6651/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.05.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Situation im Strafvollzug für transidente Personen!
Der österreichische Strafvollzug kämpft seit Jahren mit Unterfinanzierung. Fehlende Mittel, Personalmangel und Überbelegungen schlagen sich nicht nur in der schwierigen Situation für Mitarbeiter*innen des Strafvollzugs nieder, sondern auch von jenen Menschen, die sich aufgrund einer Freiheitsstrafe in entsprechenden Einrichtungen befinden. Das hat insbesondere auch Auswirkungen auf jene Personen, die als Angehörige von marginalisierten Gruppen inhaftiert sind.
Immer noch ist der österreichische Strafvollzug auf Basis eines binären Geschlechtersystems organisiert. Personen mit Geschlechtsinkongruenz stellen den Strafvollzug daher vor neue Herausforderungen. Andere Staaten haben sich darauf – und insbesondere auf die Gefahr von Misshandlungen transidenter Personen in Strafanstalten – bereits vorbereitet und investieren mit dem Ziel einer verbesserten Situation für Mitarbeiter*innen des Strafvollzugs und besserer Resozialisierungsmöglichkeiten für Inhaftierte während und nach ihrer Haft unter anderem in diesen Bereich. In Österreich sind derartige Maßnahmen bisher noch nicht deutlich geworden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche Schulungsmaßnahmen werden für Mitarbeiter*innen des Strafvollzugs zu den Themen Geschlechtsidentität bzw. Transidentität angeboten. Bitte um detaillierte Auflistung.
a. Wenn keine Maßnahmen angeboten werden, warum sehen Sie dafür keine Notwendigkeit?
2. Welche Prozesse bzw. Regelungen gelten für transidente Personen im Strafvollzug – insbesondere in jenen Fällen, in denen diese (noch) keine Personenstandsänderungen hin zu ihrem gelebten Geschlecht haben?
3. Welche Prozesse bzw. Regelungen gelten im Strafvollzug für Personen, die einen alternativen Geschlechtseintrag (inter, divers, offen) haben?
4. Wie wird die notwendige medizinische bzw. psychotherapeutische/psychiatrische Versorgung von transidenten Personen im Strafvollzug sichergestellt?