6671/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2021
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Anfrage

Des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Fußfessel wird ausgeweitet, Reform des Strafvollzugs im Herbst

 

Am 9.April 2021 war in der Tageszeitung „Der Standard“ folgendes zu lesen:

 

„Wien – Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hat am Freitag ihre Pläne zur Reform des Strafvollzugs bekräftigt. Wie schon im Dezember angekündigt, ist unter anderem eine Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests mittels Fußfessel geplant. Ein Gesetzesentwurf soll "vor dem Sommer" in Begutachtung gehen.

 

"Moderner, humaner Strafvollzug"

Vorgelegt wurde am Freitag der Abschlussbericht einer Expertenkommission zur Reform des Strafvollzugs. Die Eckpunkte sind bereits seit Dezember bekannt. Demnach soll es eine Ausweitung der bedingten Entlassungen mit Fußfessel geben. Konkret soll der "elektronisch überwachte Hausarrest" auf bis zu 24 Monate ausgeweitet werden. Außerdem will Zadić die "Nachbetreuung" bei bedingten Entlassungen intensivieren und auch die Möglichkeit des Strafaufschubs zum Abschluss einer Ausbildung ausweiten.

Als Ziel nannte Zadić einen "modernen, humanen Strafvollzug" und weniger Rückfalltäter. Durch die Nachbetreuung sinke die Rückfallquote nämlich von über 50 auf 38 Prozent, so die Ministerin.

Fußfessel bringt weniger Rückfälle und ist günstig

Strafvollzugs-Generaldirektor Friedrich König betonte, dass sich das "Erfolgsmodell Fußfessel" seit der Einführung im September 2010 bestens bewährt habe. Die Fußfessel bringe weniger Rückfälle und sei kostengünstiger. Seinen Angaben zufolge befinden sich aktuell 366 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest, davon drei Untersuchungshäftlinge. Binnen zehn Jahren habe man so 16 Millionen Euro eingespart.

 

Den Beschluss der Reform strebt Zadić im Herbst an, auch die Reform des Maßnahmenvollzugs möchte sie heuer "auf den Weg bringen". Einen Kostenrahmen nannte sie am Freitag nicht, zeigte sich beim Budget aber zuversichtlich: "Die Regierung steht hinter dem Projekt." (APA, 9.4.2021)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.         Wie viele Personen befanden sich 2020 bis April 2021 im elektronisch überwachten Hausarrest? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Monaten)

2.         Wegen welcher Delikte wurde im Jahr 2020 bis April 2021 Fußfesselträger verurteilt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Delikt, Haftdauer, Dauer der Reststrafe, Geschlecht, Alter, Nationalität, sowie Aufschlüsselung seit wann sich die Person im elektronisch überwachten Hausarrest befindet?)

3.         Wie hoch waren die täglichen Kosten im Jahr 2020 für „Fußfesselträger“?

a.  Wie hoch ist der Anteil – in der Höhe der Beitragssumm und Prozent - die der „Fußfesselträger“ beizutragen hat?

4.         Gibt es schon Hochrechnungen/Schätzungen wie hoch die täglichen Kosten für Fußfesselträger nach der Reform des Strafvollzugs sein werden?

5.         Wird es nach der Reform des Strafvollzuges eine Änderung der Beitragssumme und/oder des Prozentanteils, die der Fußfesselträger beizutragen hat, geben?

6.         Wird der „elektronische überwachte Hausarrest“, derzeit 12 Monate, nach der Reform des Strafvollzuges überhaupt ausgeweitet?

a.  Wenn ja, auf wie viele Monate?

b.  Wenn nein, warum nicht?

7.         Werden sich die Maßnahmen bzw. die Auflagen der Fußfessel im „elektronisch überwachten Hausarrest“ nach der Reform des Strafvollzuges ändern?

a.  Wenn ja, in wie fern?

8.         Wird es nach der Reform des Strafvollzuges eigene/neue Ausgangsregeln für den „elektronisch überwachten Hausarrest“ geben?

a.  Wenn ja, in welcher Form?

b.  Wenn ja, wie werden diese geregelt sein?

c.   Wenn ja, wer wird diese Ausgangsregeln bestimmen?

9.         Wird es nach der Reform des Strafvollzuges auch eine „überwachungsfreie Zeit“ für den „elektronisch überwachten Hausarrest“ geben?

a.  Wenn ja, wie wird dieser geregelt sein?

b.  Wenn ja, wer wird diesen bestimmen?

10.      Ist ein „elektronisch überwachter Hausarrest“ für Jugendliche ebenfalls geplant?

a.  Wenn ja, wie wird dieser geregelt sein?

b.  Wenn nein, warum nicht?

11.      Wird es nach der Reform des Strafvollzuges einen „elektronisch überwachten Hausarrest“ für Straftäter mit besonderen Delikten (z.B. Sexualstraftäter, Gewalttäter usw.) geben?

a.  Wenn ja, warum?

b.  Wenn ja, wie wird dieser elektronisch überwachte Hausarrest geregelt sein?

c.   Wenn nein, werden diese generell von der Fußfessel ausgeschlossen?

12.      Wird es nach der Reform des Strafvollzuges für Häftlinge im Maßnahmenvollzug die nach §21 (2) StGB verurteilt sind den „elektronisch überwachten Hausarrest“ geben?

a.  Wenn ja, warum?

b.  Wenn ja, wie wird dieser elektronisch überwachte Hausarrest geregelt sein?

c.   Wenn nein, werden diese generell von der Fußfessel ausgeschlossen?

13.      Wird es nach der Reform des Strafvollzuges für Islamische Gefährder den einen elektronisch überwachten Hausarrest geben?

a.  Wenn ja, warum?

b.  Wenn ja, wie wird dieser elektronisch überwachter Hausarrest geregelt sein?

c.   Wenn nein, werden diese generell von der Fußfessel ausgeschlossen?

14.      Wie hoch werden die Einsparungen nach der Reform des Strafvollzuges sein?

15.      Wie vielen Häftlingen wurde 2020 die „Fußfessel“ wieder entzogen und warum? (Bitte um Aufschlüsselung nach Grund des Abbruches des elektronischen Hausarrests, Delikt des Haftgrundes, Staatsbürgerschaft und derzeitige Haftanstalt)

16.      Wie viele Fehlermeldungen (Fehlalarme) gab es im Zusammenhang mit dem elektronischen Hausarrest im Jahr 2020? (Bitte um Aufschlüsselung nach Ursache des Fehlalarms)