6607/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.05.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Pensionsneuzugänge 2020 und Entwicklungen bei der "abschlagsfreien Frühpension"

 

Von der „abschlagsfreien Frühpension“ profitieren hauptsächlich Männer mit hohen Pensionen

Am 19.9.2019 wurde von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Liste Pilz die "abschlagsfreie Frühpension" beschlossen (1). Davon profitieren in der Praxis ausschließlich Männer (von 8033 Fällen im ersten Halbjahr 2020 waren 8030 Männer (2)) mit ohnehin schon sehr hohen Pensionen (im Schnitt 2916 Euro monatlich, x14 (3)). Daher trifft dieses Pensionswahlgeschenk nicht nur die jungen Generationen, sondern erhöht zudem den Pensionsunterschied zwischen Männern und Frauen massiv. Während bei den Pensionsneuzugängen 2019 die Durchschnittspension der Männer noch 51 Prozent über den Frauen lag, klaffte die Lücke bei Pensionsneuzugängen 2020 schon 67 Prozent auseinander (4). Die „abschlagsfreie Männer-Frühpension“, wie sie beispielsweise von der ÖVP-Generalsekretärin G. Schwarz/ÖVP bezeichnet wurde, ist zwar mittlerweile zurückgenommen worden, gilt aber noch bis Ende 2021.

 

 

Quellen:

(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/BUDG/ANFRAGEN/PENSIONSBESCHLUESSE/index.shtml

(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_02872/index.shtml

(3) Budgetanfrage von NEOS und Beantwortung durch BMSGPK:

Frage: "Wie hoch sind Durchschnittspensionen der Pensionsneuzugänge in die "Hacklerfrühpension" für das Jahr 2020 bisher? (getrennt nach Geschlecht)"

Antwort: "Die durchschnittliche neuzuerkannte Langzeitversichertenpension im 1. Quartal 2020 betrug ohne Zulagen und Zuschüsse 2.862 € (Männer 2.916 €, Frauen 1.865 €)"

(4) https://orf.at/stories/3181382/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Kennzahlen zu Pensionsneuzugängen 2020 bisher? (nach PV-Träger, Pensionsvariante und Geschlecht)

a.    Wie hoch war die Zahl der Pensionsneuzugänge?

b.    Wie hoch war die durchschnittliche Pensionshöhe?

c.    Wie hoch war das durchschnittliche tatsächliche Pensionsantrittsalter?

d.    Wie hoch war das durchschnittliche integrierte Pensionsantrittsalter?

e.    Wie hoch waren die durchschnittlichen Beitragszeiten?

f.     Wie hoch waren die durchschnittlichen Ersatzzeiten/Teilversicherungszeiten?

2.    Kennzahlen zu Pensionsneuzugängen in die vorzeitigen, abschlagsfreien Pensionsvarianten für 2020 bisher? (nach PV-Träger, Pensionsart und Geschlecht)

a.    Wie hoch war die Zahl der Pensionsneuzugänge?

b.    Wie hoch war die durchschnittliche Pensionshöhe?

c.    Wie hoch wären die durchschnittlichen Abschläge ohne die Beschlüsse zur Abschlagsbefreiung (19.9.2019) gewesen?

d.    Wie hoch war das durchschnittliche tatsächliche Pensionsantrittsalter?

e.    Wie hoch war das durchschnittliche integrierte Pensionsantrittsalter?

f.     Wie hoch waren die durchschnittlichen Beitragszeiten?

g.    Wie hoch waren die durchschnittlichen Ersatzzeiten/Teilversicherungszeiten?

3.    Effizienterer Verwaltungsvollzug durch Transparenz. Aufwand für die Anfragebeantwortung: 

a.    Wie viele Personen insgesamt waren bei der Anfragebeantwortung involviert?

b.    Wie viele Arbeitsstunden insgesamt fielen für die Anfragebeantwortung an? (Angabe in Halbstunden, z.B. 1,5h)

c.    In welchem Ausmaß könnte eine strukturierte, laufende Datenoffenlegung (Transparenz) diesen Aufwand reduzieren? (Angabe in % und/oder Stunden)