6580/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.05.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration

betreffend der nicht erfolgten Umsetzung des dreistelligen Opfernotrufes

 

 

Am 6. Mai 2021 wurde in Österreich der elfte Frauenmord in diesem Jahr begangen.

 

Laut einer Aussendung Ihres Ministeriums soll künftig mehr Geld für den Gewaltschutz in Österreich bereitgestellt werden, zudem solle schnelle und unbürokratische Hilfe für Frauen zur Verfügung stehen. Seit langem steht die Einführung eines schnell wählbaren, dreistelligen Opfernotrufes im Raum. Bisher blieb die Umsetzung erfolglos. Stattdessen gibt es nach wie vor die zehnstellige Notrufnummer, die alles andere aber nicht schnell wählbar ist.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Aus welchen konkreten Gründen gibt es für Opfer von Gewalt keine schnelle wählbare Telefonnummer, die auch leicht zu merken ist, obwohl deren Einführung bereits angekündigt wurde?

2.     Ist die Einrichtung einer schnell wählbaren und leicht merkbaren Telefonnummer für Opfer von Gewalt geplant?

3.     Wenn ja, wann folgt die Umsetzung?

4.     Wenn nein, warum wird dahingehend kein Handlungsbedarf gesehen?