6642/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend E-Mobilität bei Dienstwägen in den Bundesministerien - Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen

 

Die Förderung der EMobilität war eine Maßnahme zum Erreichen der auch auf internationaler und supranationaler Ebene angestrebten Energie- und Klimaschutzziele. Eine schrittweise, flächendeckende Einführung von EMobilität sah bereits die Energiestrategie aus dem Jahr 2010 vor. Als Zielwert waren 250.000 zweispurige EFahrzeuge bis zum Jahr 2020 vorgeschlagen; das wären rd. 5 % aller Fahrzeuge. 

Laut eines Bericht des Rechnungshofes betreffend E-Mobilität - Reihe BUND 2020/28 konnte das Ziel von 250.000 zweispurigen EFahrzeugen bis zum Jahr 2020 nicht erreicht werden. Ende 2019 waren rund 40.200 zweispurige EFahrzeuge zugelassen. Auch der Bund nahm hier keine Vorreiterrolle ein. In seinem Fuhrpark waren von den 6.750 Dienstautos Ende 2017 nur zwölf EFahrzeuge. Das entsprach einem Anteil von 0,18 %. 

Der Rechnungshof kritisierte, dass der Anteil von EPKW im Fuhrpark des Bundes im überprüften Zeitraum kaum anstieg, obwohl der Ausbau der EMobilität ein Anliegen der Bundesregierung und im überprüften Zeitraum in den Regierungsprogrammen verankert war. Der Rechnungshof empfahl dem BMK und dem BMDW, die Kriterien des Österreichischen Aktionsplans zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung bezüglich der PKWEmissionen an den aktuellen Stand der Technik anzupassen und die Anschaffung von EFahrzeugen für geeignete Bereiche zu forcieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wieviele Dienstautos befinden sich im Fuhrpark Ihres Bundesministeriums bzw. nachgeordneter Dienststellen?

a.    Wieviele davon sind E-Fahrzeuge? Bitte um Nennung des konkreten Modells bzw. der Antriebsart.

b.    Wieviele davon befinden sich im Fuhrpark des Ministerkabinetts?

i.     Wieviele davon sind E-Fahrzeuge? Bitte um Nennung des konkreten Modells bzw. der Antriebsart.

c.    Wieviele davon befinden sich im Fuhrpark des/der Minister_in?

i.     Wieviele davon sind E-Fahrzeuge? Bitte um Nennung des konkreten Modells bzw. der Antriebsart.

2.    Gibt es Bestrebungen in Ihrem Ministerium, diesen Anteil im Sinne einer Vorbildwirkung zu erhöhen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Besteht ein strategisches Beschaffungsziel zur Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge für Ihr Bundesministerium und nachgeordnete Bundesorganisationen, wie es der Rechnungshof empfahl?

i.     Wenn ja, welches?

ii.   Wenn nein, warum nicht?