCs eruiert werden?

4.     Wie hoch waren die Kosten, die der Anschaffung der 374 BWCs zugrunde liegen?

5.     Wie hoch sind die zu erwartenden Anschaffungskosten der BWCs, bei einem flächendeckenden Einsatz in Österreich?

6.     Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten, die der Wartung der BWCs anspringen?

7.     Wird man einen externen Dienstleister heranziehen, um die BWCs zu warten?

8.     Wenn „Ja“, welcher Dienstleister wird das sein?

9.     Wenn „Nein“, wer wird sodann für die Wartung der BWCs verantwortlich sein?

10.  Wie viel Videomaterial wurde in der ersten Zeit der Verwendung aufgenommen?

11.  Wie viel Videomaterial konnte davon zur Klärung von Sachverhalten herangezogen werden?