6675/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.05.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Ragger, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Vereinbarung zwischen Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station

 

Am 15. April 2021 wurde über APA-OTS folgende Presseerklärung ausgeschickt:

Vereinbarung zwischen Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse erzielt

Wien (OTS) - Die Behindertenanwaltschaft und die Wiener Linien GmbH & Co KG konnten in einer Verbandsschlichtung betreffend die Barrierefreiheit der U4-Station Pilgramgasse während der momentanen Umbauphase eine vorläufige Einigung erzielen.

 

Die Wiener Linien werden ab dem 15.04.2021 innerhalb der Wiener Kernzone 100 einen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zur Verfügung stellen. Die Behinderung ist dabei nicht gesondert nachzuweisen, muss aber gegebenenfalls gegenüber dem Fahrtendienst glaubhaft gemacht werden.

Voraussetzung ist, dass für die zu verrichtende Besorgung die Benützung der U4-Station Pilgramgasse in Fahrtrichtung Heiligenstadt erforderlich ist (Bereich Brückengasse/Hundsturm – Rüdigergase/Eggerthgasse – Gumpendorfer Straße – Wiedner Hauptstraße). Das bedeutet, dass Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung, die aus diesem Bereich weg oder zu einem Ziel in diesem Bereich fahren, von den Wiener Linien ein barrierefrei nutzbarer Fahrtendienst zur Verfügung gestellt wird. Dieser bringt die betreffenden Personen dann „von Haustür zur Haustür).

Die Inanspruchnahme dieses Fahrtendienstes ist für die Berechtigten kostenlos und soll grundsätzlich bei taggleicher Buchung innerhalb von 30 Minuten ab Bestellung zur Verfügung stehen.

Dieser Fahrtendienst wird durch die Wiener Linien angemessen und in mehreren Sprachen beworben und soll vorerst für drei Monate, also bis 15.07.2021, probeweise eingerichtet werden. Nach 2,5 Monaten wird die Lösung in Rücksprache mit der Behindertenanwaltschaft evaluiert. Wenn der Testbetrieb erfolgreich ist, soll die Einigung bis zum Ende der momentanen Umbauarbeiten an der U4-Station Pilgramgasse fortgesetzt werden.

Vereinbarung zwischen Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse erzielt | Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, 15.04.2021 (ots.at)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)   Wann ist der Fahrtendienst der Wiener Linien innerhalb der Kernzone 100 tatsächlich gestartet worden?

2)   Wie viele Personen haben diesen Fahrtendienst der Wiener Linien seitdem in Anspruch genommen?

3)   Wie war die Auslastung an den einzelnen Tagen seitdem Start dieses Fahrtendienstes?

4)   Bis wann wird dieser als „Testbetrieb“ angeführte Fahrtendienst evaluiert werden?

5)   Welche Eckpunkte für eine erfolgreiche Evaluierung und damit Fortführung wurden zwischen den Wiener Linien und der Behindertenanwaltschaft vereinbart?

6)   Wie sehen Sie als Sozialminister die Frage der Behindertengerechtigkeit im Zusammenhang mit dem U-Bahnbau in Wien und dem Zugang für Personen mit Mobilitätseinschränkungen?