6566/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.05.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Freunde verwalten statt Verwaltung modern gestalten: Übernahmen von Kabinettsmitarbeit in öffentliche Verwaltung

 

Die aktuelle Krise hat gezeigt, dass Verbesserungen in der Bundesverwaltung dringend nötig sind, um Effizienz und Resilienz des Staates sicherzustellen. Hierbei ist die Personalpolitik von besonderer Bedeutung. Zum einen werden in kommenden Jahren sehr viele Bundesbedienstete in Pension gehen, weshalb jetzt ein besonders günstiger Zeitpunkt ist, die Weichen in Richtung einer effizienten Verwaltung zu setzen. Zum anderen hat ein aktuelles Beispiel erneut gezeigt, dass ehemalige Kabinettsmitarbeiter von Bundesministern öfters mit leitenden Funktionen innerhalb der Bundesverwaltung betraut werden.

 

Die Auswahl von Führungspersonal entscheidet maßgeblich über die Qualität und Handlungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Falsche Personalentscheidungen können dazu führen, dass die davon erfassten Bereiche über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, unterdurchschnittliche Leistungen erbringen und in der Entwicklung somit hinterherhinken. Bei der Auswahl von Führungspersonal sollte daher bei der Ausschreibung die fachliche Qualifikation im Vordergrund stehen. Jüngste Enthüllungen haben aber leider gezeigt, dass bei öffentlichen Ausschreibungen gerade dann die davor vereinbarten Standards nicht eingehalten werden, wenn Freunde einflussreicher Politiker dafür infrage kommen möchten. Aus einem fairen Auswahlverfahren wird da sehr schnell eine maßgeschneiderte Ausschreibung mit Show-Charakter. Mit Einführung einer Cooling-Off Periode nach Beendigung des Dienstes innerhalb eines Kabinetts eines Bundesministers könnten Fälle solche Fälle vermieden werden, zum Beispiel in denen ehemalige Kabinettsmitarbeiter vor oder nach Wahlen schnell Platz in der Bundesverwaltung nehmen, ohne über die für die jeweilige Stelle nötigen inhaltlichen wie organisatorische Erfahrungen zu verfügen. 

 

Da somit berechtigte Zweifel hinsichtlich der Einhaltung von Qualitätsstandards bei jenen öffentlichen Ausschreibungen von Führungspositionen im öffentlichen Dienst bestehen, bei denen ehemalige Kabinettsmitarbeiter bestellt wurden, stellt sich die berechtigte Frage, wie oft in den letzten zehn Jahren ein solcher nahtloser Wechsel vollzogen wurde.  (Gegenstand sind hierbei ausdrücklich nur die Zahlen und keine namentliche Nennung)

Quellen:

https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/fakten/bundespersonal/daten/altersstruktur/altersstruktur_bundespersonal.html

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/oesterreich/2083897-Covid-19-und-die-evolutionaere-Sackgasse-des-Oeffentlichen.html

https://www.derstandard.at/story/2000125773896/der-karrieresprung-des-umstrittenen-einfluesterers-brosz

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Mitarbeiter wechselten in den letzten 10 Jahren von einem Kabinett direkt (also mit einer Unterbrechung von weniger als 6 Monaten) in die Bundesverwaltung in Ihren Zuständigkeitsbereich? (Unterteilen Sie die Zahlen bitte nach Jahren)

2.    Wie viele Mitarbeiter wechselten in den letzten 10 Jahren von einem Kabinett direkt (also mit einer Unterbrechung von weniger als 6 Monaten) in eine Führungsposition in der Bundesverwaltung in Ihren Zuständigkeitsbereich? (Unterteilen Sie die Zahlen bitte nach Jahren)

3.    Wie viele Mitarbeiter wechselten in den letzten 10 Jahren von einem Kabinett direkt (also mit einer Unterbrechung von weniger als 6 Monaten) in eine Position innerhalb des Generalsekretariats in Ihren Zuständigkeitsbereich? (Unterteilen Sie die Zahlen bitte nach Jahren)

4.    Wie viele Mitarbeiter Ihres Kabinetts waren in den letzten 10 Jahren gleichzeitig mit einer Funktion im Kabinett und mit einer Führungsposition in der Bundesverwaltung betraut? (Unterteilen Sie die Zahlen bitte nach Jahren)