6581/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.05.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration
betreffend der nicht flächendeckenden Beratungsstellen bei sexueller Gewalt
Am 6. Mai 2021 wurde in Österreich der elfte Frauenmord begangen.
Laut einer Aussendung Ihres Ministeriums soll künftig mehr Geld für den Gewaltschutz in Österreich bereitgestellt werden, zudem solle schnelle und unbürokratische Hilfe für Frauen zur Verfügung stehen. Fakt ist, dass es nach wie vor keine flächendeckenden Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt in allen Bundesländern gibt. Derartige Einrichtungen sind derzeit in Niederösterreich, dem Burgenland, Kärnten und Vorarlberg vergeblich zu finden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration folgende
ANFRAGE
1. Aus welchen konkreten Gründen gibt es in Österreich keine flächendeckenden Beratungsstellen für Opfer von sexueller Gewalt in jedem Bundesland?
2. Ist die Umsetzung von flächendeckenden Beratungsstellen in Österreich für Opfer von sexueller Gewalt vorgesehen?
3. Wenn ja, wann kann mit der Umsetzung gerechnet werden? (Bitte um Nennung konkreter Pläne je Bundesland – Niederösterreich, Burgenland, Kärnten, Vorarlberg)
4. Wenn ja, waren die Bundesländer in die Gespräche eingebunden, um eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen?
5. Wenn ja, wie hoch sind die dazu anfallenden Kosten?
6. Wenn nein, warum wird dahingehend kein Bedarf gesehen?
7. Ist geplant, dass in den Bundesländern, die bereits über mehrere Beratungsstellen für Opfer von sexueller Gewalt verfügen, das Beratungsangebot auszudehnen?
8. Wenn ja, wann und in welcher Form soll dies geschehen?
9. Wenn ja, wie hoch sind die dazu anfallenden Kosten?
10. Wenn nein, warum wird dahingehend kein Bedarf gesehen?