6615/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.05.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Warum unterschreibt österreichische Botschaft nicht offenen Brief für Ratifizierung der Istanbul Konvention?

Die Istanbul Konvention ist das modernste völkerrechtliche Instrument, das Frauen auf rechtlicher Ebene von Gewalt schützt. Als „Gewalt" gilt laut Europarats-Abkommen nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch geschlechtsspezifische Diskriminierung, Einschüchterung oder wirtschaftliche Ausbeutung. Die Konvention legt fest, dass es für die Opfer Beratung und Unterstützung geben muss und die Täter strafrechtlich zu verfolgen sind. Auch die verfassungsrechtliche Gleichstellung der Geschlechter ist vorgesehen.

Laut Entschließung des Nationalrates vom 25. März 2021 betreffend Austritt der Türkei aus der Istanbul Konvention (155/E), hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet „weitere Ratifizierungen der Konvention sowie deren Umsetzung aktiv voranzutreiben“.

Am 11. Mai 2021 erscheint auf dem Onlineportal des slowakischen Mediums SME[1] ein offener Brief europäischer Botschafter*innen, die die Ratifizierung der Istanbul Konvention in der Slowakei einfordern. Die Slowakei gehört zu den Erstunterzeichnerinnen der Istanbul Konvention vor zehn Jahren, hat die Konvention aber bis heute nicht ratifiziert.  Im vorliegenden offenen Brief fordern die Botschafter*innen von Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, Spanien und Schweden die slowakische Regierung dazu auf die Istanbul Konvention zu ratifizieren und ihre Bestimmungen umzusetzen.

Österreichs Botschaft in der Slowakei fehlt in dieser Aufzählung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Warum hat die österreichische Botschafterin in der Slowakei trotz der Entschließung vom März 2021 den offenen Brief der Botschafter*innen für eine Ratifizierung der Istanbul Konvention nicht unterschrieben?

2.       Welche Schritte wurden gesetzt um sicher zu stellen, dass österreichische Botschafter*innen über die Entschließung 155/E informiert sind und dementsprechend handeln?

3.       Welche Schritte werden gesetzt um in Zukunft sicher zu stellen, dass österreichische Botschafter*innen über die Entschließung 155/E informiert werden und dementsprechend handeln?

4.       Welche Vorgehensweise ist im konkreten Fall der Slowakei geplant um der Entschließung vom März 2021 nachzukommen?

a)       Bis wann sind weitere Schritte geplant?

5.       Welche Maßnahmen sind geplant, um alle von der Entschließung 155/E betroffenen Mitarbeiter*innen des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten über die Entschließung und daraus folgende Handlungsanleitungen zu informieren?

a)       Bis wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?

b)      Wenn keine solche geplant sind, warum nicht?



[1] Prečo by Slovensko malo ratifikovať Istanbulský dohovor - Komentáre SME