666/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.01.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Statistiken zu Einreiseverboten

 

 

Gemäß § 53 des Fremdenpolizeigesetz 2005 kann mit einer Rückkehrentscheidung vom Bundesamt mit Bescheid ein Einreiseverbot erlassen werden. Im Zeitraum Jänner 2016 bis April 2018 war dies laut Anfragebeantwortung 923/AB vom 19.07.2018 zu 936/J (XXVI.GP) genau 3.971 Mal der Fall.

 

Ein erlassenes Einreiseverbot heißt nicht automatisch, dass sich ein Fremder an diese Maßnahme auch hält. Dahingehende Maßnahmen sind im § 120 (1c) des Fremdenpolizeigesetz 2005 geregelt.

 

Eine entsprechende Berichterstattung aus Deutschland zeigt, dass dort die Einreise trotz entsprechenden Einreiseverbotes ein evidentes Problem darstellt. N-tv.de berichtet im Dezember 2019 wie folgt: „Obwohl bereits über einen Asylantrag entschieden und ein befristetes Einreiseverbot verhängt wurde, kommen einige Migranten dennoch wieder zurück nach Deutschland. Insgesamt registrierten die Behörden in den letzten fünf Jahren rund 9400 solcher Fälle. […] Knapp die Hälfte davon – 4145 Migranten – stellten anschließend einen neuerlichen Asylantrag, wie es in der Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP heißt.“

(Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Mehr-als-9400-Migranten-sind-zurueckgekehrt-article21467733.html)

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Problematik nur Deutschland betrifft. Entsprechende aktuelle Daten oder Berichterstattungen für Österreich entziehen sich der Kenntnis der Anfragesteller.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Fremde, über die ein Einreiseverbot verhängt wurde, hatten im Zeitraum 2016 bis 2019, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, eine Verwaltungsübertretung gemäß § 120 (1c) begangen?

2.    Über wie viele dieser Fremden wurde jeweils im Zeitraum 2016 bis 2019, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, eine Freiheitsstrafe verhängt?

3.    Über wie viele Fremde wurde jeweils im Zeitraum 2016 bis 2019, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit, eine Geldstrafe verhängt?

4.    Wie hoch war die Gesamtsumme der verhängten Geldstrafen?

5.    Wie hoch war die Gesamtsumme der verhängten Geldstrafen die nicht eingebracht werden konnten?