6641/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.05.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend E-Mobilität bei Dienstwägen in den Bundesministerien - Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen
Die Förderung der E–Mobilität war eine Maßnahme zum Erreichen der – auch auf internationaler und supranationaler Ebene angestrebten – Energie- und Klimaschutzziele. Eine schrittweise, flächendeckende Einführung von E–Mobilität sah bereits die Energiestrategie aus dem Jahr 2010 vor. Als Zielwert waren 250.000 zweispurige E–Fahrzeuge bis zum Jahr 2020 vorgeschlagen; das wären rd. 5 % aller Fahrzeuge.
Laut eines Bericht des Rechnungshofes betreffend E-Mobilität - Reihe BUND 2020/28 konnte das Ziel von 250.000 zweispurigen E–Fahrzeugen bis zum Jahr 2020 nicht erreicht werden. Ende 2019 waren rund 40.200 zweispurige E–Fahrzeuge zugelassen. Auch der Bund nahm hier keine Vorreiterrolle ein. In seinem Fuhrpark waren von den 6.750 Dienstautos Ende 2017 nur zwölf E–Fahrzeuge. Das entsprach einem Anteil von 0,18 %.
Der Rechnungshof kritisierte, dass der Anteil von E–PKW im Fuhrpark des Bundes im überprüften Zeitraum kaum anstieg, obwohl der Ausbau der E–Mobilität ein Anliegen der Bundesregierung und im überprüften Zeitraum in den Regierungsprogrammen verankert war. Der Rechnungshof empfahl dem BMK und dem BMDW, die Kriterien des Österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung bezüglich der PKW–Emissionen an den aktuellen Stand der Technik anzupassen und die Anschaffung von E–Fahrzeugen für geeignete Bereiche zu forcieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wieviele Dienstautos befinden sich im Fuhrpark Ihres Bundesministeriums bzw. nachgeordneter Dienststellen?
a. Wieviele davon sind E-Fahrzeuge? Bitte um Nennung des konkreten Modells bzw. der Antriebsart.
b. Wieviele davon befinden sich im Fuhrpark des Ministerkabinetts?
i. Wieviele davon sind E-Fahrzeuge? Bitte um Nennung des konkreten Modells bzw. der Antriebsart.
c. Wieviele davon befinden sich im Fuhrpark des/der Minister_in?
i. Wieviele davon sind E-Fahrzeuge? Bitte um Nennung des konkreten Modells bzw. der Antriebsart.
2. Gibt es Bestrebungen in Ihrem Ministerium, diesen Anteil im Sinne einer Vorbildwirkung zu erhöhen?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Besteht ein strategisches Beschaffungsziel zur Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge für Ihr Bundesministerium und nachgeordnete Bundesorganisationen, wie es der Rechnungshof empfahl?
i. Wenn ja, welches?
ii. Wenn nein, warum nicht?